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Käufer sperren, was ist wenn dieser seinen ebay-Namen ändert ? Bleibt die Sperrung aktiv ?

Wenn ich einen Käufer / Bieter sperre in der Bieter Sperrliste, so wird dort sein ebay-Name eingetragen, weitere können durch Komma getrennt nachgetragen werden.

Bleibt die Sperrung eigentlich aktiv, auch wenn das Mitglied seinen eBay-Namen ändert ?

Oder kann er so die Sperrung umgehen ?

 

Akzeptiert Lösungen (1)

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Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo 53i-styling

 

Wenn er nur den Nutzernamen ändert bleibt die Sperre aktiv.

 

Aber jeder kann so viele Accounts haben wie er will.

 

Gruß

Antworten (3)

Antworten (3)

Solche Sperren sind meistens unnötig.

eBay ist so groß, daß man sich selten zweimal begegnet.

Außer natürlich, man hätte es aufeinander abgesehen

oder ist ständig in der gleichen Kategorie unterwegs.

@53i-styling

 

In Ergänzung zu den Vor-Postern:

 

Mit einem zweiten Account kann er zwar die Sperre umgehen, darf er aber nicht. Denn nicht nur diese eine Account ist ausgeschlossen, bei Dir zu bieten, sondern der Nutzer dahinter. Egal, wieviele Konten er bei eBay hat.

 

Idealerweise solltest Du ihn unter seinem bei Dir gesperrten Nutzerkonto von Deinem Ausschluss seiner Gebotsabgaben unterrichten und ihn gleich darauf hinweisen, dass dies auch für evtl. weitere vorhandene Konten gilt (steht so oder so ähnlich in den AGB bzw. Hilfethemen).

Nicht dass er sich mit "wusste ich nich, hatte keine Ahnung warum ich mit dem einen Konto nicht mehr bieten konnte" herausredet. Bei wenig erfahrenen eBay'ern sogar fast glaubwürdig, bei welchen mit mehreren hundert Bewertungen eher nicht.

 

Nachtrag. Bei unter Umgehung der Sperre mittels zweitem Account abgeschlossenen Käufen durch Sofortkauf oder Höchstgebot bist Du nicht zur Erfüllung verpflichtet, wenn Dein Gegenüber von der Sperre wusste.


@53i-styling schrieb:

Wenn ich einen Käufer / Bieter sperre in der Bieter Sperrliste, so wird dort sein ebay-Name eingetragen, weitere können durch Komma getrennt nachgetragen werden.

Bleibt die Sperrung eigentlich aktiv, auch wenn das Mitglied seinen eBay-Namen ändert ?

Oder kann er so die Sperrung umgehen ?

 


@53i-styling

die Sperre kann er bei dir -wenn du den alten Account auf die Liste packst- nur umgehen, wenn er sich mit neuem Account anmeldet.

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