abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Käufer macht von seinem Rückgaberecht kommentarlos Gebrauch. Was tue ich, bevor ich den Betrag (PayPal) zurückerstatte?

Ich habe kürzlich einen Ebay Shop eröffnet. Vor einigen Tage habe ich einen Artikel verkauft und verschickt, der heute kommentarlos bei mir im Briefkasten lag. Es liegt auch keine Emailbenachrichtigung vor. Ich würde gerne die Rückgabe, bevor ich den Betrag zurückerstatte, "offiziell" machen - auch um die Verkaufsprovision gutgeschrieben zu bekommen...

Gesamtes Thema betrachten
kogo2004
Auf Erkundungstour

Christine - 

 

Du solltest vorab alle laufenden Sofortkauf-Artikel (Auktionen sind keine eingestellt) beenden - 

 

auch wenn die Einstellgebühren weg sind - alle mal günstiger als ne Abmahnung zu bekommen, die sich im 3 - 4-stelligen Bereich bewegen kann....

 

dazu sind Deine Rechtliche Informationen unvollständig

dat wäre ein Verstoss gegen das TMG.....

 

kann Dich locker bis zu Euro 50.000,00 kosten

(NEIN - keine Null zuviel!).....

 

sobald Du Deine Internetpräsenz KOMPLETT auf einwandfreie Füsse gestellt hast, die Angebote wieder online stellen - 

 

hierbei musst Du aufpassen - 

 

wenn Du beendete Artikel wieder "neu-einstellst" ist bei diesem Artikeln noch die alte WRB/Rechtliche Informationen gespeichert - 

 

bei diesen Artikel musst Du dann das Gebündelte Bearbeiten (s. Beitrag 6) noch durchführen....

(sonst taucht die "alte" WRB auf >> Abmahngefahr!).....

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder