27-11-2014 00:52
Kurze Problembeschreibung:
Freitag wurde meine Wii U per Ebay Kleinanzeigen verkauft & hatte diese hier in Ebay noch als Sofortkauf drinn,
leider hat der Käufer diese sich beim herausnehmen geschnappt, Frauchen war zu langsam.
Meine Schuld, ich hätte mich kümmern müssen. Kein Problem.
Käufer eine Mail über den Stand geschrieben, mich tausend mal entschuldigt, Geld zurück erstattet und einen
Abbruch vorgeschlagen. Dieser wurde nur per Mail abgelehnt mit den Worten:
"Ich habe diese Konsole gekauft also möchte ich diese auch!!!!!!!"
Ich habe dem Käufer versucht noch mal klar zu machen das ich sie nicht mehr besitze und habe mir hier Rat gesucht & über Google. Nach und nach kam ich auf den "Deckungskauf" zu dem ich verpflichtet sei. Kein Problem dachte ich.
Natürlich auch das dem Käufer vorgeschlagen.
Dieses wurde leider völlig ignoriert. Irgendwann in der Nacht am Samstag kam eine Mail mit:
"Das ist mir alles <zensursula> egal ich hab den artikel gekauft mit rechnung von august ich erwarte das paket kommende woche!!!!!!!"
Ich habe den Käufer weiterhin (natürlich höflich) darauf aufmerksam gemacht das sollte er keine Zeit haben ich mich darum kümmern kann. Er hätte nur das Geld per Paypal wieder zurück senden müssen. (Dieses wäre ja sowieso "gesichert" durch den Käuferschutz. Immerhin steht ja mein Artikel als "noch nicht bezahlt." wegen der Rücksendung somit hätte ich ihm eben das Ersatz Gerät geschickt, welches ich besorgt hätte & alles wäre vorbei.)
Zurück kam eine kurze Mail das er sich informieren wird und von der schlechten Bewertung will er erst gar nicht reden.
Bis heute lief die eig. Abbruchsanfrage, welche er vor ca. 2 Std. einfach abgelehnt hat ohne jegliche weiteren Infos.
Und ehrlich gesagt ist mein Geduldsfaden nun auch am Ende. Ich habe keine Lust die nächsten 3 Jahre, solange ich an den KV gebunden bin, dem Käufer hinterher rennen zu müssen - nur um Anwalt & co. aus dem Spiel zu lassen.
Ich wollte eine neue Anfrage stellen zum Abbruch, doch leider ist dies nicht mehr möglich.
Da ich eig. den weiteren verlauf sollte noch etwas kommen von besagtem Herren gerne als Dokumentation drüber laufen gehabt hätte sollten sich doch nocht die Anwälte einschalten.
Daher habe ich folgende Mail geschrieben:
"leider haben Sie den Abbruch, ohne jegliche Infos, einfach abgebrochen.
Ich habe Ihnen mehrere Möglichkeiten genannt wie wir das klären könnten.
Habe Ihnen einen Deckungskauf vorgeschlagen, habe Ihnen das Geld zurück gesendet und einen Abbruch gestartet und habe mich stets versucht bei Ihnen zu melden.
Leider sind Sie nichts davon nachgekommen innerhalb der letzten 5 Tage.
Ich kam leider ohne das Geld, was ich Ihnen sofort Rückerstattete, an keine Konsole. es gab mittlerweile wieder genügend gebrauchte Zelda Editions der Wii U für 190-260€ per Sofortkauf als gebraucht mit einer Rechnung von Sept.-Nov.
Leider habe ich auch diesbezüglich keine Nachricht von Ihnen erhalten.
Da wir also zu keinem gemeinsamen Nenner finden gebe ich Ihnen Zeit mir Vorschläge bis zum 4.12.2014 zu machen oder ich sehe den Kaufvertrag als einvernehmlich gekündigt.
MfG,"
Ist das überhaupt "Rechtsgültig"? Bzw. eine Fristgerechte Kündigung?
Ich sehe wirklich keine anderen Möglichkeiten an Infos von Herrn XYZ zu kommen als das. "Drohen".
Und langsam möchte ich das ganze auch nicht mehr mitmachen. 28 Mails bereits mit vorschlägen.
Von Ihm die besagten 3 Mails.
Mehr als einen Deckungskauf kann ich sowieso nicht mehr vorschlagen.
Geld wurde zurückerstattet innerhalb von 20 Minuten nach Eingang. Es kam ihm kein Schaden zu.
