30-06-2013 17:38
Ich habe bei ebay einen Artikel verkauft für gesammt 20€ und ich habe die Adresse kopiert die mir gegeben wurde als ich die Zahlungsinformation gesendet hat.
Der Käufer hat auch recht schnell bezahlt und ich hab die Ware mit der Post als Bücher/Warensendung verschickt.
Nun kam das kleine Päckchen nach 2 Wochen nicht an und ich habe die Post kontaktiert da es auch nicht zurück kam.
Mit dem Verkäufer kann ich mich nicht einigen da er fest davon überzeugt ist, es sei meine Schuld, da ich die Adresse benutzt habe.
Sie beschrieb meine Handlung als gedankenlos und meinte es mangel mir an gesundem Menschenverstand.
Die Adresse habe ich aber von ebay so bekommen, aber der K meinte sie sei alt und nicht mehr aktuell.
Der K ist nur in eine andere Straße gezogen, aber nicht in eine andere Stadt, darum riet ich ihm mal an der alten Adresse nachzuschauen.
Die Adresse war:
Vor und Nachname
Hermes Paketshop
Straße + Nummer
Postleitzahl + Stadt
--
Nun meinte der K alt oben genanntes weil ich nicht wusste das man nicht an einen Hermes Paketshop senden kann. Ich habe gesagt das ich das nicht wissen konnte, ich nahm an das das ihr Shop sei und man kann zu seiner "Firma" durchaus liefern lassen.
In Einzelheiten zum Einkauf sieht man aber die neue Adresse.
Ich habe bis dato aber immer die Lieferadresse genommen die mir in "Zahlungsinformation senden" gezeigt wird. Woher soll ich wissen das diese dort alt war?!
In Zukunft werde ich das natürlich nicht mehr machen aber ich verkaufe schon recht lange hier PRIVAT und hatte sowas bisher noch nie.
Wer hat in diesem Fall recht?
Ich sehe die Schuld nicht bei mir aber die Frau will nun die 20€ wieder und meinte, sie will einen Anwalt hinzuziehen und meine Chancen wären gleich Null, so hat sie es geschrieben.
Der Artikel ist nach weiteren 2 Wochen noch immer nicht zurück gekommen!
Und jemand anderes meinte das es nicht unmöglich ist mit DHL, Post etc an einem Hermes Paketshop zu senden wenn der Inhaber der Empfänger ist.
Nun hat die einen Fall auf gemacht aber weil sie nicht mit sich reden lässt, kann ich sie nicht kontaktieren und ich habe sie gestern schon wegen Drohungen und Beleidigung als Mitglied bei ebay gemeldet (habe aber noch keine Rückmeldung erhalten).
Werde ich überhaupt ernst genommen?
Ich sehe nicht ein ihr das Geld wieder zu geben, da Sie dafür sorgen muss eine gültige Adresse anzugeben, und wenn sie sich nicht mit Computern auskennt und es nicht sachgemäß gemacht hat, ist das nicht mein Verschulden.
Sie ist halt fest davon überzeugt das ich Schuld bin da ich "zu Doof bin zu wissen das man nicht an einen Hermes shop senden kann" aber wo steht das bitte das das nicht gehen soll??? Wenn es unzustellbar gewesen wäre weil K verzogen (wie sie es angegeben hat) wäre dort nun ein anderer Anwohner mit anderem Namen und dann hätte es zurück kommen MÜSSEN!
Ich finde da ist was faul.
Was soll ich jetzt machen?
Abwarten?
Ich hab Angst das wenn ich nichts mache und warte bis ebay sich IHREM Fall annimmt den sie geöffnet hat, ich ihr alles zurück zahlen muss obwohl ich nix gemacht hab.
Der Verkäufer hat für die Aktualisierung seiner Lieferadresse zu sorgen. Die in den Zahlungsinformationen hinterlegte Adresse ist gleichzeitig die vom Käufer bestätigte Lieferadresse. Sollte diese irrtümlicherweise vom Käufer nicht aktualisiert worden sein, so übernimmt er auch die Verantwortung über den Verbleib seiner an sich gerichteten Sendung. Ausserdem hätte der Käufer vor seinen Umzug bei der Post einen Nachsendeantrag stellen können, um sicher zu stellen, dass die erworbene Ware übergangsweise an ihn persönlich weitergeleitet wird. Fakt ist, dass der Käufer hier geschlafen hat, und er ALLEIN für sein Versäumnis verantwortlich ist !!!
