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Käufer streicht Gebot, darf er das ?

Der Käufer hat als Begründung angegeben er hätte einen falschen Betrag eingegeben. Er hat das Gebot am 15.12. abgegeben und heute, einen Tag vor Auktionsende gestrichen. Seine Eingabe lag 5,00 Euro über dem Startpreis.

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Antworten (5)

Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Sie sich von einer verbindlichen Willenserklärung (wie der Abgabe eines Gebots oder dem Betätigen der Sofort-Kaufen-Schaltfläche) dann wieder lösen, wenn ein so genannter Anfechtungsgrund dafür vorliegt.

 

Ein Anfechtungsgrund liegt vor, wenn Sie sich bei der Abgabe einer Willenserklärung in einem relevanten Irrtum befanden oder zur Abgabe der Erklärung durch eine arglistige Täuschung veranlasst wurden.

 

Anfechtungsgrung:

Erklärungsirrtum - Sie haben bei der Umsetzung Ihrer Erklärungshandlung einen Fehler gemacht, z.B. sich bei der Abgabe des Gebots vertippt.

können konnte er schon, ob er auch durfte ?, Nein, er hätte umgehend ein korrektes Gebot abgeben müssen .

 

Wenn du auf diese regelwidrige Gebotsrücknahme reagieren möchtest, bleiben dir mehrere Möglichkeiten

 

du kannst bei Ebay die Daten anfordern und auf Erfüllung bestehen (letztlich sicher nur auf zivilrechtlicher Ebene durchzusetzen)

oder

setz den User auf deine Sperrliste

 

zusätzlich für dich als Tipp.....

sobald die aktuellen Angebote durchgelaufen sind, ein mal tief in dich gehen,

deine 111 Artikel der letzten 31 Tage sind schon an sich ein ausgeprägtes Angebot

dazu die unterschiedlichen Größen, eine weitere Sache, die gewerblichen secons hand Händlern auf`s Gemüt schlagen könnten .....

Anonymous
Nicht anwendbar

Hier kannst du mal nachlesen unter welchen Umständen man ein Gebot zurückziehen kann.

So wie dein Bieter halt behauptet er habe versehentlich zuviel geboten.

http://pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.html 

nein, das darf er nicht. wenn er sich abgeblich vertan hat, hatte er nach dem zurueckziehen ein neues gebot abgeben muessen

Anonymous
Nicht anwendbar

Gebote sind verbindlich, aber machen kannst du gegen die streichung des Gebots nicht viel.

Ebay hilft bditr da auch nicht.

Und wegen 5€ willst du bestimmt auch nicht zum Anwalt gehen.

Nimms als Erfahrung und ärgere dich nicht weiter das ist es nicht wert.

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