18-12-2012 12:51
Hallo
Ich habe beim Verkauf des Artikels ein Mindest-Verkaufspreis vermerken lassen.Es muß mir da ein
Fehler bei der Einstellung unterlaufen sein.
Sie können zumindest aber die Angabe des Mindest-
preises den ich vermerkt habe nachvollziehen?Für eine
hochwertige Frankreichsammlung ist ein Spottpreis
geboten worden.Mit dem Käufer konnte ich noch
keinen Kontakt aufnehmen!Fazitt für den Preis kann
ich die Sammlung nicht abgeben.
Hoffe auf ihre Hilfe wie man das Problem lösen könnte?
Mit frdl.
B.Grön
@berndt61:
Rechtlich sehe ich keine Möglichkeit, sich vom Vertrag zu lösen. Du musst wohl oder übel zu dem Preis liefern. Das wäre auch anzuraten, denn lieferst du die Marken nicht zum Auktionspreis an den Käufer, so könnte der den Erfüllungsschaden einklagen und das käme dann wirklich teuer.