Käufer bittet um Rückerstattung

Hallo, der Käufer hat ein Handy von mir gekauft. Ich habe praktisch alle Mängel angegeben, welche das ca. 1,5 Jahre alte Gerät hat. Nun hat der Käufer sich gemeldet und gemeint die Frontkamera wäre herstellerseitig falsch verklebt und würde einen Teil des Fotos verdecken. Ich habe die Frontkamera selten genutzt und es ist mir auch nie aufgefallen. Nun will der Kunde eine Rückgabe. Ist er im Recht? Vielen Dank schon mal für die Antworten. VG Steve

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

 

@regulator00001 schrieb:
Hallo, der Käufer hat ein Handy von mir gekauft. Ich habe praktisch alle Mängel angegeben, welche das ca. 1,5 Jahre alte Gerät hat. Nun hat der Käufer sich gemeldet und gemeint die Frontkamera wäre herstellerseitig falsch verklebt und würde einen Teil des Fotos verdecken. Ich habe die Frontkamera selten genutzt und es ist mir auch nie aufgefallen. Nun will der Kunde eine Rückgabe. Ist er im Recht? Vielen Dank schon mal für die Antworten. VG Steve
Hi!
Da du diesen Defekt in der Artikelbeschreibung nicht angegeben hast, hat der Käufer ein Recht auf Rückabwicklung!
Ihm dürfen keine Kosten entstehen, das heißt du hast auch die Hin und Rücksendekosten zu zahlen!

Antworten (2)

Antworten (2)

Hallo regulator,

 

als PVK bist Du nicht zur Rücknahme verpflichtet, wenn Du wirklich alle Mängel angegeben hast.

 

Sollte es sich um einen Mangel handeln, wie vom K angegeben, würde ich dir zur Rücknahme raten und nach

Erhalt dem K die Kosten incl. Rückporto erstatten.

 

Ob es stimmt, kannst Du dann ja nach Erhalt prüfen.

 

Hast Du vielleicht noch eine Garantie auf das Handy?

Dann kannst Du dich ja noch mit dem Verkäufer oder Hersteller in Verbindung setzen.

 

Ansonsten schreibst Du, das die Frontkamera von dir selten genutzt wurde und dir der vom K angegebene

Mangel nie aufgefallen ist.

 

Ich denke hier wirst Du für dich entscheiden müssen, Kulanz oder evtl eine negative Bewertung in deinem sonst guten Profil

riskieren.

 

PS Sollte der K über PP bezahlt haben, dürfte sich das auch ohne deine Entscheidung zum Vorteil

      des K auswirken.

 

 

Wenn der Käufer mit PayPal bezahlt hat, wird Dir die Entscheidung von PayPal abgenommen !

 

Aber auch so würde ich das Teil mir jetzt zurückschicken lassen....  Kaufe ein Online-Versandschein damit Du die Rückabwicklung durchziehen kannst und erstatte nach Erhalt des Phones den vollen Kaufpreis.

 

Wenn Du die Kamera nicht überprüft hast, könnte die Reklamation hinkommen, denn Du hast das Gerät nach eigenen Angaben mal fallen lassen.

 

"Folgende Mängel gibt es:

- eine minimale Delle an der obigen linken Ecke (ein Sturz - aber der Einzige) - sieht man aber praktisch nicht
- Abnutzungsspuren an den Rädern und an der Ladebuchse - Verchromung geht ab - unvermeidbar - trotz Hülle
- die Ladebuchse - Abdeckung ist aufgrund der Nutzung nicht mehr so fest - somit ist das Handy nicht mehr so wasserdicht.
- der Akku hat meines Erachtens etwas nachgelassen (vielleicht noch 80 %) - dafür gibt es aber einen wenig gebrauchten Ersatzakku mit dazu "

Für die anderen Verkäufe habe ich noch folgende Tipps:

 

Außerdem empfehle ich Dir mal den Punkt 4 genauer zu betrachten, da Du nicht sendungsverfolgt verschickst aber PayPal anbietest....

hier bitte klicken: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full?locale.x=de_DEfull

Kurzum: Du mußt sendungsverfolgt an die bei PayPal hinterlegte Adresse verschicken....  ansonsten bist Du womöglich nicht nur Deine Ware los, sondern zahlst noch die (günstigen) Versandgebühren aus der eigenen Tasche, wenn PayPal Deinen Käufern das Geld zurückerstattet, weil Du keine Sendungsnummer hochladen kannst.....

Und selbst wenn Du Dich an alle Auflagen hälst, bist Du noch nicht auf der sicheren Seite!
Auch im Falle einer (berechtigten oder unberechtigten) Reklamation läßt PayPal Dich im Regen stehen.
Du hast den Zinnober mit der Kostenregelung des Rückversandes – diese fordern die Käufer meistens zusätzlich – ansonsten schicken sie Dir Deine Ware nicht zurück, da durch die merkwürdige Kulanzregelung (zugunsten des Käufers) ihr Geld wieder zurückgebucht wurde.

Überlege Dir gut, ob Du für den Käuferschutz und das erhöhte Risiko auch noch weitere Gebühren zahlen möchtest !?

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder