16-04-2015 08:14
Hallo !
Schildere kurz meinen Fall !
Also ich habe einen neuen Topcase verkauft und dann eine Nachricht vom Käufer bekommen . Das der Topcase defekt wäre bzw. sich nicht verschließen lassen würde. Nach einigen mails hin und her hat der Käufer mir mitgeteilt das er den Artikel einfach wieder zurück gesendet hat ( ohne vorherige Absprache, da in Artikelbeschreibung " kein Rückgaberecht " geschrieben war).
Nun bei mir angekommen , funktioniert der Topcase einwandfrei, lässt sich zu sperren usw. alles in Ordnung. Habe dem Käufer sogar ein Video gesendet um zu zeigen das alles funktioniert . Ein ewiges hin und her ! Keine Reaktion nun vom Käufer , nur eine kurze Mail mit dem Satz " wie haben sie das geschafft ?"
Nur weil der Käufer ( nett Ausgedrückt) zu ungeschickt ist ein Topcase zu verschließen soll ich jetzt den kompletten Gesamtbetrag samt Porto zurück senden !? jedoch liegt der Fehler ja nicht bei mir ! Was soll ich jetzt machen !!!
@ninchen-binchen1978 schrieb:Hallo !
Schildere kurz meinen Fall !
Also ich habe einen neuen Topcase verkauft und dann eine Nachricht vom Käufer bekommen . Das der Topcase defekt wäre bzw. sich nicht verschließen lassen würde. Nach einigen mails hin und her hat der Käufer mir mitgeteilt das er den Artikel einfach wieder zurück gesendet hat ( ohne vorherige Absprache, da in Artikelbeschreibung " kein Rückgaberecht " geschrieben war).
Nun bei mir angekommen , funktioniert der Topcase einwandfrei, lässt sich zu sperren usw. alles in Ordnung. Habe dem Käufer sogar ein Video gesendet um zu zeigen das alles funktioniert . Ein ewiges hin und her ! Keine Reaktion nun vom Käufer , nur eine kurze Mail mit dem Satz " wie haben sie das geschafft ?"
Nur weil der Käufer ( nett Ausgedrückt) zu ungeschickt ist ein Topcase zu verschließen soll ich jetzt den kompletten Gesamtbetrag samt Porto zurück senden !? jedoch liegt der Fehler ja nicht bei mir ! Was soll ich jetzt machen !!!
In dem Fall...bleibt tatsächlich nur eine Möglichkeit : Betrag zurückerstatten ! An deiner Stelle würde ich den Käufer aber sperren....nicht , dass er nochmals auf die Idee kommt...bei dir zu kaufen.
ninchen-binchen1978 schrieb:
SpoilerHallo !
Schildere kurz meinen Fall !
Also ich habe einen neuen Topcase verkauft und dann eine Nachricht vom Käufer bekommen . Das der Topcase defekt wäre bzw. sich nicht verschließen lassen würde. Nach einigen mails hin und her hat der Käufer mir mitgeteilt das er den Artikel einfach wieder zurück gesendet hat ( ohne vorherige Absprache, da in Artikelbeschreibung " kein Rückgaberecht " geschrieben war).
Nun bei mir angekommen , funktioniert der Topcase einwandfrei, lässt sich zu sperren usw. alles in Ordnung. Habe dem Käufer sogar ein Video gesendet um zu zeigen das alles funktioniert . Ein ewiges hin und her ! Keine Reaktion nun vom Käufer , nur eine kurze Mail mit dem Satz " wie haben sie das geschafft ?"
Nur weil der Käufer ( nett Ausgedrückt) zu ungeschickt ist ein Topcase zu verschließen soll ich jetzt den kompletten Gesamtbetrag samt Porto zurück senden !? jedoch liegt der Fehler ja nicht bei mir
! Was soll ich jetzt machen !!!
Moin
was DU machen sollst, kannst nur DU selbst entscheiden,
ich kann Dir aber sagen, was ICH machte,
ICH behielte den Artikel, wäre froh, dass er (noch) heil ist,
erstattete dem Käufer den Auktionserlös
und setzte ihn auf meine persönliche Sperrliste.
Da der Artikel der Beschreibung entsprach,
bist Du NICHT verpflichtet, die Retourenkosten zu erstatten.
@ninchen-binchen1978 schrieb:
Was soll ich jetzt machen !!!
Ganz einfach:
Dem Käufer mitteilen, dass sein Topcase einwandfrei funktioniert und er es nach erneuter Überweisung der Versandkosten sofort zurückbekommt.
Fertig!
da der Käufer den Artikel offensichtlich nicht mehr will, würde ich ihm nur den Kaufbetrag zurück zahlen......das Porto ist verbraucht und die Rücknahme hast nicht du verschuldet......
Eine etwaige schlechte Bewertung kann dir auch blühen wenn du ihm zu 100% entgegen kommst......
Hi,
kommt vor.
Ich würde es abschreiben und ihm erstatten, aber auch davon ausgehen, dass er fairerweise die Rückversandkosten übernimmt. So hat man sich die Kosten wenigstens geteilt.
Nach Rückerstattung würde ich ihm einen Transaktionsabbruch senden, positiv bewerten und fertig.
Alles andere wird nur rot bringen. Das wärs mir nicht wert.
Machen müsstest Du es so natürlich nicht. Du könntest Dich auch mit dem K rumstreiten (worauf es hinauslaufen würde). Das würde ich mir halt sparen wollen. Ich kanns nur so schreiben, wie ich es machen würde....
vigo505
Die positive Bewertung, ein schlichtes "Danke!" vergebe ich selbstverständlich erst nach Zustimmung des TAs. Denn das ist ja mein Ziel der Veranstaltung: Schnelle Zustimmung zum TA und einvernehmliche Kommunikation. Sorry, das hätte ich in meiner Antwort deutlicher formulieren sollen. Teile ich sogar so im TA mit.
Die positive BW auch dafür, dass der K überhaupt bei mir gekauft und er mir sein Vorkassevertrauen geschenkt hat. Desweiteren nehme ich dem K damit im Vorfeld den Wind aus den Segeln, negativ zu bewerten und motiviere ihn, mich gleichfalls positiv zu bewerten. Generell gehe ich als VK immer in BW-Vorleistung. Letztendlich breche ich mir keinen ab.
Ich mache es halt so, mit bisher nur guten Erfahrungen. Und Du machst das so, wie Du meinst. Einfach, oder?
Und vergiss die Rückabwiklung nicht,dann gibts die Provision zurück.
Es wird ihm nicht gepasst haben.
Einige Dich mit dem Käufer auf Rückzahlung des Kaufpreises ohne Porto.