Kann ein Kaufvertrag per Privatnachricht zustande kommen?
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27-07-2017 09:22
Hallo,
ich habe einen Artikel (5Euro) zur Abholung hier bei ebay reingestellt. Es ist ein sehr großer Artikel und die Versandkosten wären sehr hoch.
Nun hat mich eine Dame angeschrieben, ob ich den Artikel auch versenden würde.
Ich schrieb, dass ich erst einen Karton organisieren müsste und ihr dann erst über die Versandkosten Bescheid geben kann?
Sie hat daraufhin gleich den Artikel bei Ebay (zur Abholung) gekauft.
Ich habe den Kauf daraufhin abgrebrochen und ihr geschrieben:
Ich habe ihn noch nicht als Versand in Ebay stehen. Wenn sich jemand zur Abholung meldet, dann würde ich das bevorzugen, zumal ich keinen Karton zuhause habe. Wenn ich ihn als Versand anbiete, werde ich mich nochmal melden. Viele Grüße
Habe ich den Artikel jetzt über Privatnachricht als Lieferung oder als Abholung verkauft. DIe nette Dame droht mir jetzt mit Anwalt, wenn ich innerhalb von 5 Tagen keinen Karton organisiere und weigert sich den Kauf abzubrechen.
Ich könnte es ja machen, wäre an sich kein Problem, aber irgendwie streube ich mich jetzt schon, wenn man mir gleich mit Anwalt etc. droht. Zumal ich ihr ja gesagt habe, dass ich ihr Bescheid gebe, wenn ich einen Karton habe und die Versandkosten weiß.... ein Zeitraum habe ich nicht genannt.
Vielen Dank schon einmal für die Antworten.
Akzeptiert Lösungen (1)
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@jasmin-o schrieb:Hallo,
ich habe einen Artikel (5Euro) zur Abholung hier bei ebay reingestellt. Es ist ein sehr großer Artikel und die Versandkosten wären sehr hoch.
Nun hat mich eine Dame angeschrieben, ob ich den Artikel auch versenden würde.
Ich schrieb, dass ich erst einen Karton organisieren müsste und ihr dann erst über die Versandkosten Bescheid geben kann?
Sie hat daraufhin gleich den Artikel bei Ebay (zur Abholung) gekauft.
Ich habe den Kauf daraufhin abgrebrochen und ihr geschrieben:
Ich habe ihn noch nicht als Versand in Ebay stehen. Wenn sich jemand zur Abholung meldet, dann würde ich das bevorzugen, zumal ich keinen Karton zuhause habe. Wenn ich ihn als Versand anbiete, werde ich mich nochmal melden. Viele Grüße
Habe ich den Artikel jetzt über Privatnachricht als Lieferung oder als Abholung verkauft. DIe nette Dame droht mir jetzt mit Anwalt, wenn ich innerhalb von 5 Tagen keinen Karton organisiere und weigert sich den Kauf abzubrechen.
Ich könnte es ja machen, wäre an sich kein Problem, aber irgendwie streube ich mich jetzt schon, wenn man mir gleich mit Anwalt etc. droht. Zumal ich ihr ja gesagt habe, dass ich ihr Bescheid gebe, wenn ich einen Karton habe und die Versandkosten weiß.... ein Zeitraum habe ich nicht genannt.
Vielen Dank schon einmal für die Antworten.
Hallo @jasmin-o
Was lernt man daraus?
Nicht weichkochen lassen. Du hattest Deine Gründe, den Artikel zur Abholung einzustellen und eben keinen Versand anzubieten. Nun hat die Käuferin deine etwas schwammige Aussage als Zustimmung aufgefasst und gekauft.
Nun würde ich erstmal geeignetes Verpackungsmaterial suchen - (Evtl. hilft ein Umzugskarton, gibts im Baumarkt), Füllstoffe kaufen oder organisieren, das Porto genau ermitteln und ihr die Versandkosten mitteilen. Die Kosten für die Verpackung und jeglichen monetären Aufwand kannst Du ebenfalls in Rechnung stellen bzw. beinhaltet die Versandkosten.
Alternativ hat sie ja immer noch die Möglichkeit, einem Kaufabbruch zuzustimmen.
Glücklicherweise bietest Du kein Paypal an - das Geld ist Dir also sicher.
Antworten (3)
Antworten (3)
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Das Stillkissen ?
Ich verstehe ausnahmsweise mal eine Kin !
Dafür findest du keine Verpackung, stellst es aber wieder neu ein ?
Der Begriff Kaufvertrag sagt dir offensichtlich nix ?
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@jasmin-o schrieb:Hallo,
ich habe einen Artikel (5Euro) zur Abholung hier bei ebay reingestellt. Es ist ein sehr großer Artikel und die Versandkosten wären sehr hoch.
