11-09-2012 00:42
Hallo zusammen,
heute hat jemand bei mir einen Artikel ersteigert. Nach Ende der Auktion teilte er mir per Mail mit, dass es doch nicht der Artikel ist, den er haben wollte und fragte, ob man die Auktion rückgängig machen könne.
Schade für mich, aber dagegen tun kann ich ja eh nicht viel. Da ich gewerblicher Verkäufer bin, hat der Käufer sowieso ein Rückgaberecht des Artikels.
Meine Frage ist nun, was ich tun muss, damit ich auf der sicheren Seite bin und dass ich keine Verkaufsprovision und Auktionsgebüren an Ebay bezahlen muss.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
sende dem Käufer einen Transaktionsabbruch, rechts vom Artikel " Aktion>Problem klären ". Informiere ihn am besten vorab darüber, nicht dass er versehentlich ablehnt.
Du bekommst dann eine Gutschrift der Verkaufsprovision.
Falls du Angebotsgebühren hattest,bekommst du diese erstattet, wenn der Artikel nach wiedereinstellen verkauft wird.
Schau mal hier rein:
http://pages.ebay.de/help/sell/credits.html
http://pages.ebay.de/help/sell/relist.html
Ob es letztlich doch Unterschiede gegenüber einem Privatverkäufer gibt, kann ich dir nicht 100 %ig sagen.
Moin...
Du kannst über Probleme klären einen Transaktionsabbruch einleiten.
Wo ist eigentlich Deine Widerrufsbelehrung? Sie gehört zwingend in das dafür vorgesehene Feld. Und Deine AGB sind der grösste Schmarrn, den ich jemals gelesen habe. Wo hast Du die denn geklaut? Die kannst Du gleich komplett löschen.
Stell um Gottes willen keine neuen Angebote ein, bevor Du Dich nicht über einen rechtssicheren Internetauftritt informiert hast. Erkundige Dich entweder beim Händlerbund oder bei einem versierten Fachanwalt.
Wenn Du Deine Angebote so läßt, bis Du hochgradig abmahngefährdet.
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Infos.
Wir haben momentan keine Auktionen laufen, d.h. wir werden uns in der Zwischenzeit um die Aktualisierung der AGB kümmern.
Beste Grüße
Da ich gewerblicher Verkäufer bin, hat der Käufer sowieso ein Rückgaberecht des Artikels.
Und da Du nicht rechtskonform belehrst, ist das Rückgaberecht sogar zeitlich unbegrenzt...;-)
Im Übrigen haben die Vorschreiber recht, Deine AGB sind für eBay absolut nicht zu gebrauchen und Du bist hochgradig abmahngefährdet.
Schmarrn in deinen AGB?
Die sind für den Geschäftsverkehr gemacht, und zwar hauptsächlich für B2B-Geschäfte.
Fürs Internet und den Verkauf and Endverbraucher hat der Gesetzgeber den einen oder anderen Verbraucherschutz-Paragraphen festgelegt.
Auch habt Ihr bei Anmeldung bei Ebay deren AGB akzeptiert, die Ihr nicht mit widersprüchlichen Angaben
(z. B. die erwähnten langen Lieferfristen; bei Ebay hat die Ware sofort lieferbar zu sein, wenn es nicht gerade eine Maßanfertigung ist).
Dann kannst du, nur mal als Beispiel, den Punkt 3. komplett vergessen. Du trägst das Verlustrisiko bis zum Eintreffen der Ware beim K. Das ist im BGB so festgelegt und da kommst du mit egal welchen Bedingungen nicht raus.
Jeder einzelne Punkt in deinen AGB, der die Verbraucherrechte des BGB nicht beachtet oder weiter einschränkt als dort vorgesehen, kann eine eigene 4-stellige (vor dem Komma) Abmahnung bedeuten.
Jeder einzelne Fehler in einer nicht vollständig korrekten WRB auch.
Ihr habt doch sicher einen Juristen an der Hand, der die AGB verzapft hat?
Setzt ihn - oder einen anderen dazu fähigen - Menschen daran, die AGB für den Internet-Versandhandel zu basteln und auch aktuell zu halten.
räusper...
deine AGB sind auch nicht so wie sie sein dürften, ebenfalls dringender Überarbeitungsbedarf !
z.B.
3. Gefahrübergang
(a) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf erfolgt der Gefahrübergang mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person.
das gilt ausschließlich für private Vk, du als gewerblicher haftest für den gesamten Transportweg, evtl auftretende Transportschäden hast allein du mit dem Versandunternehmen zu klären, nicht aber dein Käufer
Ist der Käufer Unternehmer, sind die Angaben der Verkäuferin zu Lieferterminen und -fristen unverbindlich.
hier ist gar nichts unverbindlich, schon gar nicht aufgrund der Kennung eines K
Ich kann in deinen beendeten Angeboten auch keine Widerrufsbelehrung finden.
An der vorgesehenen Stelle steht nur:
Verbraucher können den Artikel zu den unten angegebenen Bedingungen zurückgeben.
Das ist aber absolut nicht ausreichend.
Lies bitte hier:
Hallo,
danke für Eure Antworten. Das hilft mir weiter.
@grimminalboliseiauto: Ich habe momentan keine Auktionen online, also weiß ich nicht was du genau gelesen hast? Die Widerrufsbelehrung habe ich auf alle Fälle in das dafür vorgesehene Feld eingefügt. Und die AGB sind unsere Firmen-AGB, verstehe nicht ganz was daran Schmarrn sein soll?
Beste Grüße