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Hersteller- und Markenname geschützt

opcab1
In den Startlöchern

Ist es eigentlich zwingend - aus Rechtsgründen - erforderlich im Angebotstext zu vermerken: "Hersteller- und Markennamen sind geschützt und dienen nur zur Präsentation des Angebots" oder eben einen Vermerk mit ähnlichem Wortinhalt?

 

Wenn man es vergisst oder nicht schreibt können dann Regressansprüche seitens des Herstellers entstehen?

 

LG

 

Opcab

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