07-05-2015 14:27
Hallo,
ich habe eine gebrauchte Markenjeans für 5 Euro + 4 Euro Versand verkauft. Ich habe angegeben, dass die Größe der Jeans 32/34 ist, wie auf dem Etikett angegeben. Sonstige Maße habe ich nicht gemessen und angegeben.
Nun sagt der Käufer, die Jeans sei fehlerhaft, die Länge entspräche nicht 34 und möchte eine Rücknahme oder eine Erstattung von 3,00 Euro.
Was nun? Rücknahme hatte ich ausgeschlossen als privater Verkäufer und falsche Angaben habe ich doch auch nicht gemacht!
Viele Grüße und danke schonmal für die Antworten!
34 ist die Größe (auf Bundweite bezogen), nicht die Länge..
es gibt ja oft sogar kurz- und mittelgrößen usw.
da hätte der Käufer nachfragen müssen.
bei gebrauchten Sachen muss man auch mit Eingelaufen durch Wäsche und Trockner rechnen, da sollte man schon vorher fragen.
Wegen der Länge reklamieren ist daher unzulässig, ich würde ihm dies alles höflich mitteilen und bitten das nächste Mal lieber nachzufragen.
Ob eine Erstattung von 3 Euro trotzdem in Frage kommt, um vor allem eine rote BW zu verhindern, mußt Du wissen und würde ich auch vom Gesamtpreis abhängig machen. Der ist hier nun ja nicht so hoch, vielleicht läßt er sich auf 1,50 Euro ein wenn Du schreibst "trotzdem biete ich Ihnen aus Kulanz ...."
Und in Zukunft die Mühe machen Längen mit auszumessen und anzugeben, und Bundweiten ...