26-01-2020 12:59
Ein Käufer aus Berlin hat bei mir einen Schrank ersteigert, der hier in der Nähe von München steht und nur zur Selbstabholung angeboten wurde. (https://www.ebay.de/itm/143502361133?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1561.l2649 )
Meine Handynummer habe ich ihm wegen Abholtermin-Absprache mal mitgeteilt. Da ich aber davon ausgehe, dass ich wohl nimals etwas von ihm hören werde, und mir das Teil absolut im Weg steht, schon mal vorab die Frage:
Wie lange muss ich den Schrank jetzt aufbewahren, bevor ich ihn entsorgen darf?
@bruus-will-es schrieb:Ein Käufer aus Berlin hat bei mir einen Schrank ersteigert, der hier in der Nähe von München steht und nur zur Selbstabholung angeboten wurde. (https://www.ebay.de/itm/143502361133?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1561.l2649 )
Meine Handynummer habe ich ihm wegen Abholtermin-Absprache mal mitgeteilt. Da ich aber davon ausgehe, dass ich wohl nimals etwas von ihm hören werde, und mir das Teil absolut im Weg steht, schon mal vorab die Frage:
Wie lange muss ich den Schrank jetzt aufbewahren, bevor ich ihn entsorgen darf?
https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_4.html
Was kann ich tun, wenn der Käufer nicht zahlt?
Da du keinen letzten Abholtermin angegeben hast, musst du eine Frist setzen und ankündigen, dass nach Fristablauf der Vertrag gelöst ist!
Setz ihn in den "Kleinanzeiger"!
Hmh, der Verkauf war am 25.. oder? Also ich würde bis zum nächsten Wochenende noch Zeit geben, für den Fall, dass der wirklich selbst abholen will, @bruus-will-es
Muster zur Kaufvertragsauflösung
Sehr geehrte(r) Frau/Herr........
ich darf Sie letztmalig auffordern den von Ihnen bei mir ersteigerten Artikel (Nummer einsetzen) +Bezeichnung mit Kaufdatum: (einsetzen) bis zum ........abzuholen.
Nach fruchtlosem Fristablauf sehe ich den Kaufvertrag wegen Nichtzahlung und Nichtabholung als nichtig an.
Sie haben daher keinen Anspruch mehr auf diesen Artikel.
MfG