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Käufer zahlt, nachdem der Fall geschlosssen wurde

Ich habe, weil ich in Urlaub gefahren bin, die Ware am 29. Mai 2016  verschickt, obwohl noch keine Zahlung eingegangen war.

Nachdem ich nach 14 Tagen aus dem Urlaub kam, eine Zahlung immer noch nicht erfolgt war, habe ich den Käufer erneut aufgefordert, zu zahlen. Nachdem ich nach einem Monat immer noch keine Zahlung erhalten hatte, wurde der Fall bei Ebay geschlossen. Nun endlich meldete sich der Käufer, er habe seine Mails nicht abrufen können und will nun überweisen.

 

Wie geht das jetzt aber weiter bei Ebay? Muss ich da noch etwas unernehmen?

Die Angelegenheit hat mir sowieso schon sehr viel Zeit gekostet.

Der Käufer hat ja wahrscheinlich auch eine Negativeintragung erhalten. Muss er das jetzt selbst klären?

 

Was ist mit der zurückerhaltenen Verkaufsprovision?

 

 

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@ingrdi2005 schrieb:

Ich habe, weil ich in Urlaub gefahren bin, die Ware am 29. Mai 2016  verschickt, obwohl noch keine Zahlung eingegangen war.

Nachdem ich nach 14 Tagen aus dem Urlaub kam, eine Zahlung immer noch nicht erfolgt war, habe ich den Käufer erneut aufgefordert, zu zahlen. Nachdem ich nach einem Monat immer noch keine Zahlung erhalten hatte, wurde der Fall bei Ebay geschlossen. Nun endlich meldete sich der Käufer, er habe seine Mails nicht abrufen können und will nun überweisen.

 

Wie geht das jetzt aber weiter bei Ebay? Muss ich da noch etwas unernehmen?

Die Angelegenheit hat mir sowieso schon sehr viel Zeit gekostet.

Der Käufer hat ja wahrscheinlich auch eine Negativeintragung erhalten. Muss er das jetzt selbst klären?

 

Was ist mit der zurückerhaltenen Verkaufsprovision?

 

 


@ingrdi2005

 

sofern Du dem Käufer keine separate Frist gesetzt und anschließend den Kaufvertrag anschließend aufgelöst hat, besteht dieser Kaufvertrag weiterhin - wenn er zahlt, mußt Du liefern

 

bzgl. der Verwarnung: eBay hat es vor Jahren dahingehend geändert, daß ein Verkäufer diese Verwarnung nicht mehr zurücknehmen kann - ein Käufer muß dann, um die Verwarnung loszuwerden, nachweisen, daß er vor Falleröffnung oder während des offenen Falles gezahlt hat ... das liegt bei Dir nicht vor, wenn ich das richtig deute, von daher muß er mit dieser Verwarnung leben und ggf. auch die Konsequenzen dahingehend tragen, daß er ggf. bei einigen nicht mehr bieten / kaufen kann, sofern es nicht die 1. Verwarnung war

 

bzgl. der Verkaufsprovision: als die Verkäufer die Verwarnung noch zurücknehmen konnten, wurde die Provision danach wieder berechnet - das ist aber mittlerweile auch nicht mehr der Fall, selbst wenn der Käufer erfolgreich Einspruch einlegen sollte

 

zu guter letzt: man sollte, wenn man vorhat abwesend zu sein, die Angebote einige Wochen vorher auslaufen lassen - zum einen, damit man auch bei Spätzahlern noch zeitnah versenden kann, zum anderen kann natürlich auch immer auf dem Versandweg etwas passieren - wie hättest Du bei letzterem reagieren können, wenn Du nicht da bist?

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