Behalten Sie auf jeden Fall alle eMails und Informationen, die Sie über ebay erhalten haben. Sollte der Käufer eine negative Bewertung abgeben, so handelt es sich um eine Rachebewertung seinerseits, die aber mit einem Antrag der Klarstellung über ebay nachträglich gestrichen werden kann !!! Wichtig ist, dass Sie sich nicht auf die Drohungen und Beleidigungen des Käufers einlassen, sondern sachlich Argumentieren. Verweisen Sie auf Ihre Beweise in Form von erhaltenen eMails, sowie der Zahlunginformation !!! Sollte der Käufer nicht einlenken oder verstehen wollen, so unterlassen Sie jeglich Diskussion, und verfahren einfach wie hier erwähnt ....
Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen 🙂
Ok gut, nein ich zahle selber nix zurück, nacher habe ich doppelt bezahlt, das wäre mehr als ärgerlich. Ja der K ist sehr herablassend. Das habe ich dann wohl richtig erkannt. Oft fühle ich mich zu unrecht verletzt und gerate dann mit Leuten aneinander.
Ich hatte der dies bezüglich geschrieben das sie nicht so herablassend über mich zu urteilen hat, zumal sie nicht erwarten kann das Jeder der mit ihr was zutun bekommt auf ihrer Höhe schwebt.
Ich finde den Tonfall der K ziemlich herablassend.
Wenn diese Adresse nicht mehr aktuell ist, hätte sie sie schon längst löschen können.
Und selbstverständlich kann man per Post an einen Hermes-Shop senden (nur umgekehrt nicht per Hermes an eine DHL Packstation).
Ich halte es auch für möglich, dass die K die Ware dennoch erhalten hat. Aber das lässt sich nun mal nicht beweisen.
Das Ergebnis der Nachforschungsauftrags würde ich noch abwarten und die K darüber auf dem Laufenden halten (in knapper Form genügt).
Kein Geld überweisen, da PP höchstwahrscheinlich ohnehin das Geld zurücktransferiert.
preedex, die Dame braucht keinen Anwalt. Sie hat per Paypal bezahlt, Du hast ohne Versandnachweis geschickt - sie kriegt ihr Geld von PP wieder, da kannst Du eh nix machen. Ob richtige oder falsche Adresse, egal. Vergiss es, buche es ab unter Lehrgeld und zukuenftig verschickst Du PP bezahlte Sachen nur noch mit Sendungsnacheis.
Nordlicht - keine Ahnung von garnix aber das ganz viel ????
Habe in Ihren Bewertungen gerade gesehen, dass Sie den Käufer schon mit "positiv" bewertet haben.
Kleiner TIPP: Niemals den Käufer bewerten, bevor er Sie nicht bewertet hat. Ansonsten bereuen Sie es vielleicht, wenn Sie letztendlich seinerseits grundlos eine negative Bewertung erhalten !!!
KEIN PayPal anbieten >>> genau so sehe ich das auch 🙂
oder würden Sie ein T-Shirt für 1.- EUR kaufen, wo die Versandkosten sich auf 4,90 EUR belaufen ??? Wahrscheinlich nicht ...
Daher sollte man in solchen Fällen auch kein PP anbieten.
@nordlicht:
Die in den Zahlungsinformationen hinterlegte Adresse ist gleichzeitig die vom Käufer bestätigte Lieferadresse.
Ja, wenn der K die Kaufabwicklung durchlaufen hat und ggf. über Ebay eine Mail über die erfolgte Zahlung sendet, sollte kann man diese Adresse als korrekt annehmen. Wie ich den TE verstanden habe, war das aber hier nicht der Fall:
Die Adresse habe ich aber von ebay so bekommen
...
In Einzelheiten zum Einkauf sieht man aber die neue Adresse.
Ich habe bis dato aber immer die Lieferadresse genommen die mir in "Zahlungsinformation senden" gezeigt wird.
Ja, ich meinte "Versand vorbereiten".
Bei PP sollte m. W. auch nur die bei PP hinterlegte Adresse verwendet werden.
Wenn man PP anbietet, sollte man im eigenen Interesse nur versichert versenden (siehe Käuferschutz in den PP AGB). Wenn der K bei PP einen nicht erhaltenen Artikel meldet, erhält er von PP i. d. R. das Geld zurück; aus diesem Grund auch besser nicht selbst zurückzahlen!
Ich würde auf alle Fälle mal im Shop nachfragen. Vielleicht erinnert sich noch jemand, auch wenn der Verkauf schon Mitte Mai war.
Wurde mit PP bezahlt oder übewiesen?
Du solltest bei PP prinzipiell nur versichert versenden, damit du den Versand nachweisen kannst!
Leider war es dein Fehler. Du solltest prinzipiell die Adresse nehmen, die bei "versenden" angezeigt wird. Diese kann sich nochmal ändern, wenn der K die Kaufabwicklung durchläuft!
Mit der Post an einen Hermes-Shop senden ist natürlich möglich. Such' dir mal die Nummer dieses Shops heraus und frage dort nach.
