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Ich möchte nicht an Höchstbietenden verkaufen, da dieser Droh-Mails schickt. Was kann ich tun?

Ich habe einen Mixer verkauft. Das Gerät ist in gutem Zustand und wurde vorher von mir funktionsgeprüft.

 

Direkt nach Auktionsende hat der Höchstbietende mir eine Mail geschickt und Forderungen gestellt:

-versicherter Versand

-er führt optische Prüfüng bei Empfang durch, sollte diese Negativ sein wird der Mixer nicht angenommen

-er will das Gerät von einem Fachhändler auf Funktion prüfen lassen, sollte der Mixer diese Technische Prüfung nicht bestehen wird der Ebay-Kundenservice benachrichtigt

 

Jedoch stammt das Gerät aus der ehemaligen DDR, heißt es ist mind. 25 Jahre alt und somit keine Neuware.

Der jetzige Käufer hat auch nichts vor Gebotsabgabe nachgefragt.

In meinem Angebot habe ich folgenden Text: '...Die Auktion erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Dies ist ein Privatverkauf (Gebrauchtartikelweitergabe). Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind....'

 

Muss ich mich auf so etwas einlassen oder kann ich an den unterlegenen Bieter verkaufen? 

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@mueslicorny schrieb:

Ich habe einen Mixer verkauft. Das Gerät ist in gutem Zustand und wurde vorher von mir funktionsgeprüft.

 

Direkt nach Auktionsende hat der Höchstbietende mir eine Mail geschickt und Forderungen gestellt:

-versicherter Versand

-er führt optische Prüfüng bei Empfang durch, sollte diese Negativ sein wird der Mixer nicht angenommen

-er will das Gerät von einem Fachhändler auf Funktion prüfen lassen, sollte der Mixer diese Technische Prüfung nicht bestehen wird der Ebay-Kundenservice benachrichtigt

 

Jedoch stammt das Gerät aus der ehemaligen DDR, heißt es ist mind. 25 Jahre alt und somit keine Neuware.

Der jetzige Käufer hat auch nichts vor Gebotsabgabe nachgefragt.

In meinem Angebot habe ich folgenden Text: '...Die Auktion erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Dies ist ein Privatverkauf (Gebrauchtartikelweitergabe). Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind....'

 

Muss ich mich auf so etwas einlassen oder kann ich an den unterlegenen Bieter verkaufen? 


@mueslicorny

 

Hmmm ..... ich lese keine Drohungen.

 

Versicherten Versand kann der Käufer anweisen. Das ist sein gutes Recht.

Ebenso eine Prüfung der erhaltenen Ware.

Immerhin bietest Du den Mixer als funktionstüchtig an.

 

Ich sehe also keinen Grund, vom rechtsgültigen Kaufvertrag zurücktreten zu wollen!

 

 

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