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Kann Verkäufer erst die Ebay-Gebühren zurück holen und darnach den Käufer verklagen, zu zahlen?

Hallo!

 

Ich möchte wissen, ob es legitim ist, wenn ein Verkäufer nach dem Kauf einen Fall öffnet und früh schließt, um die Ebay-Gebühren gutgeschrieben zu bekommen, obwohl dieser Verkäufer nach der Rückerstattung der Ebay-Gebühren den Käufer dazu verklagt, den Artikel zu zahlen.

Darf man das als Verkäufer so planen?

Ist das Gebührenhinterziehung?

Ist das nicht irreführend für den Käufer?

Wie sollte man sich bei so etwas verhalten?

 

Grüße und Danke

 

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (7)

Antworten (7)


@seehuclaud  schrieb:

Hallo!

 

Ich möchte wissen, ob es legitim ist, wenn ein Verkäufer nach dem Kauf einen Fall öffnet und früh schließt, um die Ebay-Gebühren gutgeschrieben zu bekommen, obwohl dieser Verkäufer nach der Rückerstattung der Ebay-Gebühren den Käufer dazu verklagt, den Artikel zu zahlen.

Darf man das als Verkäufer so planen?

Ist das Gebührenhinterziehung?

Ist das nicht irreführend für den Käufer?

Wie sollte man sich bei so etwas verhalten?

 

Grüße und Danke

 


Servus @seehuclaud

 

Ob ein Verkäufer plant,

einen Nichtzahlerfall früh zu melden und zu schließen,

bezweifle ich.

Der WILL erst einmal verkaufen

und Geld erhalten.

 

Für die Fallmeldung hat er eine begrenzte Zeit.

Wer allerdings in Dein Profil als Käufer schaut,

erkennt schnell,

dass Du regelmäßig nicht zahlst.

 

Es geht hier um einen NICHTZAHLERFALL.

Er dient ebenfalls dazu,

den Käufer auch durch eine Ebaynachricht zu erinnern.

Zahlt der Käufer dennoch nicht,

geht es um den Vermerk für den Käufer.

Hast Du nicht gezahlt ?
Ja.

Hast Du auch bei Eröffnung des Nichtzahlerfalls noch immer nicht gezahlt ?

Ja.

Damit sind die Möglichkeiten im Rahmen von Ebay hier erschöpft.

Kein Verkauf,

keine Gebühr.

 

Der Verkäufer kann rein rechtlich betrachtet trotz Nichtzahlerfall und Gebührenerstattung den Artikel

nicht so einfach wieder einstellen.

Egal, was auf den noch schlechter gewordenen Hilfsseiten hier steht.

Er müsste erst zur Erfüllung auffordern,

datierte Frist setzen usw.

und kann dann klagen.

 

Wie man sich verhalten sollte ?

Vertragstreu bleiben und zahlen natürlich.

Nur weil Dich zig andere mit Deinem Tun haben durchkommen lassen,

weil sie es versäumten,

Nichtzahlerfälle zu öffnen und mit Vermerk zu schließen,

heißt das nicht,

dass DU einen Freibrief hast.

 

Mit Verlaub:
Wird Zeit,

dass Du rausfliegst.

 

@seehuclaud

 

Lese jetzt erst, dass du notorischer Nichtzahler bist...

sowas braucht keiner auf dieser Plattform.

 

 

Nur schade, dass dir so viele Verkäufer in den BW einen grünen Punkt geschenkt haben,

statt dich konsequent verwarnen zu lassen.

Denn dann hätte sich dein Unwesen auf eBay längst erledigt...

Sehr geehrte Frau Seehu...., Mitgliedsname seehuclaud,

 

Wunderbar, dass Sie sich zu unserem Fall hier melden. Selbst jetzt haben Sie es noch nicht verstanden und ich hoffe, dass endlich weitere eBay-Mitglieder dagegen vorgehen.

 

seehuclaud ist notorischer Nichtzahler und für Sie ist der Kaufvertrag nach Eröffnung eines Falles für nichtbezahlte Artikel storniert. Das Amtsgericht Bonn sah das natürlich anders und somit wurde seehuclaud erfolgreich verklagt und hat alle Kosten zu tragen.

 

So wurden aus 9,50€ Artikelgebühr einige hundert Euro!

 

Wer mehr zum Prozess und zur Herangehensweise erfahren möchte, meldet sich bei mir. Ich gebe gern Auskunft.

 

 

 

Mich wundert das Du hier aufläufst.

An Deinen erhaltenen Bewertungungen kann man ja unschwer erkennen das Du es mit dem bezahlen ja wohl nicht so eng siehst.

Also ich denke mal nun bist Du auf den Richtigen gestoßen.

Hoffendlich zieht der das auch durch.

Moin @seehuclaud,

 

schon mal überlegt ob du nicht auch Gebühren einheimst, dein Status ist wohl kaum noch als privat zu bezeichnen, bei der Neuware.

 

 

seehuclaud | eBay

 

 

Du hast dich hier gerade auf dem Silbertablett präsentiert.

 

 

Hat hier noch ein privater Verkäufer eine schriftl... - eBay Community


seehuclaud  schrieb:

Hallo!

 

Ich möchte wissen, ob es legitim ist, wenn ein Verkäufer nach dem Kauf einen Fall öffnet und früh schließt, um die Ebay-Gebühren gutgeschrieben zu bekommen, obwohl dieser Verkäufer nach der Rückerstattung der Ebay-Gebühren den Käufer dazu verklagt, den Artikel zu zahlen.

Darf man das als Verkäufer so planen?

Ist das Gebührenhinterziehung?

Ist das nicht irreführend für den Käufer?

Wie sollte man sich bei so etwas verhalten?

 

Grüße und Danke

 


@seehuclaud 

 

was heisst hier planen?

 

eBay erlaubt die Fallschliessung nach 4 Tagen, der Kaufvertrag an sich bleibt aber bestehen, wenn er nicht anderweitig aufgelöst wird

 

ich kann Dir allerdings sagen, wie man sich als Käufer zu verhalten hat: man zahlt unmittelbar nach dem Kauf, das ist nämlich schon im BGB so geregelt - dann muss ein Verkäufer auch das eBay-Prozedere nicht durchziehen und den Käufer nicht verklagen

@seehuclaud

 

Hallo - nö, so gehts nicht.

Wenn man jemanden auf Zahlung "verklagt" und der zahlt dann noch,

bleibt ja die zu zahlende Verkaufsprovision erhalten.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder