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Ist so ein "Glücksspiel" Angebot in Ebay zulässig ?

marioe0211
Auf Erkundungstour

Guten Tag,

ist es zulässig, dass man in Ebay solche Angebote einstellt ?

http://www.ebay.de/itm/170904343726?ssPageName=STRK:MEWAX:IT&_trksid=p3984.m1423.l2649

 

In meinen Augen ist das nichts anderes als Glücksspiel.

Was könnte der Käufer tun, wenn er beim zählen feststellt, das es um die hälfte weniger ist, was er gezahlt hat ?
Schließlich könnte jeder so einen Münzkrug einstellen mit 30 KG, 0,01-2Euro und nach der Auktion, wenn der Betrag festsitzt könnte er locker die 2 Euro Münzen anstatt 0,02 Cent Münzen ersetzen ?

Ein Geschäft für Betrüger.

Gesamtes Thema betrachten

@ gribo :

 

MÜNZEN als gültiges Zahlungsmittel dürfen verkauft werden - Scheine nicht.

 

Etzterla spricht der b-b :

 

Eine 1ct Münze wiegt (eigentlich hat eine Masse) +/- 2,3g.

 

Also sind 1kg ca 437 1ct Münzen = 4,37€.

 

Im Eimer sind ca 35kg Münzen, also gibt es für ca 153€ 1ct Münzen, versprochen sind alle Münzwerte, also ca 160€ Gegenwert.

 

Die ganzen Deppala hirnlosen unbedarften geldgeilen Bieter sollen sich doch die Nase blutig bieten.

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