Artikelnummer:
221224295575
Naja manches macht schon Angst was die da so schreibt, die ist ja auch relativ agressiv dabei, und weil ich viele Sachen nicht so kapiere, besonders in Rechtsfragen, kommt die mir noch mit unverständlichen Rechtsverdrehungen die in meinem Sinne total unlogisch sind. Ich weiß auch nicht. Noch habe ich der keine Bewertung gegeben, weiß nicht was Sie da gelesen haben O_O
Ich gebe grundsätzlich immer erst die Bewertung wenn ich eine erhalten hab.
Einen Anwalt wegen 20,90 EUR ?????
Den Anwalt möchte ich sehen, der diesen Fall mit den sagenhaften emenzen Streitwert übernimmt 🙂
Wieviel verdient der Anwalt dabei ??? Um die 2,53 EUR ???
Glauben Sie nicht das, was die Ihnen da geschrieben haben. Ich würde auch mit einem Anwalt drohen, nur um das Geld zurück zu bekommen. Anscheinend wirkt diese Taktik auch noch ....
Leider weiß ich nicht was da heute drin ist. Ich denke mal den Shop gibt es garnicht mehr, denn die Person die ihn besaß ist ja in eine andere Straße gezogen.
Ich sagte ihr, das sie ja am besten wissen muss was da heute ist und wer da wohnt.
Wenn da noch ein Hermes Paketshop sein sollte hätten die es vermutlich entgegen genommen oder die Annahme verweigert, ist ja ein Shop und keine Privatperson, und bei entgegen nehmen wäre es wieder zurück gegangen weil es keiner abholte, oder die hat es abgeholt, lügt aber.
Man weiß es nicht.
Ich würde gern ebay selber, also dem Kundenservice das berichten (habe ich ja schon in Form von "Mitglied Melden" gemacht) aber ich weiß nicht ob die das mit dem anderen Fall kombinieren und sehen was da passiert ist.
Früher konnte man irgendwie besser direkt an ebay eine mail schreiben und denen den Status persönlich weiter geben. Die Mails habe ich alle noch.
Hier ein Auszug:
"
Der HERMES Paketshop existiert nicht mehr, ansonsten hätten wir schon längst Kontakt aufgenommen.
Dass man dort keine Postsendung hinschickt, erklärt schon der gesunde Menschenverstand."
"Wir haben in ebay mehrere Lieferadressen hinterlegt, die wir je nach Logistikunternehmen, mit dem versendet werden soll, der entsprechenden Auktion zuweisen. Die von Ihnen verwendete veraltete Lieferadresse war auch noch enthalten, wurde aber keiner Auktion mehr zugewiesen.
Wie Sie es geschafft haben, zielsicher diese ungültige Adresse zu verwenden, ist mir nicht erklärlich.
Auf jeden Fall haben Sie nicht die der Auktion zugewiesene Postfachadresse verwendet und damit einen Fehler gemacht.
(Das können Sie in dem Datensatz zu der Auktion selbst nachlesen.)"
"
Allerdings hätten Sie erkennen sollen, dass ein Versand mit der Deutschen Post an einen HERMES Paketshop wahrscheinlich nicht gewollt ist.
Hier hätte ich ein wenig Mitdenken und zumindest eine Nachfrage erwartet.
Ich möchte festhalten, dass der Fehler bei der Versandadresse bei IHNEN liegt.
Damit haben Sie auch die Verantwortung für die Nachforschung und überehmen das Versandrisiko."
"sie haben also an den HERMES Paketshop „Kleine Pause“ versendet, obwohl unsere bei ebay ZU DIESER AUKTION HINTERLEGTE VERSANDADRESSE lautet:
M. B.
Postfach 80 01 50
51001 Köln
Damit liegt das VERSANDRISIKO bei IHNEN!
Ich empfehle Ihnen, die Nachforschung jetzt Ihrerseits intensiv zu betreiben!
Im Übrigen hat das Versenden ins Ausland überhaupt nichts mit der Sicherheit des Versendens an eine Postfachadresse zu tun!
Außerdem haben wir für unser Postfach einen Abholservice. Ihre Vergleiche sind daher völlig unqualifiziert.
Auf Probleme ihrer Selbstbeurteilung möchte ich hier nicht näher eingehen, hierzu wenden Sie sich besser unter Vorlage Ihrer Korrespondenz an eine geeignete Fachkraft.
"
Als sie mich wieder kontaktierte habe ich das geschrieben:
Nach Ihrer letzten Mail habe ich mich am Tag danach gleich mit der Post in Verbindung gesetzt aber die sagten mir auch nur das ich abwarten soll.
Ich hatte denen gesagt das es halt nur als Bücher/Warensendung ging und nicht versichert ist und habe denen die Adressen durchgegeben, aber es ist auch nicht mehr zurück gekommen.
