06-09-2016 12:03 - bearbeitet 06-09-2016 12:09
Guten Tag,
ich habe eine Frage und zwar habe ich einen Artikel verkauft. Nach knapp 2 Wochen hatte ich endlich einen Termin zum Abholen mit dem Käufer ausgemacht, nachdem er sich knapp 1 Woche nicht gemeldet hat. Am vereinbarten Tag ist er nicht erschienen. Auf meine weiteren Terminvorschläge ist er nicht eingegangen bzw. wollte an anderen Tagen kommen.
Nun nach diesem ewigen hin und her habe ich ein Antrag zum Kauf Abbruch gemacht und es dem Käufer nett begründet. Im Nachhinein sicher nicht richtig aber ich hatte so ein Fall bisher noch nicht. Seine Antwort darauf war, er hätte seinen Anwalt eingeschalten: Klage auf Herausgabe und Schadensersatz.
Der Käifer hat noch nichts gezahlt und es ist ein Wert von 35€!
Nun meine Frage:
Ich weiß dass es ein gültiger Kaufvertrag ist und das Angebot zu beenden vielleicht nicht richtig war aber wie sieht es aus wenn er Käufer am vereinbarten Termin die Ware nicht abholt, sich nicht meldet?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
@xlolaxx schrieb:Guten Tag,
ich habe eine Frage und zwar habe ich einen Artikel verkauft. Nach knapp 2 Wochen hatte ich endlich einen Termin zum Abholen mit dem Käufer ausgemacht, nachdem er sich knapp 1 Woche nicht gemeldet hat. Am vereinbarten Tag ist er nicht erschienen. Auf meine weiteren Terminvorschläge ist er nicht eingegangen bzw. wollte an anderen Tagen kommen.
Nun nach diesem ewigen hin und her habe ich ein Antrag zum Kauf Abbruch gemacht und es dem Käufer nett begründet. Im Nachhinein sicher nicht richtig aber ich hatte so ein Fall bisher noch nicht. Seine Antwort darauf war, er hätte seinen Anwalt eingeschalten: Klage auf Herausgabe und Schadensersatz.
Der Käifer hat noch nichts gezahlt und es ist ein Wert von 35€!
Nun meine Frage:
Ich weiß dass es ein gültiger Kaufvertrag ist und das Angebot zu beenden vielleicht nicht richtig war aber wie sieht es aus wenn er Käufer am vereinbarten Termin die Ware nicht abholt, sich nicht meldet?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Hast du eine (Nach-)Frist mit Rücktrittsandrohung gesetzt ?
@xlolaxx
Nein.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__323.html
Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.