12-10-2014 12:56
Hallo Gemeinde.
Wie oben schon beschrieben.
Der Käufer hat einen Fall eroffnet: Artikel nicht eralten.
Der Käufer hat per PP gezahlt, danach hab ich den Artikel verpackt und per DHL/Sendungsverfolgt abgeschickt am 27.09.
Laut Sendungsverfolgung wurde das Packet am 01.10.14 um 13:36 Uhr erfolgreich zugestellt, an andere anwesende Person. Der Name der anderen Person ist darin auch enthalten. Soweit wäre ja alles in Butter denke ich.
Jetzt schreibt der Käufer, dass sein Nachbar die Packete immer vor seine Tür stellt, wenn er nicht da ist. (finde ich persönlich recht Riskant) Und ist ja glaube ich auch nicht mein Problem.
Hier die Mail vom Käufer:
"Hallo! Leider habe ich die Sony-Cam noch nicht erhalten. Laut Sendungsverfolgung bei DHL wurde das Paket bei meinen Nachbaren zugestellt. Sie erinnern sich auch nicht mehr ob es in der letzte Woche etwas angenommen haben, oder nicht. Gewönlicherweise stellen sie die Pakete vor meiner Tür bzw. an der Treppe ab, was bis jetzt immer gut funkioniert hat. Nun ist das Paket aber weg. Diesmal habe ich auch kein Benachrichtigunskärtchen von DHL über die Zustellung beim Nachbar erhalten. Da es sich aber um eine Versicherte Sendung handelt möchte ich sie bitten als Versender einen Nachforschungsantrag bei DHL zu stellen. Mit Freundlichen Grüssen"
Muß ich jetzt einen Nachforschungsantrag stellen ? Was gehts mich an, wenn seine Packete vor seiner Tür oder Treppe weggeklaut werden ? Ich hab so was noch nicht gehabt. Also entschuldigt bitte meine dumme Frage.
Vielen dank im Voraus.
Das könnte zum Problem mit PP werden -
Du solltest schon aus eigenem Interesse einen NAF stellen.
http://www.dhl.de/de/paket/hilfe-kundenservice/sendung/nachforschungsauftrag.html
Ich hoffe mal für Dich, daß es eine VEreinbarung hinsichtlich des Nachbarn mit DHL gibt : "Wunschnachbar "
Auch wenn es der POST/DHL schon mehrmals verboten worden ist vor Gericht, tut sie es ja weiterhin gerne außerhalb dieser Option.
Das Tracking belegt eine Übergabe an Person XY, eben nicht an Käufer ;
bei PP fährt das unter "unklares Tracking" - ggf. werden weitere Belege angefordert .
Solange die Sendung nicht rechtsverbindlich zugestellt wurde ( was ja gerade bezweifelt wird ), bleibt der Auftraggeber der einzig Anspruchsberechtigte gegenüber DHL.
Den Rechtstreit muß im Zweifel er führen bzw., ob er leistungsfrei gegenüber dem Käufer ist im Moment, dabei noch so eine Frage.
Nicht schön für beide Seiten - ich hoffe mal auf einen geringen Sendungswert ?