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Käufer holt Waren nicht ab- Abbruch des Kaufes

xlolaxx
In den Startlöchern

Guten Tag,

 

ich habe eine Frage und zwar habe ich einen Artikel verkauft. Nach knapp 2 Wochen hatte ich endlich einen Termin zum Abholen mit dem Käufer ausgemacht, nachdem er sich knapp 1 Woche nicht gemeldet hat. Am vereinbarten Tag ist er nicht erschienen. Auf meine weiteren Terminvorschläge ist er nicht eingegangen bzw. wollte an anderen Tagen kommen.

 

Nun nach diesem ewigen hin und her habe ich ein Antrag zum Kauf Abbruch gemacht und es dem Käufer nett begründet. Im Nachhinein sicher nicht richtig aber ich hatte so ein Fall bisher noch nicht. Seine Antwort darauf war, er hätte seinen Anwalt eingeschalten: Klage auf Herausgabe und Schadensersatz.

 

Der Käifer hat noch nichts gezahlt und es ist ein Wert von 35€!

 

Nun meine Frage:

Ich weiß dass es ein gültiger Kaufvertrag ist und das Angebot zu beenden vielleicht nicht richtig war aber wie sieht es aus wenn er Käufer am vereinbarten Termin die Ware nicht abholt, sich nicht meldet?

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Viele Grüße

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@xlolaxx schrieb:

Guten Tag,

 

ich habe eine Frage und zwar habe ich einen Artikel verkauft. Nach knapp 2 Wochen hatte ich endlich einen Termin zum Abholen mit dem Käufer ausgemacht, nachdem er sich knapp 1 Woche nicht gemeldet hat. Am vereinbarten Tag ist er nicht erschienen. Auf meine weiteren Terminvorschläge ist er nicht eingegangen bzw. wollte an anderen Tagen kommen.

 

Nun nach diesem ewigen hin und her habe ich ein Antrag zum Kauf Abbruch gemacht und es dem Käufer nett begründet. Im Nachhinein sicher nicht richtig aber ich hatte so ein Fall bisher noch nicht. Seine Antwort darauf war, er hätte seinen Anwalt eingeschalten: Klage auf Herausgabe und Schadensersatz.

 

Der Käifer hat noch nichts gezahlt und es ist ein Wert von 35€!

 

Nun meine Frage:

Ich weiß dass es ein gültiger Kaufvertrag ist und das Angebot zu beenden vielleicht nicht richtig war aber wie sieht es aus wenn er Käufer am vereinbarten Termin die Ware nicht abholt, sich nicht meldet?

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Viele Grüße


@xlolaxx

 

Nur weil der Käufer zum Termin nicht kommt, darfst du nicht direkt davon ausgehen, dass er den Artikel nicht mehr haben will. Es kann ja auch einfach was dazwischen gekommen sein.

 

Dein Käufer scheint allerdings auch ein besonderes Exemplar zu sein. Er erscheint nicht zum vereinbarten Termin und wenn Du dann den Kauf abbrechen willst, dann ist gleich von Klage und Anwalt die Rede.

 

Die Sache sieht jetzt so aus: Du kannst den kaufvertrag nicht einseitig abbrechen. Da der Käufer offensichtlich einem Abbruch nicht zugestimmt hat, habt ihr immer noch einen Kaufvertrag. Du hast ja hoffentlich den Artikel noch.

 

Setz dem Käufer eine Frist für die Bezahlung und Abholung des Artikels, nenn ihm drei (realistische) Abholtermine und wenn er dann immer noch nicht kommt, dann kündigst Du ihm den Kaufvertrag wegen Nichteinhaltung seinerseits.

 

Wenn der Käufer tatsächlich schon einen Anwalt eingeschaltet hat, dann hat der ihm hoffentlich erzählt, dass es für eine Klage auf irgendwas noch viel zu früh ist und der Käufer sich erstmal darum bemühen sollte, ausgemachte Termine auch einzuhalten, wenn er seinen Artikel haben will.

Antworten (2)

Antworten (2)

Dein Kaufabbruch war nur ein eBay-Spielchen.

Du mußt dem Käufer eine angemessene Frist zur Abholung setzen

und zwei bis drei Termine zur Auswahl. Erst dann wärst Du berechtigt,

den Kaufvertrag zu kündigen. Nicht per Mail, sondern per Einschreiben.

 

 

 

 


@xlolaxx schrieb:

Guten Tag,

 

ich habe eine Frage und zwar habe ich einen Artikel verkauft. Nach knapp 2 Wochen hatte ich endlich einen Termin zum Abholen mit dem Käufer ausgemacht, nachdem er sich knapp 1 Woche nicht gemeldet hat. Am vereinbarten Tag ist er nicht erschienen. Auf meine weiteren Terminvorschläge ist er nicht eingegangen bzw. wollte an anderen Tagen kommen.

 

Nun nach diesem ewigen hin und her habe ich ein Antrag zum Kauf Abbruch gemacht und es dem Käufer nett begründet. Im Nachhinein sicher nicht richtig aber ich hatte so ein Fall bisher noch nicht. Seine Antwort darauf war, er hätte seinen Anwalt eingeschalten: Klage auf Herausgabe und Schadensersatz.

 

Der Käifer hat noch nichts gezahlt und es ist ein Wert von 35€!

 

Nun meine Frage:

Ich weiß dass es ein gültiger Kaufvertrag ist und das Angebot zu beenden vielleicht nicht richtig war aber wie sieht es aus wenn er Käufer am vereinbarten Termin die Ware nicht abholt, sich nicht meldet?

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Viele Grüße


 

@xlolaxx

 

Hast du eine (Nach-)Frist mit Rücktrittsandrohung gesetzt ?

 

 

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