09-11-2018 10:27
Ja, er kann, es besteht ja ein Kaufvertrag und Du bist zur Lieferung verpflichtet. Nun gibt es im Prinzip für Dich nur die Möglichekeit, einfach nicht zu liefern und zu schauen, was passiert.
Im besten Fall lässt es der Käufer auf sich beruhen. Er kann auch Ebay einschalten, dann wirst Du vielleicht mit einem Ebay-vermerk und einer negativen Bewerung rauskommen. Im schlimmsten Fall kann der Käufer seine (berechtigte!) Forderung zivilrechtlich durchsetzten und sich einen Anwalt nehmen.
Schau also, dass Du deinen "bekannten" dazu bringst, den Tisch zur verfügung zu stellen und den Kaufvertrag so zu erfüllen, wie es sich gehört!
Ja, das kann er.
Es gibt einen rechtsgültigen Kaufvertrag
zwischen dem Accountinhhaber - also dir - und dem Käufer.
Du bist für die Einstellung der Artikel über deinen Account verantwortlich,
was du mit Bekannten abgemacht hast oder nicht,
muss den Käufer nicht interessieren.
@sternenrose123 schrieb:
Hallo. Ich habe ein Problem. Ich sollte für einen Bekannten seinen Schreibtisch auf ebay verkaufen. Leider gab es ein Missverständnis zwischen uns: er wollte, dass ich den Artikel auf ebay-Kleinanzeigen stelle und hatte verstanden, dass er ihn versteigern möchte. Das Missverständnis hat sich leider erst 20Min. vor Auktionsende aufgeklärt und da ließ sich die Auktion nichtmehr abbrechen. Ich hab dann sofort nach Auktionsende den Verkauf abgebrochen und dem Käufer eine Nachricht geschickt mit einer ausführlichen Erklärung. Jetzt kam von dem Käufer die Antwort "ich will den Tisch haben!!!". Der Tisch hätte bei der Abholung bar bezahlt werden sollen, d.h. es ist bisher kein Geld im Spiel gewesen. Kann der Käufer den Artikel jetzt trotzdem von mir verlangen obwohl es ein Missverständnis war?
Servus @sternenrose123
Das hier ist eine Diskussions- bzw. ein Hilfeforum.
Nichts für Fabeln, Sagen und Märchen.
Dein Bekannter,
wohlbemerkt nicht Freund... ein Bekannter,
für den Du einstellst,
als wahnwitzig erfahrener Ebay-Verkäufer...
wollte also,
dass der Schreibtisch,
den Du am 29.10. um 14 Uhr 58 hier auf Ebay eingestellt hattest (als Auktion),
nur über die Kleinanzeigen eingestellt wird.
Und Du hattest verstanden,
dass er ihn versteigern will.
Aber - oh, Wunder - seit dem 29.10. ist der Schreibtisch ja auch auf den Kleinanzeigen inseriert....
mit identischen Fotos und identischem Text...
nur eben für 400 Euro.
Wem immer dieser Schreibtischkram gehört...
die Auktion war ein Kalkulationsirrtum.
Der berechtigt nicht zur Anfechtung.
Der Schreibtisch ist noch inseriert
und kann abgeholt werden.
Spätestens wenn der Käufer dies hier liest,
weiß er das auch.
Und hier für TE, der nun natürlich zu Recht, weil eben bereits auf eBay direkt verkauft,
das Schreibtisch-Set auf den Kleinanzeigen beendet hat:
https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:fmTp4CwtrRYJ:https://www.ebay-kleinanzeigen.de...
Das Internet vergisst so schnell nicht. Für den Fall dass der eigentliche Käufer auf eBay nun Probleme bei der Abholung bekommen sollte, wäre das momentan eben auch noch im Cache auffindbar.
Nachtrag
Sorry, @hasjana
hab mal wieder zu lange gesucht und geschrieben.
Daher gedoppelt.
So so... ein Bekannter,
den man BETREUT,
mit dem man aber nicht unfallfrei kommunzieren kann.
Wenn seine Äußerung klar war
und er nur einen Verkauf für 400 Euro wollte (von Verhandlungsbasis stand da nichts),
dann werden Sie, @sternenrose, die Differenz wohl tragen dürfen.
Es wäre auch problemlos möglich gewesen,
mit einem höheren Startpreis als Auktion einzustellen.
Es sollte doch wohl selbstverständlich sein,
dass man sich sorgfältig darüber austauscht,
was erwartet wird,
wenn man versucht,
den Wunsch/Willen eines anderen Menschen
in die Tat umzusetzen.
Ach, und da es hier auf Ebay KEINEN Hinweis auf einen Bekannten gab,
kann er sich dann wegen Erfüllung - wahlweise Schadensersatz - auch an Sie halten:
http://bay-law.de/pageID_8343253.html
@sternenrose123 schrieb:
Hallo. Ich habe ein Problem. Ich sollte für einen Bekannten seinen Schreibtisch auf ebay verkaufen. Leider gab es ein Missverständnis zwischen uns: er wollte, dass ich den Artikel auf ebay-Kleinanzeigen stelle und hatte verstanden, dass er ihn versteigern möchte. Das Missverständnis hat sich leider erst 20Min. vor Auktionsende aufgeklärt und da ließ sich die Auktion nichtmehr abbrechen. Ich hab dann sofort nach Auktionsende den Verkauf abgebrochen und dem Käufer eine Nachricht geschickt mit einer ausführlichen Erklärung. Jetzt kam von dem Käufer die Antwort "ich will den Tisch haben!!!". Der Tisch hätte bei der Abholung bar bezahlt werden sollen, d.h. es ist bisher kein Geld im Spiel gewesen. Kann der Käufer den Artikel jetzt trotzdem von mir verlangen obwohl es ein Missverständnis war?
Guten Tag
natürlich hat der Käufer ein anrecht auf diesen Artikel
für Missverständnisse deinerseits kann der Käufer ja nichts
Hallo @sternenrose123
Ja das kann er und du musst ihm denn auch geben der lief 7 Tage durch da sehe ich keinen Spielraum.
Ein Missverständnis musst du sofort merken und nicht erst nach 7 Tagen.
@sternenrose123 schrieb:
Hallo. Ich habe ein Problem. Ich sollte für einen Bekannten seinen Schreibtisch auf ebay verkaufen. Leider gab es ein Missverständnis zwischen uns: er wollte, dass ich den Artikel auf ebay-Kleinanzeigen stelle und hatte verstanden, dass er ihn versteigern möchte. Das Missverständnis hat sich leider erst 20Min. vor Auktionsende aufgeklärt und da ließ sich die Auktion nichtmehr abbrechen. Ich hab dann sofort nach Auktionsende den Verkauf abgebrochen und dem Käufer eine Nachricht geschickt mit einer ausführlichen Erklärung. Jetzt kam von dem Käufer die Antwort "ich will den Tisch haben!!!". Der Tisch hätte bei der Abholung bar bezahlt werden sollen, d.h. es ist bisher kein Geld im Spiel gewesen. Kann der Käufer den Artikel jetzt trotzdem von mir verlangen obwohl es ein Missverständnis war?
Moin!
Ja!
Der Kaufvertrag hat Bestand und die Durchsetzung ist einklagbar!