06-01-2016 14:06
Hallo @laady161,
schade, dass du nichts weiter zum Thema "Fake" geschrieben hast.
Wenn es sich tatsächlich um Fakes gehandelt hat (warum postest du hier eigentlich nicht mit dem dazugehörigen Verkaufsaccount?), kann es sehr unangenehm und sehr teuer für dich werden.
Wenn z. B der K den Originalhersteller informiert, kannst du dir einer Strafanzeige ziemlich sicher sein. Der Verkauf von Plagiaten ist nun mal strafbar. Ausflüchte wie "genau so gekauft" helfen da auch nicht.
Falls du dir sicher bist, dass du Originale verkauft hast, kannst du dich entspannt zurücklehnen.
Ich möchte nochmal anmerken, dass ich einen Käufer, der meint, für 65 Euro Preisvorschlag oder 60 Euro SK bekäme er neue Originale für relativ blauäugig halte.
Dennoch...Dummheit oder Naivität sind nicht verboten. Andere Sachen schon 😉
@laady161 schrieb:
Hallo. Ich habe vor kurzem etwas verkauft , schwarze Boots die ich selbst erworben habe , sie waren neu. Nun ist die Verkäuferin unzufrieden da sie behauptet die Schuhe seien gefälscht. Es waren genau die Schuhe die ich auf den Bildern angeboten habe und ich habe ihr sogar mehr Bilder gesendet! Nur weil sie ihr vermutlich doch nicht gefallen oder passen möchte Sie ihr Geld zurück .
Dies sehe ich nicht ein und hatte auch keine Rückerstattung angegeben. Denn dann kann dies ja jeder machen wie er möchte.
Ich bitte um Hilfe.
Hallo @laady161 😃
Geht es um die zwei Paar Uggs, die du Ende November mit dem anderen Account verkauft hast?
Du schreibst nun " Es waren genau die Schuhe die ich auf den Bildern angeboten habe..."
DAS ist aber vermutlich nicht das eigentliche Problem.
Die Käufern zweifelt vermutlich nicht an, dass du ihr andere Schuhe als abgebildet, geschickt hast, sondern dass du ihr ein Markenplagiat verkauft hast.
Die wird sich vielleicht im Nachhinein gefragt haben, wieso sich jemand zwei Paar Original Uggs kauft, in einer Farbe, die nicht gefällt.
Sollten die Stiefel nicht original sein, kannst du keine Rücknahme ausschließen. Ein Fake statt Original stellte einen Sachmangel dar.
Für DEN kann man dann keine Rücknahme ausschließen.
Regulär wäre, dass sie von dir Nacherfüllung verlangt (BGB). Das wäre ein Recht, das sich aus einem Sachmangel ergibt.
Sollte sie das aber noch tun und die Schuhe vielleicht nicht echt sein, wäre es vermutlich teurer für dich, ihr Uggs zu kaufen.
Von den Problemen der Markenrechtsverletzung mal ganz abgesehen.
Wenn du die Schuhe mit einem Markennamen angeboten hast, dann sind die Fotos wurscht!
@laady161 schrieb:
Hallo. Ich habe vor kurzem etwas verkauft , schwarze Boots die ich selbst erworben habe , sie waren neu. Nun ist die Verkäuferin unzufrieden da sie behauptet die Schuhe seien gefälscht. Es waren genau die Schuhe die ich auf den Bildern angeboten habe und ich habe ihr sogar mehr Bilder gesendet! Nur weil sie ihr vermutlich doch nicht gefallen oder passen möchte Sie ihr Geld zurück .
Dies sehe ich nicht ein und hatte auch keine Rückerstattung angegeben. Denn dann kann dies ja jeder machen wie er möchte.
Ich bitte um Hilfe.
Wie hat die Käuferin denn bezahlt?
Denn egal ob sie lügt oder die Wahrheit sagt, hat sie mit PayPal bezahlt und meldet einen abweichenden Artikel, bekommt sie ihr Geld sowieso zurück, da kannst du dich dann auf den Kopf stellen.
Hat die Käuferin per Überweisung bezahlt, ist das wieder was anderes.
Festzuhalten bleibt, sind die Schuhe Original, musst du nicht zurück nehmen, sind die Schuhe gefälscht, musst du zurück nehmen.
Sind die Schuhe eine Fälschung und die Verkäuferin zeigt dich an bzw. meldet dich beim Hersteller der Original Schuhe, kann das sehr teuer werden.
Ob die Schuhe echt oder Gefälscht sind, kann dir hier im Forum leider keine Beantworten.