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Kann ein Kaufvertrag per Privatnachricht zustande kommen?

Hallo,

 

ich habe einen Artikel (5Euro) zur Abholung hier bei ebay reingestellt. Es ist ein sehr großer Artikel und die Versandkosten wären sehr hoch.

Nun hat mich eine Dame angeschrieben, ob ich den Artikel auch versenden würde.

Ich schrieb, dass ich erst einen Karton organisieren müsste und ihr dann erst über die Versandkosten Bescheid geben kann?

Sie hat daraufhin gleich den Artikel bei Ebay (zur Abholung) gekauft.

 

Ich habe den Kauf daraufhin abgrebrochen und ihr geschrieben:

Ich habe ihn noch nicht als Versand in Ebay stehen. Wenn sich jemand zur Abholung meldet, dann würde ich das bevorzugen, zumal ich keinen Karton zuhause habe. Wenn ich ihn als Versand anbiete, werde ich mich nochmal melden. Viele Grüße

 

Habe ich den Artikel jetzt über Privatnachricht als Lieferung oder als Abholung verkauft. DIe nette Dame droht mir jetzt mit Anwalt, wenn ich innerhalb von 5 Tagen keinen Karton organisiere und weigert sich den Kauf abzubrechen.

Ich könnte es ja machen, wäre an sich kein Problem, aber irgendwie streube ich mich jetzt schon, wenn man mir gleich mit Anwalt etc. droht. Zumal ich ihr ja gesagt habe, dass ich ihr Bescheid gebe, wenn ich einen Karton habe und die Versandkosten weiß.... ein Zeitraum habe ich nicht genannt.

 

Vielen Dank schon einmal für die Antworten.

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@jasmin-o schrieb:

Hallo,

 

ich habe einen Artikel (5Euro) zur Abholung hier bei ebay reingestellt. Es ist ein sehr großer Artikel und die Versandkosten wären sehr hoch.

Nun hat mich eine Dame angeschrieben, ob ich den Artikel auch versenden würde.

Ich schrieb, dass ich erst einen Karton organisieren müsste und ihr dann erst über die Versandkosten Bescheid geben kann?

Sie hat daraufhin gleich den Artikel bei Ebay (zur Abholung) gekauft.

 

Ich habe den Kauf daraufhin abgrebrochen und ihr geschrieben:

Ich habe ihn noch nicht als Versand in Ebay stehen. Wenn sich jemand zur Abholung meldet, dann würde ich das bevorzugen, zumal ich keinen Karton zuhause habe. Wenn ich ihn als Versand anbiete, werde ich mich nochmal melden. Viele Grüße

 

Habe ich den Artikel jetzt über Privatnachricht als Lieferung oder als Abholung verkauft. DIe nette Dame droht mir jetzt mit Anwalt, wenn ich innerhalb von 5 Tagen keinen Karton organisiere und weigert sich den Kauf abzubrechen.

Ich könnte es ja machen, wäre an sich kein Problem, aber irgendwie streube ich mich jetzt schon, wenn man mir gleich mit Anwalt etc. droht. Zumal ich ihr ja gesagt habe, dass ich ihr Bescheid gebe, wenn ich einen Karton habe und die Versandkosten weiß.... ein Zeitraum habe ich nicht genannt.

 

Vielen Dank schon einmal für die Antworten.


@jasmin-o

Vielleicht ist eBay nichts für Dich.

Hier werden rechtsgültige Kaufverträge geschlossen.

 

Du hast der Käuferin angeboten, einen passenden Karton zu organisieren.

Das war eine klare Versandzusage. Es wäre nur noch die Kosten dafür zu

vereinbaren gewesen. Daraufhin hat die Käuferin per Sofortkauf gekauft.

Das mußte sie tun, um zu verhindern, daß ihr ein anderer zuvor kommt.

 

Der Kaufvertrag ist rechtsgültig.

Dein Kaufabbruch ist nur ein eBay-Spielchen, aber nicht wirksam.

Der Kaufvertrag gilt weiterhin und auch Deine Zusage, einen Karton für

den Versand zu besorgen, um den Artikel darin verschicken zu können.

Deine Versandzusage ist imho als verbindlich zu betrachten und ist

Vertragsbestandteil.

 

Ich glaube zwar nicht, daß die Käuferin bei dem geringen Streitwert etwas

unternehmen wird, aber falls ein Brief von ihrem Anwalt kommen sollte,

gehst Du damit zu Deinem Anwalt und der sagt Dir dann, was zu tun ist.

 

Einen Karton besorgen wäre wohl billiger.....

 

Versprich lieber nichts, was Du nicht halten willst.

 

 

 

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