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Käufer will eine buchungsfähige Rechnung

Hallo

Wer kann mir einen Tipp geben?

Ich bin Privatverkäufer und habe einen neuen Artikel (Album) für 3,30 € verkauft.

Nun will der Käufer von mir eine buchungsfähige Rechnung.

Was soll, muss, ich nun machen?

Danke für eure Antworten

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Antworten (5)

Mit buchungsfähiger Rechnung ist normalerweise eine Rechnung/Quittung, bei der Mehrwertsteuer ausgewiesen sind, gemeint. Der Käufer will den Kauf wohl von Steuer absetzen. Da du als Privatmann keine Mehrwertsteuer an Finanzamt abführst, kannst du solche Rechnung auch nicht ausstellen.

 

Andererseits reicht beim Privatkauf auch eine simple schriftliche Rechnung ohne MwSt. Wichtig ist nur, dass dort ein Datum, Name der Ware, dein Name, Adresse und deine Unterschrift stehen. Das wird von Finanzamt problemlos akzeptiert, wenn man (dein Käufer) es mit solchen Rechnungen nicht übertreibt.


matlu2009 schrieb:

Hallo

Wer kann mir einen Tipp geben?

Ich bin Privatverkäufer und habe einen neuen Artikel (Album) für 3,30 € verkauft.

Nun will der Käufer von mir eine buchungsfähige Rechnung.

Was soll, muss, ich nun machen?

Danke für eure Antworten


Moin

lies dazu bitte mal hier

=> http://www.ebay.de/gds/Quittung-Rechnung-lt-368-BGB-auch-bei-Privatverkaeufen-/10000000008342164/g.h...

 

Allerdings solltest Du recht bald mal über Deinen Status nachdenken,

Du bist hier als  privater Verkäufer angemeldet,

was bei der Einstellmenge und Neuware wohl nicht zutreffend sein dürfte,

wenn Du Dir diesen Test bitte mal verinnerlichst

Wann liegt ein gewerbliches Handeln auf dem eBay-Marktplatz vor?

buchungsfähige Rechnungen können auch Privatleute ausstellen. Einfach deinen Absender, den Empfänger, Artikel und Preis und Datum Und Vermerk über Zahlungsmodus und Unterschrift auf ein DIN A 4 Blatt reicht aus.

 

Was Du als privater Verkäufer nicht machen darfst, ist irgendwo irgendwas mit Steuern aufzuführen. Sobald der Begriff MWST, UST etc fällt, bist du in der MItverantwortung dem FA gegenüber.

 

Schreibe höchstens noch einen Satz dazu, dass du privat verkaufst.

 

Ich kenne dein Verkaufsverhalten nicht, wenn du tatsächlich nicht nur privat vekaufst, kann er damit natürlich auch zum FA gehen und dich "anschwärzen".

 

Ich schätze aber einfach, dass er schlicht für ein Geschäft kauft und deshalb eine korrekte REchnung braucht und es gar nicht um einen Vorsteuerabzug geht.

 

Viel Erfolg.....

Du denkst also mit all Deinen NEUEN Postkartenblättern und Thermobindemappen bist Du Privatverkäufer ?

Na, da bist DU wahrscheinlich der Einzige, der das so sieht.

Dein Käufer sieht daws wohl anders und schätzt Dich als verkappten Gewerblichen ein.

Und da hat er nicht so ganz Unrecht finde ich.

 

 

was meint dein Käufer mit buchungsfähiger Rechnung? Hat er Probleme beim Zahlen?

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