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Ist das Erheben von Gebühren auf die Versandkosten legitim?

Hallo,

 

ich habe gerade bemerkt, dass Ebay 10% Gebühren auf die Versandkosten erhebt. Das geht jawohl etwas zu weit. Zumal die Versandkosten ja an das Lieferunternehmen bezahlt werden und keinen Gewinnanteil beinhalten, somit zu einem Minusbetrag für den Verkäufer werden welchen sich Ebay vereinnahmt.

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rundumsauto11 schrieb:

Hallo,

 

ich habe gerade bemerkt, dass Ebay 10% Gebühren auf die Versandkosten erhebt. Das geht jawohl etwas zu weit. Zumal die Versandkosten ja an das Lieferunternehmen bezahlt werden und keinen Gewinnanteil beinhalten, somit zu einem Minusbetrag für den Verkäufer werden welchen sich Ebay vereinnahmt.


 

Ach . . .  doch schon so schnell?

http://www.wortfilter.de/news14Q1/4817-eBay-verlangt-Provision-Versandkosten.php

 

Und DAS wurde bereits im März dazu verkündet

http://community.ebay.de/t5/eBay-Community-Chat-News-f%C3%BCr/eBay-Community-Chat-zu-Geb%C3%BChren%C...

Halb OT:

 

@rundumsauto, wenn dir die Gebührenänderung bereits nach fünf Monaten auffällt, solltest du - neben den anderen gut gemeinten und wichtigen bereits gegebenen Tipps - bei Gelegenheit vielleicht noch darüber nachdenken, was in deiner Buchhaltung optimiert werden könnte, damit Rechnungen irgendwie vielleicht doch kontrolliert werden?

Oder dass in deiner Firma jemand mit Denkvermögen als Arbeitsaufgabe die News regelmäßig liest, um solche Neuerungen frühzeitig zu erfahren und sich dann darauf einzurichten?

Anonymous
Nicht anwendbar

Ich will mal nicht so sein:


Eigentlich hast Du nämlich viel dringendere Probleme, die Dich ziemlich teuer kommen können...
Alleine der Verstoß gegen die Impressumspflicht kann Dich mal eben bis zu 50000,-- (!) Euro kosten!
Und ja, die Zahl der Nullen stimmt.

Hier sind ein paar Links für Dich, die Dir 'ne Menge Geld sparen können, Du solltest sie nur schnellstens nutzen:
http://www.impressum-generator.de/
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_4.html
http://www.impressum-recht.de/abmahnung-bei-verstoss-gegen-impressum-pflicht.html
http://www.onlinehaendler-news.de/recht/abmahnungen/9025-information-ueber-vertragstextspeicherung-i...
http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung_2014.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsformular.html

Er hier: http://tinyurl.com/os6h8up war übrigens auch völlig überrascht, obwohl er mehrfach auf die Fehler in seinen Angeboten hingewiesen wurde.
Und jetzt darf er 745,40 Euro zahlen...

Soll's Dir wirklich genauso gehen? 

wenn @elkho-onlineshop erfährt was ihn eine abmahnung oder ein bußgeld nach dem tmg kostet, bekommt er nen herzinfarkt 😉

 

 

 

 

 

 

 

Erhöhe halt die VSK, oder erhöhe den Artikelpreis.

 

 

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