01-06-2013 22:24
Ich habe ein Problem, ich biete eine Cartier Dau an, welche mit einer Sofortkaufen Option ausgestattet war. Sofort nach der Einstellung wurde geboten, niemand hatte Zeit den Sofortkauf zu realisieren. Das finde ich garnicht nett und würde gerne einen Mindestpreis einstellen. Das geht anscheinend jetzt nicht mehr, muß ich die Auktion löschen, und sie neu einstellen? Ich bitte um Ratschläge. Habe seit ein paar Jahren nichts mehr versteigert und alles ist jetzt anders, muß ich mich einarbeiten,
du beendest (regelwidrig) in aller früh und fragst abends nach, was zu tun wäre 😮
der User, der zur Gebotsstreichung Höchstbietender war, hat zu seinem (bis zur Streichung) sichtbaren Gebot, Anspruch
du hast einen SK für 700 hinterlegt, warum stellst du zusätzlcih die Auktion ab 1 Euro ein ...... 😞
der wäre ziemlich blauäugig, wenn er die Uhr nicht einfordert
stell dich auf jede Menge Ärger ein, und auch darauf. das du die Uhr zum Spottpreis verbraten hast
Oweh...
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p2047675.l2565&rt=nc&item=330929492877
ich hoffe für dich das nach dem ersten Beenden keiner einen Anspruch auf die Uhr erhebt......du kannst nicht einstellen und beenden wie du lustig bist.....
Sorry, aber Dir ist nicht mehr zu helfen. Du hast schon einmal Gebote gestrichen und das Angebot beendet.
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p2047675.l2565&rt=nc&item=330929492877
Dies ist nur eines von etlichen gleichlautenden Urteilen:
Moin...
Du darfst das Angebot auf keinen Fall vorzeitig beenden, nur weil Du die Befürchtung hast, dass es nicht den gewünschten Erlös erzielst. Selbst, wenn Du die Gebote streichst, hätte der derzeit Höchbietende einen berechtigten Anspruch auf die Uhr zu dem zuletzt sichtbaren Höchgebot.
Dir bleibt nichts anderes übrig, als das Angebotsende abzuwarten. Sowas passiert, wenn man sich nicht vorher informiert.
Herzlichen Glückwunsch.....
Du hast die Uhr an den Höchstbietenden mit Gebotsabgabe für: 35.55€ verkauft.
Der Höchstbietende hat nachdem Du regelwidrig das Angebot beendet hast, Anspruch auf den Artikel zu seinem abgegebenen
Gebot, welches er natürlich auch einklagen kann.
Und jetzt willst Du die Uhr mit Mindestpreis nocheinmal anbieten?
Hast Du 2 Stk. der gleichen Sorte?
Die Cartier ist sogar für nur 26,00 € verkauft worden. :_|
(25,50 € plus Erhöhungsschritt von 50 Cent des Höchstbieters bei Abbruch).
Und der wäre schön blöd, das nicht durchzuziehen...]:)