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Ich möchte den Verkauf des Art. 25119210884 stoppen !

Hallo

Ich habe beim Verkauf des Artikels ein Mindest-Verkaufspreis vermerken lassen.Es muß mir da ein

Fehler  bei  der Einstellung unterlaufen sein.

Sie können zumindest aber die Angabe des Mindest-

preises den ich vermerkt habe nachvollziehen?Für eine

hochwertige Frankreichsammlung  ist ein Spottpreis

 geboten worden.Mit dem Käufer konnte ich noch

keinen Kontakt aufnehmen!Fazitt für den Preis kann

ich die Sammlung nicht abgeben.

Hoffe auf ihre Hilfe wie man das Problem lösen könnte?

                Mit frdl.

                B.Grön

 

 

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Neben dem Startpreis war zu Anfang ein Sofortkaufpreis von 1700 Euro im Angebot.

Das hat aber ncitsh mit einem Mindestpreis zu tun. Der Sofortkaufpreis verfällt auch, sobald das erste Gebot vorliegt.

sir.horatio
Auf Erkundungstour

 "Michelpreis über 11 000,-€ !"

 


Verkauft für 430,- Euro.

 

 

ICh Glaube, ich würde mich ein wenig über mich ärgern.

 

 

Wie schon geschrieben: An dem Verkauf ist nicht zu rütteln.

@berndt61:

 

Rechtlich sehe ich keine Möglichkeit, sich vom Vertrag zu lösen. Du musst wohl oder übel zu dem Preis liefern. Das wäre auch anzuraten, denn lieferst du die Marken nicht zum Auktionspreis an den Käufer, so könnte der den Erfüllungsschaden einklagen und das käme dann wirklich teuer.

Immer diese Spaßverkäufer. X-(

 

 

 

Wenn nicht der gewünschte Preis erzielt wurde, geht das Gejammer los.

 

 

 

Du hast 10 Tage lang gemütlich zugeschaut. Jetzt ist es zu spät.

Du hast den Artikel zum erzielten Preis an den Käufer zu liefern.

 

Dein Mindestpreis war der Startpreis.

Und den hast Du doch bekommen 😛

und verschick nicht als shop2shop......viele Käufer kennen das nicht und sind verärgert, wenn sie den Artikel abholen müssen...

http://www.ebay.de/itm/251195210884?nma=true&si=jZLbJWaXIekVgDF9uft5e54v7MI%3D&rt=nc&_trksid=p4340.l...

 

du befindest dich in einem Hilfeforum, User für User

 

ein MP wurde nicht hinterlegt, zudem lief die Auktion 10 Tage durch

da kannst du nichts stoppen, hast nun einen Kaufvertrag, den du zu erfüllen hast

das Angebot ist 10 Tage gelaufen...wann hast du gemerkt, das da kein Mindestpreis angegeben war?

 

ich glaube nicht das du dich in dem Fall auf Irrtum berufen kannst...

vor dem einstellen bekommt man die anfallenden Einstellgebühren angzeigt - wenn da 0 Euro steht (oder von mir aus auch 25 Cent wenn man über den 100 kostenlosen 1-Euro-Startpreis-Angeboten liegt), sollte einem das schon seltsam vorkommen, wenn man angeblich Zusatzoptionen eingepflegt haben will

 

 

... ich kann das Argument "wollte mit Mindestpreis einstellen" also auch nicht so recht glauben ...

Anonymous
Nicht anwendbar

http://www.ebay.de/itm/251195210884?nma=true&si=8ln7lDpwq63mLdhsqGzFYB8BZJ8%3D&rt=nc&_trksid=p4340.l...

 

Die Auktion lief vor 3 Tagen aus und die Sammlung wurde rechtmäßig verkauft.

Wenn Dir dieser Fehler während der Auktion aufgefallen wäre, hättest Du evtl. noch was erreichen können, jetzt ist es definitiv zu spät.

Also auf die Zahlung warten und zähneknirschend versenden.

Du bist hier nicht bei Ebay.

Sondern in einem reinen Nutzerforum

 

Daher hat hier niemand Einblick in dein Konto.

 

Du kannst kostenpflichtig einen Mindestpreis einsetzen. Aber der ist defintiv nicht von dir aktiviert worden.

Ebay zeigt beim Einstellen alle Funktionen an, die du gewählt hast und was das kostet.

Da sieht man, was funktioniert hat oder nicht.

Auch über "Angebot bearbeiten" kann man noch später den Mindestpreis hinzufügen (ab 75 Euro im übrigen erst und -- solange niemand geboten hat)


Wenn du den Mindestpreis nicht drin hattest, dann hast du Pech.

Du hast einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag, den du erfüllen musst.

 

Dein Käufer kann dich durchaus auf Lieferung verklagen. Alternativ: Schadenersatz für ihn, wenn er es woanders teurer kaufen muss.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder