22-06-2019 11:26
Hallo liebe Ebay Mitglieder,
einer meiner Käufer fordert eine Rücknahme der ich nicht stattgeben möchte und folgende Situation liegt vor:
- Der Käufer ersteigert die Autkion (293105251321) am 02.06.2019
- Bezahlung am 12.06.2019 per Überweisung / Versand 14.06.2019 / Zustellung 17.06.2019
Daraufhin bestätigt der Käufer die Ankunft des Artikels und verfasst eine Bewertung zum Kauf "Danke!" mit 5/5 Sternen in allen Kategorien. Nun fast 5 Tage später am Abend des 21.06.2019 rollt eine Anfrage zur Rücknahme ein, dass ihm erst jetzt Mängel aufgefallen seien (3-4 Knicke in der Karte). Ich verweise in einer einzigen Nachricht freundlich darauf, dass die Karte keine der genannten Schäden besaß und dies nicht erst nach fast 5 Tagen auffallen sollte.
Gefolgt ist dies von 3 Nachrichten mit einer recht unschönen Wortwahl:
" [...] Sie hören von mir"
" [...] Was denken Sie wer Sie sind?"
" [...] Dies wird Konsequenzen haben [...] das hast du sicher nicht zu bestimmen wann es mir auffällt!"
Und schließlich der Rücknahme:
Grund: Kam beschädigt an
Anmerkungen: Der Artikel kam beschädigt an! Nicht wie auf den Bildern zu sehen! Sachmängel verschwiegen! Geht zur Rechtsabteilung!
Nun sehe ich meinerseits keinen Grund einer Rückgabe stattzugeben, dennoch würde ich gerne euren Rat einholen. Wie sieht hier meine Situation aus. Ich sehe mich in jeder Hinsicht im Recht, möchte jedoch nicht voreilig handeln.
Mit freundlichen Grüßen
Fredsch
Dem würde ich die Anschrift meines zuständigen Amtsgerichts mitteilen.
Gut das wäre dann wohl das Amtsgericht Stuttgart. Also ist die Drohung des Käufers eher haltlos?
Ich habe noch folgendes im Ebay Rechtsportal gefunden:
"Wer muss beweisen, dass die gelieferte Ware einen Mangel hat oder fehlerhaft ist?
Möchten Sie als Käufer Gewährleistungsrechte wegen eines Mangels geltend machen, müssen Sie auch beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies. Lässt sich also nicht mehr aufklären, ob ein Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat oder erst nachträglich durch eine unsachgemäße Behandlung entstanden ist, geht dies zu Ihren Lasten."
Das war ja nun in jeder Hinsicht nicht der Fall .. (siehe Artikel erhalten & bewertet)
Negativ bewerten kann er ja nicht - er hat ja schon positiv bewertet 😉
Den Rest sehe ich genauso und ergänze noch um:
Käufer auf die Sperrliste setzen - sofort. Damit er nicht nochmal kaufen kann:
https://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?bidderblocklogin&hc=1&hm=eog4d71f%2B2%3A%3Dg