27-07-2014 22:52
Ich denke, dass du, wenn du es nciht unter Bezahlmöglichkeiten angegeben hast, es auch nicht per Nachnahme verschicken musst. Es ist nur ärgelich, dass der Käufer auf etwas besteht, was nicht angeboten wird. Aber da hilft Dir Ebay eigentlich auch ganz gut weiter. Du kannst per Telefon mit Ebay kontakt aufnehmen, die helfen Dir schnell weiter. Die können in dein Angebot schauen und Dir sagen, ob der Käufer es verlangen kann, oder nicht. HAtte auch mal einen ähnlichen fall, nur ohne Erpressung und da bin ich schnell raus gekommen, weil ich nichts falsch gemacht habe. Also, ruf Ebay an und frag nach.
Hoffe, es klärt sich für dich.
Lg,
Sven