15-02-2016 20:47
Jetzt erfährst Du selbst, wie clever es von Dir ist, ohne die AGB eines Vertragspartners ( PayPal ) zu lesen, diese als gelesen anzuhaken und einfach mal zu machen.
Paypal ist Betrügers Lieblingsbezahlmethode. Lies selbst nach, warum das so ist.
Mal differenziert nachdenken: Was hat Deine Zahlweise damit zu tun, dass es Betrüger gibt, die PP als Lieblingsbezahlmethode ansehen? Als ehrlicher Zahler wirst Du wohl kaum einen einzigen Käuferschutzfall eröffnen.
- wieso auch?
Aber all die unzähligen Verkäufer, die mit gütiger Mithilfe der PP-Richtlinien Geld und Ware verloren haben, konnten keinen Käuferschutzfall eröffnen. Das ist nämlich nicht vorgesehen. Dein Vorschlag, ist also eine Untergruppe meiner Feststellung.
@swaelve schrieb:
Hallo,
ein Käufer hat bei mir (Privatverkäufer) eine Jacke ersteigert und per Paypal bezahlt.
Nun möchte er sie zurückgeben, da sie "falsch beschrieben" worden sei. Dies ist nicht zutreffend, da die Jacke neu war.
Ich habe aus Kulanz eine Teilrückerstattung von 15€ angeboten.
Muss ich die Rückgabe stattgeben, wenn der Käufer ablehnt? -> was ich nicht möchte!
Was kann mir schlimmstenfalls passieren?
Vg & Danke
Das Du Geld und Ware los bist..... weil PayPal dem Käufer aus Käuferschutzgründen (den Du ja netterweise auch bezahlst) den gezahlten Betrag erstatten wird.... 🙂
Wenn Du Dich nicht freiwillig darauf einläßt, dann übernimmt PP dies für Dich - also ist es einfacher hier in den sauren Apfel zu beissen und der Rückgabeanfrage Folge zu leisten.
Allerdings würde ich hier erst die Jacke zurückfordern. Die Rückversandkosten werden von PayPal von Dir nicht unbedingt eingefordert..... 🙂
Sie wird aber dazu angehalten hier eine Sendungsnummer hochzuladen, damit ebay/PP sehen können, wann und ob Du sie erhalten hast.
Ich brauche jetzt nicht mehr erwähnen, dass es sich nicht empfiehlt für diesen "Service" an PayPal auch noch Gebühren zu tragen.
Nehme PayPal raus, dann kannst Du besser bei Streitfällen verhandeln, wenn Dein Geld auf dem Konto sicher ist.