14-12-2015 17:15
Ich habe einen Mixer verkauft. Das Gerät ist in gutem Zustand und wurde vorher von mir funktionsgeprüft.
Direkt nach Auktionsende hat der Höchstbietende mir eine Mail geschickt und Forderungen gestellt:
-versicherter Versand
-er führt optische Prüfüng bei Empfang durch, sollte diese Negativ sein wird der Mixer nicht angenommen
-er will das Gerät von einem Fachhändler auf Funktion prüfen lassen, sollte der Mixer diese Technische Prüfung nicht bestehen wird der Ebay-Kundenservice benachrichtigt
Jedoch stammt das Gerät aus der ehemaligen DDR, heißt es ist mind. 25 Jahre alt und somit keine Neuware.
Der jetzige Käufer hat auch nichts vor Gebotsabgabe nachgefragt.
In meinem Angebot habe ich folgenden Text: '...Die Auktion erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Dies ist ein Privatverkauf (Gebrauchtartikelweitergabe). Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind....'
Muss ich mich auf so etwas einlassen oder kann ich an den unterlegenen Bieter verkaufen?
@mueslicorny schrieb:Ich habe einen Mixer verkauft. Das Gerät ist in gutem Zustand und wurde vorher von mir funktionsgeprüft.
Direkt nach Auktionsende hat der Höchstbietende mir eine Mail geschickt und Forderungen gestellt:
-versicherter Versand
-er führt optische Prüfüng bei Empfang durch, sollte diese Negativ sein wird der Mixer nicht angenommen
-er will das Gerät von einem Fachhändler auf Funktion prüfen lassen, sollte der Mixer diese Technische Prüfung nicht bestehen wird der Ebay-Kundenservice benachrichtigt
Jedoch stammt das Gerät aus der ehemaligen DDR, heißt es ist mind. 25 Jahre alt und somit keine Neuware.
Der jetzige Käufer hat auch nichts vor Gebotsabgabe nachgefragt.
In meinem Angebot habe ich folgenden Text: '...Die Auktion erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Dies ist ein Privatverkauf (Gebrauchtartikelweitergabe). Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind....'
Muss ich mich auf so etwas einlassen oder kann ich an den unterlegenen Bieter verkaufen?
Hmmm ..... ich lese keine Drohungen.
Versicherten Versand kann der Käufer anweisen. Das ist sein gutes Recht.
Ebenso eine Prüfung der erhaltenen Ware.
Immerhin bietest Du den Mixer als funktionstüchtig an.
Ich sehe also keinen Grund, vom rechtsgültigen Kaufvertrag zurücktreten zu wollen!
Wo ist Dein Problem ?
Du hast das Teil als "funktionstüchtig" verkauft, also wahrscheinlich vor dem Einstellen ausprobiert ?
Technische Prüfung beim Fachhändler ? Der steckt auch nur den Stecker in die Steckdose und dann drehen sich die Rührwerke - hoffentlich !
DDR-Produktion -> also schon "älter" und gebraucht, da sind Gebrauchsspuren "normal".
Dein K scheint ein "Sammler" zu sein. Das mit der optischen Prüfung und dann evtl "Annahme verweigern", welcher "Postmuggel" lässt sich darauf ein ? Paketversand hast Du ja mit verkauft, also nix Päckchen oder sowas - Paket mit Sendungsnummer !
Du hast einen verbindlichen Kaufvertrag - also erfülle ihn.
Evtl hast Du einen belastbaren Zeugen, der vor dem Verpacken bei einer nochmaligen Funktionsprüfung anwesend ist und in dessen Beisein Du den Mixer verpacken kannst ?
Optische Prüfung, na beim bieten hat er die Brille nicht aufgehabt,
hast Du das Teil aufgehabt, die Schrauben sind doch sonst versenkt
und was ist mit dem Zubehör, hast Du das behalten, ohne konntest Du ja schlecht prüfen.
Übrigens es heißt Germina und nicht Gremina, deine Seilbindung.