Sie hat dann gleich mit Anwalt und so gedroht:
"da am So. 30.06.2013 die Unterstützung durch ebay endet, bin ich gezwungen, die Auktion zu einem vorläufigen Abschluss zu bringen.
Weil Sie die Warensendung nach eigenen Angaben und damit nachweislich nicht an die zu der Auktion hinterlegte Adresse gesendet haben, sondern völlig gedankenlos mit der Deutschen Post AG an einen HERMES Paketshop, liegt das Verschulden dafür, dass ich die Sendung nicht erhalten, ausschließlich bei Ihnen!
Bitte überweisen Sie den Ihnen überwiesenen Betrag von 20,90 € möglichst auf mein PayPal-Konto, E-Mail-Adresse miezibaQemail.de (statt Q bitte @ verwenden).
Sollte ich bis morgen Sa. 29.06.2013 um 20.00 Uhr keinen Zahlungseingang feststellen können, sehe ich mich gezwungen, bei ebay einen Fall aufzumachen.
Nach Vorinformation unseres Rechtanwaltes sind Ihre Chancen in einem Rechtstreit nahezu Null. Angesichts eines derart geringen Betrages sollten Sie sich überlegen, es darauf ankommen zu lassen. Vorsorglich habe ich den Fall heute meiner Rechtsschutzversicherung gemeldet.
Ich bin weiter an dem Erhalt der Nerzstola interessiert. Sollte die Sendung doch noch den Weg zurück zu Ihnen finden, bin ich gerne bereit, Ihnen den Betrag von 20,90 € erneut zu überweisen. Bitte erfragen Sie vor dem Versenden unbedingt meine aktuelle Lieferanschrift."
Ich hab ihr darauf hin geschrieben das ich Autist bin und vieles halt nicht so hinbekomme und das wenn sie mir weiter son Zeug schreibt das ich darauf nicht anworten werde,und auch kein Geld erstatten werde.
Ich mache ungern Sachen öffentlich aber weil ich bisher keine Hilfe sondern nur Vermutungen wer Recht und wer Unrecht hat bekommen hatte (auf anderen Seiten wie gf.net) dachte ich, vielleicht versteht jemand es hier besser wenn jemand mal sieht was die mir so geschrieben hat.
Habe soeben gelesen, dass die Zahlungsabwicklung über PayPal getätigt wurde. Könnte also sein, dass Sie den Betrag nicht überwiesen bekommen, da der Käufer seine Ware nicht erhalten hat. In diesem Fall PayPal mitdienlichen Beweisen im Anhang anschreiben, und genau so vorgehen wie eingangs beschrieben !!!
Sollte PayPal sich stur stellen, und Ihnen den Betrag nicht überweisen, so würde ich PayPal mit sofortiger Wirkung kündigen. Ansonsten müssten ja alle verkauften Waren auf dem versicherten Weg versendet werden, um einen Beweis gegenüber PayPal in den Händen zu halten. Das kann beim besten Willen nicht der Sinn einer seriösen Kaufabwicklung sein - oder würden Sie ein T-Shirt für 1.- EUR kaufen, wo die Versandkosten sich auf 4,90 EUR belaufen ??? Wahrscheinlich nicht ...
Es wurde mit paypal bezahlt und unversichert verschickt da der K keinen versicherten Versand gewünscht hatte. Habe es aber in der Artikelbeschreibung angeboten.
Du hast wie viele andere auch die Nutzungsbedingungen von PayPal nicht gelesen. Ob der Käufer unversicherten Versand wünscht oder nicht ist irrelevant.
DU musst bei Verlust der Sendung PayPal den Versand nachweisen.
Kannst Du aber bei unversichertem Versand nicht.
Mit versenden, meinen Sie "Versand vorbereiten" im dropdown-menü?
Oder kann ich generell mir die Adresse bei "Einzelheiten zum Einkauf" raussuchen oder nur die Adresse nehmen, die ich bei Paypal sehe?
Bei Zahlung mit PayPal wird ausschließlich nur an die bei PayPal hinterlegte Lieferadresse geschickt.
Dann zahle ich die 20€ lieber freiwillig zurück.
Mach das. Der Käufer wird einen nicht erhaltenen Artikel bei PayPal melden und da Du den Versand nicht nachweisen kannst, gibt es von PayPal eh die Kohle zurück.
Es wurde mit paypal bezahlt und unversichert verschickt da der K keinen versicherten Versand gewünscht hatte. Habe es aber in der Artikelbeschreibung angeboten.
Mit versenden, meinen Sie "Versand vorbereiten" im dropdown-menü?
Oder kann ich generell mir die Adresse bei "Einzelheiten zum Einkauf" raussuchen oder nur die Adresse nehmen, die ich bei Paypal sehe?
Dann zahle ich die 20€ lieber freiwillig zurück.
Artikelnummer?