09-05-2013 05:03
Einem Freund ist es jetzt zum 4-5 mal passiert, bei mir kam es innerhalb von 1 Jahr 3mal vor. Es bieten Menschen mit 0 oder 1-2 Bewertungen, gewinnen die Auktion, aber bezahlen nie. Es ist ein Zahlungsziel von 10 Tagen in der Auktion genannt. Nach ca. 14 Tagen schreibe ich sie noch mal freundlich an. Leider passiert es aber oft genug, dass dann immer noch nicht innerhalb von 10 weiteren Tagen bezahlt wird. Um den 30 Tag eröffne ich dann den Problemfall, schließe ihn dann einige Tage später wieder und bekomme die Verkaufsprovision zurück.
Es ist dennoch ärgerlich, da man zum einen Zeit verliert und bei neuen Produkten auch indirekt Geld. Kleines Erläuterungsbeispiel: Man hat das neuste Handy auf dem Markt ergattert, sagt aber dennoch nicht ganz zu. Man verkauft es und erzielt einen tollen Preis.
Nach 30 Tagen bekommt man beim wiedereinstellen einen schlechteren Preis, da inzwischen viele dieser Handys bei ebay verkauft werden und die Gewährleitung nur noch 23 Monate ist. Natürlich könnte man den Kaufvertrag gesetzlich in Angriff nehmen, aber das kostet neben Zeit, Geld auch Nerven.
Daher die Frage:
Kann ich generell Bieter mit 0 oder 1-2 Bewertungen einfach im Vorhinein ausschließen? Mir ist klar, dass man dadurch auch potenzielle ebayer-Neulinge, die normal bezahlen würden ausschließt, aber das würde ich da in Kauf nehmen.
Ganz ehrlich, mich nerven Aussagen wie z.B.:
"Wieso willst Du eBayer mit null BW sperren; jeder fing doch mal an..."
"Du solltest jedem eine Chance geben..."
Hierzu sage ich ganz klar: Nein !
Denn eBayer mit null BW haben keine Lobby, oder zumindest soviel Lobby,
wie seine Bewertungen, nämlich N U L L !!!
Soll heißen, wenn jemand "anfängt", soll er auch gefälligst kleine Brötchen backen. Vielleicht
sogar vorher Kontakt mit mir aufnehmen, dass er zwar neu beginnt, er meine Ware dringend
haben möchte, ich mich aber auf ihn verlassen kann, was die Kaufabwicklung angeht, das wäre mal
ein fairer Zug. Aber ich erwarte wohl zuviel.
Wenn ich von vorne herein weiß, dass mein Artikel zwischen 500 und 700 Euro erzielen wird,
sollte ich das Recht bekommen, eBayer sperren zu können, gerade die mit null Bewertungen.
Ich habe letztens (nur EIN Bsp.) ein Gerät für über 600,- Euro versteigert. Der Gewinner der Auktion
hat 0 BW, ist seit einem Jahr angemeldet und "wohnt" in Berlin Neukölln.
Unter der Anschrift hat er keinen Eintrag; ein Fittness-Studio und ein Kopierladen
sind unter der Anschrift gemeldet. Drei mal dürft Ihr raten, ob ich mein Geld bekommen habe.
Mein Bauchgefühl hat mir sofort nach Auktions-Ende verraten: das kannste nochmal reinsetzen...
ICH musste nun x Wochen Geduld aufbringen, Fristen setzten (wie gnädig von mir), Fall öffnen,
Gebühr zurück beantragen, neu inserieren und bangen, dass nicht wieder so ein "Nicht-Zahler"
mein Gerät ersteigert.