Nun hat mich eine Dame angeschrieben, ob ich den Artikel auch versenden würde.
Ich schrieb, dass ich erst einen Karton organisieren müsste und ihr dann erst über die Versandkosten Bescheid geben kann?
Sie hat daraufhin gleich den Artikel bei Ebay (zur Abholung) gekauft.
Ich habe den Kauf daraufhin abgrebrochen und ihr geschrieben:
Ich habe ihn noch nicht als Versand in Ebay stehen. Wenn sich jemand zur Abholung meldet, dann würde ich das bevorzugen, zumal ich keinen Karton zuhause habe. Wenn ich ihn als Versand anbiete, werde ich mich nochmal melden. Viele Grüße
Habe ich den Artikel jetzt über Privatnachricht als Lieferung oder als Abholung verkauft. DIe nette Dame droht mir jetzt mit Anwalt, wenn ich innerhalb von 5 Tagen keinen Karton organisiere und weigert sich den Kauf abzubrechen.
Ich könnte es ja machen, wäre an sich kein Problem, aber irgendwie streube ich mich jetzt schon, wenn man mir gleich mit Anwalt etc. droht. Zumal ich ihr ja gesagt habe, dass ich ihr Bescheid gebe, wenn ich einen Karton habe und die Versandkosten weiß.... ein Zeitraum habe ich nicht genannt.
Vielen Dank schon einmal für die Antworten.
Vielleicht ist eBay nichts für Dich.
Hier werden rechtsgültige Kaufverträge geschlossen.
Du hast der Käuferin angeboten, einen passenden Karton zu organisieren.
Das war eine klare Versandzusage. Es wäre nur noch die Kosten dafür zu
vereinbaren gewesen. Daraufhin hat die Käuferin per Sofortkauf gekauft.
Das mußte sie tun, um zu verhindern, daß ihr ein anderer zuvor kommt.
Der Kaufvertrag ist rechtsgültig.
Dein Kaufabbruch ist nur ein eBay-Spielchen, aber nicht wirksam.
Der Kaufvertrag gilt weiterhin und auch Deine Zusage, einen Karton für
den Versand zu besorgen, um den Artikel darin verschicken zu können.
Deine Versandzusage ist imho als verbindlich zu betrachten und ist
Vertragsbestandteil.
Ich glaube zwar nicht, daß die Käuferin bei dem geringen Streitwert etwas
unternehmen wird, aber falls ein Brief von ihrem Anwalt kommen sollte,
gehst Du damit zu Deinem Anwalt und der sagt Dir dann, was zu tun ist.
Einen Karton besorgen wäre wohl billiger.....
Versprich lieber nichts, was Du nicht halten willst.
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Hallo @jasmin-o
Hm... Der Kauf ist nicht über Privatnachricht, sondern über ihren Sofortkauf auf ebay zustande gekommen.
Jedoch hast Du hinsichtlich eines möglichen Versands schon eine vage Zusage gegeben. Das kann der Käufer dann durchaus entsprechend deuten...
Ich habe den Kauf daraufhin abgrebrochen und ihr geschrieben:
Das war die falsche Vorgehensweise. Du kannst in dieser Situation nicht einseitig den Kaufvertrag stornieren wollen.
Ich würde einen Karton organisieren und ihr entsprechende Versandkosten ansagen und zudem versuchen, die Kommunikation wieder in positive Bahn zu lenken. Fertig.
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Ich habe den Kauf abgebrochen, da ich mein Angebot bzgl. Versand erst offiziell über Ebay ändern wollte, solange sollte die Abholung als Angebot laufen.
Muss ich wirklich versenden? Ich streube mich dagegen, wenn man mir gleich mit Anwalt droht.
Rechtsverbindlich ist doch der Sofortkauf? Was ist wenn ich jetzt innerhalb von 5Tagen keinen Karton organisieren kann?
Ich gehe ungern zur Post und kaufe einen Neuen bei 5 Euro Warenwert.
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nein danke ist mir zu teuer.
Versuchs einfach mal und nenn Ihr eine angemessene Summe,

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"Muss ich wirklich versenden?"
Ich würde jedoch meinen: Ja, wenn sie die von Dir mitgeteilten VSK zu bezalen bereit ist.. Vlt. wird sich die Frage vlt. gar nicht stellen, wenn der Käuferin die VSK zu hoch sind und sie vom Kaufvertrag zurücktreten möchte.
Wär dem der Fall so, würde ich sie aus dem Kaufvertrag entlassen. Einen Kaufabbruch kann man jedoch nicht nochmals durchführen. Die ebay-Prov von 50 Cent würde ich da aber jedoch abschreiben und die Nummer abhaken.
"Was ist wenn ich jetzt innerhalb von 5Tagen keinen Karton organisieren kann?"
Ist doch alles ne Frage einer vernünftigen Kommunikation mit der Käuferin....