05-04-2013 15:38
Käufer wirft mir vor dass gekaufte Artikel mängeln hat. Aber auf den Bildern ist es zusehen, dass das Kleid keine mängeln hat. Was kann ich tuen. Was wenn der Käufer es getragen hat oder vielleicht passt es ihr nicht ? Ich würde es gern zurück nehmen aber was wenn sie es beschädigt hat. Ich kann es dann nicht mehr weiterverkaufen .
du schreibst:
@raffke:
Warum erzählst Du wissentlich die Unwahrheit?
TZ Tz TZ jetzt willst du hier im Hilfeforum Hilfe geben und dann weisst du nicht einmal das solche Unterastellungen teuer werden könnten.
Du schreibst:
Du bist lange genug dabei um wissen wie es wirklich ist wenn die Käuferin den illagalen PP Weg nimmt.
Geld gibts nur gegen Gutachten zurück.
und
Rückversandkosten trägt laut Paypal AGB der Käufer!
Nicht immer wird ein Gutachten verlangt und wenn muss dieses Gutachten die Käuferin erstellen lassen.
Du schreibst von dem illegalen PP Weg, aber machst zugleich die PayPal AGB zu den Rückversandkosten zum Gesetz.
Die AGB von PayPal verlangen vom Käufer die Rücksendekosten zu tragen, bei einem abweichenden Artikel (Mangel).
Zu deinem besseren Verständnis für dich.
Gesetzlich ist verankert das bei einem Mangel der Käufer so zu stellen ist, als ob das Geschäft nie stattgefungen hätte.
Das heisst der Verkäufer muss Kaufpreis, Hin- und Rücksendekosten.
Also erst einmal freundlich anfragen, wie wir es hier immer wieder predigen und nicht gleich mit Unterstellungen ins Haus fallen, denn man kann imer wieder mal falsch denken, so wie du in diesem Fall 😉
Aber es sei dir vergeben. :-x
Nunja @ stairways...
So ein Kleid darf man nicht zusammenlegen, also "Sonderversand"... und der kostet nun mal... 😉
10,- versandkosten sind schon ein fetter brocken !!
ansonsten würde ich nach der langen zeit auch nichts mehr zurücknehmen !!
Übrigens: Wenn das Kleid der Käuferin nicht passt, oder der Tochter, oder der Freundin... für wen sie es auch gekaufft hat, oder auch nur nun doch nicht so gefällt, ist das kein Rücknahmegrund... und wenn, dann soll sie es auf ihre Kosten zurück schicken und du überweist ihr die 5€, den Kaufpreis... Porto ist verbraucht!
Hi,
antworten kannst du mit dem Antwortbutton links über deinen Eingangsapost.
Was genau hat deine Käuferin bemängelt? Hat sie dir den Mangel mit Hilfe von Fotos belegt?
Wann hat deine Käuferin zum ersten Mal auf eventuelle Mängel hingewiesen?
Sollte sie es erst viele Tage nach Erhalt getan haben, würde ich nicht Rückabwickeln, gerade bei Kleidung (ist die Party vorbei geht das Kleid zurück... so nicht!)
das Kleid wurde ja schon vor knapp 4 Wochen verkauft.....
wann hat denn die K das erstemal reklamiert ?
und hast du dir den "Mangel" per Foto belegen lassen ?
Aber auf den Bildern ist es zusehen, dass das Kleid keine mängeln hat.
Entschuldige, aber dazu sind die Bilder zu unscharf. 😉
Bei dem Preis und den relativ hohen Versandkosten lohnt sich ein Rückversand doch gar nicht.
Hallo,
wenn du mit reinem Verkäuferwissen dir sicher bist das das Kleid keinen Mängel hatte, dann musst du es auch nicht zurücknehmen.
Wenn es aber über PayPal bezahlt wurde, dann zieht dir PayPal das Geld wieder ein und überweist es der Käuferin.
Zusätzlich musst du der Käuferin dann auch noch das Rückporto bezahlen, wenn das Kleid wieder in deinen Besitz übergehen soll.
PP wurde gar nicht angeboten.
@raffke:
Warum erzählst Du wissentlich die Unwahrheit?
Du bist lange genug dabei um wissen wie es wirklich ist wenn die Käuferin den illagalen PP Weg nimmt.
Geld gibts nur gegen Gutachten zurück. Rückversandkosten trägt laut Paypal AGB der Käufer!
Wenn Du sicher bist, ein Kleid ohne Mängel verschickt zu haben, brauchst Du es auch nicht zurückzunehmen.
Wenn Du doch zur Rücknahme bereit bist, erstattest Du selbstverständlich erst nach Prüfung des Kleides.