16-06-2015 08:58
Hallo,
ich bin neu bei Ebay und habe einen Artikel verkauft, nachdem ich den Käufer angeschrieben habe kam von ihm zurück das er kein Interesse mehr hätte weil er in der Artikelbeschreibung was überlesen hat. Ich habe ihm gesagt das er den Artikel aber gekauft hätte und ihm eine Frist gesetzt wann er es abholen soll, doch nun reagiert er nicht mehr. Was mache ich jetzt ?
Liebe Grüße
der Verkauf ist zwar erst 3 (4) Tage her,
aber da der Käufer Dir seine Zahlungsunwilligkeit schriftlich mitgeteilt hat,
geh bitte, wie folgt vor - und dann stellst Du das KFZ erneut wieder ein
und heb Dir UNBEDINGT die mail von diesem Käufer auf.
Zunächst melde bitte einen nicht bezahlten Artikel (max. am 32. Tag)
http://res.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ResolutionCenter
und schliesse den Fall selbst MIT Verwarnung nach frühestens 4 Tagen.
( Die Provision wird dann übrigens seitens ebay automatisch erstattet. )
Täten DAS alle VK mit ihren Nichtzahlern,
gäbe es nicht annähernd so viele davon hier bei ebay,
weil Du darüber hinaus zum einen im Eingeschränkten Käuferkreis
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
>Käufer mit Vermerken wegen eines nicht bezahlten Artikels ausschliessen kannst,
sodass sie erst gar nicht mehr bieten können
und zum anderen diese Nichtzahler nach einigen (5 oder 6?) Verwarnungen bei ebay rausfliegen.
Somit hilfst Du nicht nur Dir selbst, sondern auch anderen Verkäufern . . .
WICHTIG:
Ausserdem mußt Du zusätzlich noch den Vertrag fristgerecht (7-10 Tage) kündigen,
denn die Problemfallmeldung hat NICHTS mit dem bestehenden Vertrag zu tun.
Meldet sich der Käufer innerhalb dieser Frist nicht,
kannst Du danach den Artikel erneut einstellen.
Bezahlt er allerdings wider Erwarten doch noch,
mußt Du auch liefern (können) . . .
Sollte sich der Käufer NICHT während des offenen Falls melden,
verwirkt er sein Bewertungsrecht, meldet er sich allerdings,
könnte er Dich auch immer noch bewerten . . .
Fiele diese Bewertung ungerechtfertigter Weise negativ aus,
könntest Du bei ebay versuchen, diese entfernen zu lassen.
Die Chancen dafür stehen beim nachweisbaren Nichtzahler gar nicht schlecht . . .
Nicht vergessen, den User unbedingt auf Deine persönliche Sperrliste zu setzen.
Ich würde den Käufer sogar darüber informieren, damit Du ihn belangen kannst,
sollte er trotzdem mit (s)einem anderen Account bei Dir versuchen, zu kaufen.
Das darf er nicht, weil sich die Sperre gegen ihn als reale Person richtet,
mit ALLEN Accounts, die auf seinen Namen angemeldet sind . . .
Tut er es dennoch, kannst Du ihn über das folgende Formular hier => melden