11-03-2016 09:32
Hallo,
ich würde einen Diebstahl (Täter unbekannt) bei der Polizei melden (geht online) und den Käufer (als Zeugen) davon in Kenntnis setzen.
Daneben hinaus einen Suchauftrag bei der Post stellen.
Natürlich schuldet man dem Käufer eine sachgerechte Verpackung und nur du weißt, wie du den Artikel zusätlich eingepackt hast (oder ob du ihn einfach in einen normalen Briefumschlag gesteckt hast). Unzureichend verpackt haftest du!
Der Käufer hätte bei dir versicherten Versand bestellen und bezahlen können, auch wenn es ggf in deinem Angebot nicht drinnen stand.
Somit bist du ggf teilweise aus dem Schneider.
Von unüberlegter Handlung würde ich vorerst absehen.
Anm.: Mir ist als Käufer ähnliches passiert und ich habe beim Brief den Mangel und die Inhaltslosigkeit erst bemerkt, als ich unterschrieben hatte und den Brief ausgehändigt bekam. Die Postzustellerin wollte in keinster Weise koopperieren... und siehe da, der Artikel tauchte Wochen später beim Verkäufer wieder auf ![]()