abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Käufer ist nicht mehr bei ebay gemeldet.

Guten Tag,

bei mir hat jemand Artikel gekauft und wollte noch ein Weilchen sammeln. Jetzt steht bei seinen Käufen. "Ist nicht mehr bei ebay gemeldet" was mache ich jetzt?

Bezahlt hat er natürlich noch nicht.

Anschreiben kann ich ihn wahrscheinlich ja auch nicht oder?

Akzeptiert Lösungen (2)

Akzeptiert Lösungen (2)

Ich schließe mich der Meinung von @catdog an.

 

Die Verbindlichkeit eines Kaufvertrages ist in keiner Weise an eine weitere Mitgliedschaft bei dieser Plattform gebunden ...

 

Wenn du dem K Nachrichten schickst, bekommt er sie zumindest im Posteingang seines E-Mail-Accounts. Von daher steht einer Abwicklung des Kaufvertrages nichts im Weg.

Es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass dein K auf den TA reagieren kann - Mails können doch an ihn geschickt werden ?

 

Wenn er dann ablehnt ? Trotzdem nicht bezahlt ? Provision fällig.

 

Mit dem "nicht bezahlten Artikel(n)" melden, bist du auf der absolut sicheren Seite.

Antworten (12)

Antworten (12)

Die Email-Adresse des Käufers hast du in der Herzlichen Glückwunsch-Mail nach erfolgreichem Verkauf bekommen.

 

 

Ich seh das etwas anders als meine Vorschreiber.

 

Die Nicht-Mitgliedschaft deines Käufers berührt euren Kaufvertrag ersteinmal nicht.

 

Du hast die Adresse und auch die bei Ebay hinterlegte Email-Adresse deines Käufers.

 

Schreib ihn an und versuche den Verkauf abzuschließen.

 

Solltest du lieber gleich einen Fall eröffnen wollen, würde ich einen nicht bezahlten Artikel melden.

 

Dadurch, daß der Käufer gesperrt ist, kannst du den Fall sofort wieder schließen ohne die regulären 4 Tage abwarten zu müssen.

 

 

Bloß keinen Transaktionsabbruch anleiern ...

 

Du meldest nach ein paar Tagen einen, resp mehrere "nicht bezahlten Artikel".

 

Den (die) Fall (Fälle) schließt du dann nach vier Tagen.

 

Als NRM kann dein K auch nicht mehr bewerten.

 

Je nach Warenwert wäre eine separate Kündigung per Post überlegenswert.

Neu einstellen kannst du erst, wenn du die TA's durchgezogen oder die Verträge gekündigt hast (hab vergessen: Fristlos aufgrund Mißtrauen...).

Hi,

ist natürlich nicht richtig, da der KÄUFER abgemeldet ist.

 

Um die Provision zurück zu erhalten würde ich trozdem für die gekauften Artikel Transaktions-Abbruch-Fälle melden und nach exakt 7 Tagen schließen.

 

Die jetztigen Geboten kannst du streichen.

 

Natürlich bestehen rein rechtlich die Kaufverträge weiter. Schau, ob du die Lieferadresse in den Versandvorbereitungen oder in der Glückwunschmail findest. Dorthin sendest du am Besten ein Einschreiben, dass du die Kaufverträge (Artikelnummern) als Nichtig siehst (vor allem, wenn es sich um teuere Artikel handelt, ansonsten reichen die TA's!).

 

LG

Nenne doch mal bitte den Ebaynick.

Nee, mensch, ich bin der Verkäufer und mein Kunde ist abgemeldet.

Kann ich Artikel wieder einstellen?

Also, ihr meint, ich soll seine Email raus bekommen, ihn anschreiben und sehen was passiert, erst dann Fall auf?

super, danke für die schnellen Antworten. Aber ihr seid euch nicht ganz einig. Der Eine sagt TA, der Andere, bloß nicht, lieber Fall auf machen. Watt nu? TA oder Fall auf?

*** Mal eine Frage: kann ein Käufer, der nicht mehr gemeldet ist, auf einen TA reagieren??? Dann wäre natürlich der unbezahlte Artikel...

 

Ich war der Meinung, dass ein TA letztlich auch bedeutet, dass der Kaufvertrag nichtig ist ... entweder durch Zustimmung oder, wie in diesem Fall gedacht, durch keine Reaktion...***

Der Name lautet: sweetfish25

Anonymous
Nicht anwendbar

Sei froh das du noch nicht bezahlt hast. Ich denke der Verkäufer wurde abgemeldet. Sonst hätte er ja noch laufende Auktionen abeschlossen.

Kauf wo anderst und gut ises.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder