10-01-2017 13:48
Ich habe die Buecher aus einer Erbschaft, will sie aber verkaufen. Ich bin mir nur nicht sicher ob das erlaubt ist. Ich weiss das Neu ausgaben mit Kommentar erlaubt sind, aber wie ist das mit Originalausgaben aus 33?
@hippothese schrieb:Ich habe die Buecher aus einer Erbschaft, will sie aber verkaufen. Ich bin mir nur nicht sicher ob das erlaubt ist. Ich weiss das Neu ausgaben mit Kommentar erlaubt sind, aber wie ist das mit Originalausgaben aus 33?
ich würde das Buch weder verbrennen, noch ins Altpapier werfen - es ist ein Teil der "Deutschen Geschichte" und lässt sich auch nicht verleugnen.
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