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Käufer macht von seinem Rückgaberecht kommentarlos Gebrauch. Was tue ich, bevor ich den Betrag (PayPal) zurückerstatte?

Ich habe kürzlich einen Ebay Shop eröffnet. Vor einigen Tage habe ich einen Artikel verkauft und verschickt, der heute kommentarlos bei mir im Briefkasten lag. Es liegt auch keine Emailbenachrichtigung vor. Ich würde gerne die Rückgabe, bevor ich den Betrag zurückerstatte, "offiziell" machen - auch um die Verkaufsprovision gutgeschrieben zu bekommen...

Akzeptiert Lösungen (2)

Akzeptiert Lösungen (2)

Hallo,

 

leite einen Transaktionsabbruch bei ebay ein. Wenn der Käufer diesen akzeptierst dann werden die Gebühren bzw Provisionen erstattet.

Antworten (5)

Antworten (5)

Danke allen für die guten Tipps!

 

Habe mich soeben beim Händlerbund registriert, um AGB und Rückgabe zu erneuern.

kogo2004
Auf Erkundungstour

Christine - 

 

Du solltest vorab alle laufenden Sofortkauf-Artikel (Auktionen sind keine eingestellt) beenden - 

 

auch wenn die Einstellgebühren weg sind - alle mal günstiger als ne Abmahnung zu bekommen, die sich im 3 - 4-stelligen Bereich bewegen kann....

 

dazu sind Deine Rechtliche Informationen unvollständig

dat wäre ein Verstoss gegen das TMG.....

 

kann Dich locker bis zu Euro 50.000,00 kosten

(NEIN - keine Null zuviel!).....

 

sobald Du Deine Internetpräsenz KOMPLETT auf einwandfreie Füsse gestellt hast, die Angebote wieder online stellen - 

 

hierbei musst Du aufpassen - 

 

wenn Du beendete Artikel wieder "neu-einstellst" ist bei diesem Artikeln noch die alte WRB/Rechtliche Informationen gespeichert - 

 

bei diesen Artikel musst Du dann das Gebündelte Bearbeiten (s. Beitrag 6) noch durchführen....

(sonst taucht die "alte" WRB auf >> Abmahngefahr!).....

 

kogo2004
Auf Erkundungstour

um die Ebay-Verkaufsgebühren stornieren zu lassen, musst Du ein "gewisses" Prozedere durchführen - 

nennt sich "Transaktion abbrechen":

 

http://pages.ebay.de/help/sell/cancel-transaction-process.html#cancel

 

hierüber solltest Du Deinen Käufer VORAB informieren - 

eben, weil Du in den ersten 7 Tagen ab Falleröffnung auf die Zustimmung des Käufers (zum Abbruch der Transaktion) angewiesen bist (ab dem 8. Tag kannst Du den Vorgang auch ohne Zustimmung des K. schließen - auf die Sekunden genau nach 8 Tagen....)

 

die Paypal-Gebühren werden bei der Rückzahlung über "Rückzahlung senden" storniert - 

wobei Paypal Dir hierfür trotzdem eine Gebühr berechnet:

 

https://www.paypal.com/helpcenter/main.jsp;jsessionid=rF9gRs2p9nDSQx7WZpvjc7Mhnhw4qJT9ZJJzbPWHLJNhJJ...

 

Du solltest flieger`s Informationen extrem schnell umsetzen - 

 

Du bist abmahngefährdet hoch fünf (WRB, abmahnfähige Passagen in den AB`s) - 

 

das hier ist in Verbindung ein absolutes NO GO:

 

"Die Maximalen Versandkosten betragen € 4,90 (DHL Päckchen)."

 

durch Dein Shop-Abo hast Du "automatisch" Paypal als Zahlungsmöglichkeit "mit-gebucht" - 

 

bei PP brauchst Du einen Versandnachweis (sprich: Sendungsnummer) - diese hast Du bei einem DHL-Päckchen nicht....

 

DHL bietet das Paket bis 2kg zum Onlinepreis von Euro 4,90 an - 

sinnvoll: überarbeite/ändere Deine laufenden Angebote - 

 

bei der WRB musst Du ne "spezielle" Handhabung durchführen:

 

die aktuelle WRB anhand des Links zum Händlerbund erstellen - 

diese hinterlegst Du dann bei Deinen "Rechtlichen Informationen des Anbieters" (dat BIST DU!) - 

dann führst Du das sog. "Gebündelte Bearbeiten" durch - 

nur dadurch wird die aktualisierte WRB auch bei laufenden Angeboten übernommen/geändert.....

 

sonst musste Deinen Briefkasten etwas mehr beobachten - 

Familie Abmahnski nutzt die Forenberichte um "willige" Opfer zu finden.....

 

Du wärst - aktuell- ein später Nachtisch de Luxe.....

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Noch so ein Klopper, diesmal aus Deinen AGB:

Bitte beachten Sie, dass unsere Firma unfreie Rücksendungen aus Gründen der internen Abwicklung nicht annehmen kann. 😮

 

Oh doch, Du kannst und Du musst!

 

Wie wär's mal mit einem Besuch beim Fachanwalt, ist sicher billiger als kommende Abmahnungen. 😉

Anonymous
Nicht anwendbar

Es scheint Dir entgangen zu sein, dass Du Dir nicht einfach eine Widerrufsbelehrung zusammenbasteln darfst, dafür gibt's gesetzlich festgelegte Vorlagen, z.B. hier:

http://www.haendlerbund.de/widerrufstextgenerator

 

Das sollte jetzt Dein dringendstes Problem sein!

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder