26-02-2014 23:20
Hallo
Wer kann mir einen Tipp geben?
Ich bin Privatverkäufer und habe einen neuen Artikel (Album) für 3,30 € verkauft.
Nun will der Käufer von mir eine buchungsfähige Rechnung.
Was soll, muss, ich nun machen?
Danke für eure Antworten
buchungsfähige Rechnungen können auch Privatleute ausstellen. Einfach deinen Absender, den Empfänger, Artikel und Preis und Datum Und Vermerk über Zahlungsmodus und Unterschrift auf ein DIN A 4 Blatt reicht aus.
Was Du als privater Verkäufer nicht machen darfst, ist irgendwo irgendwas mit Steuern aufzuführen. Sobald der Begriff MWST, UST etc fällt, bist du in der MItverantwortung dem FA gegenüber.
Schreibe höchstens noch einen Satz dazu, dass du privat verkaufst.
Ich kenne dein Verkaufsverhalten nicht, wenn du tatsächlich nicht nur privat vekaufst, kann er damit natürlich auch zum FA gehen und dich "anschwärzen".
Ich schätze aber einfach, dass er schlicht für ein Geschäft kauft und deshalb eine korrekte REchnung braucht und es gar nicht um einen Vorsteuerabzug geht.
Viel Erfolg.....