26-02-2014 23:20
Hallo
Wer kann mir einen Tipp geben?
Ich bin Privatverkäufer und habe einen neuen Artikel (Album) für 3,30 € verkauft.
Nun will der Käufer von mir eine buchungsfähige Rechnung.
Was soll, muss, ich nun machen?
Danke für eure Antworten
Mit buchungsfähiger Rechnung ist normalerweise eine Rechnung/Quittung, bei der Mehrwertsteuer ausgewiesen sind, gemeint. Der Käufer will den Kauf wohl von Steuer absetzen. Da du als Privatmann keine Mehrwertsteuer an Finanzamt abführst, kannst du solche Rechnung auch nicht ausstellen.
Andererseits reicht beim Privatkauf auch eine simple schriftliche Rechnung ohne MwSt. Wichtig ist nur, dass dort ein Datum, Name der Ware, dein Name, Adresse und deine Unterschrift stehen. Das wird von Finanzamt problemlos akzeptiert, wenn man (dein Käufer) es mit solchen Rechnungen nicht übertreibt.