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Kann ein Käufer "Schadensersatz" verlangen??

hansjr.
Auf Erkundungstour

Hallo. Ich habe hier mein Auto verkauft. Hab alles was ich wusste reingeschrieben und unten drunter "Keine Garantie oder Gewährleistung-gekauft wie gesehen" geschrieben. Nun war der Käufer hier und zwang mich redlich zur DEKRA zu fahren. Dort wurden Mängel festgestellt von denen ich nichts wusste. Jetzt wollte er den Preis drücken und ich sagte nur, nein warum, sie haben den Wagen doch für die Summe X gekauft. Darauf hin drohte er mir mit Schadensersatz und Anwalt usw. Ich habe ihn dann stehen lassen und bin gefahren. Nun schreibt er mir das er doch bitte 200€ von mir hätte für den Aufwand mit Bahn und Taxi usw. und wenn ich nicht zahle wird er seinen Anwalt einschalten.

 

Was nun, ich bin der Meinung ich habe alles richtig gemacht, Ebay hat mich nur auf eine Rechtsberatung verwiesen.

Also, ich hoffe auf eure Hilfe. DANKE

Akzeptiert Lösungen (2)

Akzeptiert Lösungen (2)

Anmerkung!!

Ist nicht von mir, sondern von einem Anwalt so geschreiben worden!

Hier mal ein kleiner Auszug zum lesen und nachdenken!

 

Da Sie angeben, für den Kfz-Verkauf einen Standardvertrag   verwendet zu haben, gehe ich davon aus, dass es sich dabei um einen Vertrag über den privaten Verkauf eines gebrauchten Kfz unter Verbrauchern handelt, bei dem die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde.

Eine Haftung für bestehende Mängel kommt in diesem Fal...
442, 444 BGB für die Funktion des Fahrzeuges oder einzelner Teile eine Garantie übernommen hätten oder be... von Ihnen arglistig verschwiegen wurden. so dass Sie bei einem wirksamen Ausschluss der Sachmängelhaftung keinerlei Schadensersatz schulden .

Antworten (12)

Antworten (12)

Hallo, also ich würde das Angebot deines K auch annehmen.

Den Satz: gekauft, wie gesehen... ist Schwachsxxx.

Kann ich dir aus eigener Erfahrung mitteilen. Habe im Nov 2011 einen Wagen für meine Eltern gekauft.

Zig Mängel ,die erst nach und nach aufgetaucht sind.

Nach 3 Wochen mit VK gesprochen- schaltet auf stur.

Klage angekündigt- schaltet auf stur

Als er dann die Klageschrift bekam: Anruf! Zitat: ich komme sofort, hole den Wagen wieder ab und zahle komplett zurück.

Du wärst schlauerweise, vor der Auktion zur DEKRA gefahren.

Für Mängel, die unmittelbar nach dem Kauf festgestellt werden, haftet der VK.

Nimm das Angebot an und zahl die 200€. Billiger kommst du aus der Nummer nicht raus.

Und dein Anwalt hat leider Unrecht. Wenn der K den Wagen probegefahren wäre, den Wagen mitgenommen hätte und wäre selber zur DEKRA gefahren, hättest du auch für die Mängel aufkommen müßen. Da diese Mängel schon beim Kauf bestanden haben! So einfach ist das.

Nichts für ungut, aber so sieht es aus.

LG ete210

Habe gerade mit meinem Anwalt gesprochen und der sagte mir, dass ich da voll im Recht bin. Man hätte sich das Auto im Vorweg angucken können bevor man ein Auto kauft.

 

Na dann ist doch alles prima 🙂

 

Lehn' Dich zurück und warte auf weitere Post. Dein Anwalt wird das schon regeln.

 

 

:_|

"Habe gerade mit meinem Anwalt gesprochen und der sagte mir, dass ich da voll im Recht bin. Man hätte sich das Auto im Vorweg angucken können bevor man ein Auto kauft."

 

Hätte man können, aber nicht müssen!

 

Du gibt einen eindeutig definierten Zustand des Fahrzeuge an.

Diesen Zustand muss ein Käufer vor einem Kauf nicht prüfen.

 

Eines ist sicher:  Gewinnen wird dein Anwalt, der bekommt seine Kohle. Egal ob von dir oder vom Käufer.

 

 

"Aber über diese Mängel wusste ich ja nichts und als privat-verkäufer kann ich ja wohl kaum mängel erkennen oder ??"

 

Wenn du dazu nicht in der Lage bist, dann solltest du kein Fahrzeug anbieten. Eine Alternative wäre auch noch: Vor dem Anbieten zu einer Prüfstelle zu fahren.

 

 

hansjr.
Auf Erkundungstour

Aber über diese Mängel wusste ich ja nichts und als privat-verkäufer kann ich ja wohl kaum mängel erkennen oder ??

Anonymous
Nicht anwendbar

Habe gerade mit meinem Anwalt gesprochen und der sagte mir, dass ich da voll im Recht bin.

 

:^O:O:_|

 

Du solltest den Anwalt wechseln.

Umgehend!

hansjr.
Auf Erkundungstour

Habe gerade mit meinem Anwalt gesprochen und der sagte mir, dass ich da voll im Recht bin. Man hätte sich das Auto im Vorweg angucken können bevor man ein Auto kauft.

Anonymous
Nicht anwendbar

Du verstehst es nicht, oder? 😮

Deine Artikelbeschreibung ist Vertragsbestandteil, sie ist bindend!

Und wenn da keine Mängel aufgeführt sind, dann dürfen da auch keine sein.

 

Nochmal:
Verkauft wie gesehen ist bei eBay-Verkäufen völliger Unsinn; hier gilt der Grundsatz verkauft wie beschrieben!

hansjr.
Auf Erkundungstour

Ich hab mich auf den Tüv-Bericht beruffen und da wurden alle mängel behoben und der wagen hat tüv bekommen. und ich bin ja kein kfz-mechaniker. 

deshalb schreibt man ja gekauft wie gesehen und kann angschaut werden und keine garantie oder gewährleistung.

Anonymous
Nicht anwendbar

Ich muss mich verbessern:

 

...also so gut wie mängelfrei.

Anonymous
Nicht anwendbar

Lies mal, was in jedem Angebot über jeder Artikelbeschreibung steht:

 

Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich.

 

An Deiner Stelle würde ich das Angebot annehmen, er könnte auch ein Fahrzeug im von Dir beschriebenen Zustand verlangen, also so gut wie mängelfrei.

Kannst Du das liefern?

Anonymous
Nicht anwendbar

http://www.ebay.de/itm/Opel-Omega-B-2-6-V6-Limousine-mit-Vollausstattung-zu-verkaufen-/190787341665?...

 

Das Fahrzeug wird also gekauft wie gesehen.

 

Das ist falsch.

Das Fahrzeug wird gekauft, wie von Dir beschrieben.

 

Und wenn es Mängel hat, die nicht beschrieben waren, dann haftest Du.

 

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