Er hat mehr für die Konsole ausgegeben als was sie Wert ist & was weiß ich nicht.
Man kann hier nicht mal von "Gewinnverlust" für Ihn sprechen.
Also denke ich habe ich richtig gehandelt in den Mails - bis auf der letzten. Da bin ich mir etwas unsicher.
Wäre nett wenn jemand eine kurze Nachricht hinterlassen würde.
Hallo 😃
Hilft ja nun nix, wenn du uns Foris jetzt alles genau und noch genauer erklärst. DU brauchst eine Lösung mit dem Käufer.
Manche Dinge sollte man nicht SOFORT erzwingen wollen. Und hoffentlich hast du verstanden, dass die sofortige Rückzahlung nicht die ideale Strategie gewesen ist.
Der K tut gut daran, einem Transaktionsabbruch abzulehnen, falls er einen Ersatzartikel oder einen Schadensersatz geltend machen will.
DA würde ein einvernehmlicher Abbruch eher ungünstig sein.
Fakt ist doch wohl, dass der K jetzt erst einmal richtig verärgert ist.
Und deine Erklärung, der KV sei für dich dann einvernehmlich aufgehoben, wenn er sich nicht zum Nachkauf einer gleichwertigen Konsole äußere oder was beisteuere, ist imho völliger Humbug!
Was heißt denn das hier bitte "Ich kam leider ohne das Geld, was ich Ihnen sofort Rückerstattete, an keine Konsole."
Heiliger Strohsack! Der K muss DIR doch jetzt nicht SEIN Geld zur Verfügung stellen, damit du deinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag irgendwie gerecht werden kannst.
Da müsstest du schon selbst in Vorleistung gehen.
Allerdings würde ich mich unter diesen Umständen auch nicht mehr darauf einlassen und Schadensersatz von dir verlangen.
Den ganzen Nacherfüllungs-Mahn-Wahn kann er sich, denke ich, auch gleich schenken und direkt auf den Schadensersatz kommen, weil du bereits mehrfach deutlich gemacht hast, dass du nicht liefern kannst und ohne SEINE Vorleistung in Form einer Zahlung auch nicht liefern wirst.
Druck zu machen, bringt hier nix. Der K muss die Gelegenheit haben, sich über die Rechtslage schlau machen zu lassen. Zu dem Zweck braucht er Zeit und vielleicht einen Termin bei einem RA.
Da du Geld brauchst, um eine Ersatzkonsole zu beschaffen, muss der K auch nicht davon ausgehen, dass du ihm Betrag x zum Ersatzkauf anbieten kannst.
Er dürfte deshalb durchaus damit rechnen, dass er mit RA gegen dich vorgehen muss.
Vorab mal: Für solcht komplexen Fragestellungen finde ich das Hilfeforum nicht geeignet. Da bietet sich eigentlich ein Thread im Diskussionsforum an. Vielleicht könnte die Moderation bzw. patlius das hier mal umwidmen. So als Anregung.
Dem Käufer kann sich nun beraten lassen, ob er den klassischen Schadensersatz oder ggf. Ersatz für vergebliche Aufwendungen verlangen möchte.
Dass du ihm 100 Öcken extra angeboten hast, ist ja sehr nett, aber Internet ist noch geduldiger als Papier. Soll heißen: ERZÄHLEN kannst du ihm viel. Diesen Betrag hat er aber nicht erhalten und du hattest in deiner reinkopierten Mail geschrieben, ohne SEINE Kohle könnest du keinen Ersatz beschaffen. WAS würdest du denn da über die finanzielle Situation deines Gegenübers denken?
Wenn er die 230 Kröten nicht hat..100 hat er aber?
Sollte er den Rechtsweg suchen, wäre ich nicht sicher, wie viele Kosten dann letztlich bei ihm selbst hängen blieben. Aber natürlich ist es das nicht wert, WEIL du ja bereit bist, die Sache irgendwie wieder hinzubiegen.
Du solltest ihm das Angebot vielleicht einfach noch per Brief zukommen lassen.
Sorry, ich laufe vielleicht wirklich noch blauäugig rum, aber..
"Wenn er die 230 Kröten nicht hat..100 hat er aber?"
Ist nicht dafür der Käuferschutz als auch in Ebay gestellte "Änderungen am Vertrag" als auch "Rechnung" senden gedacht?
Beispiel: ich erlasse ihm 100€, er zahlt 130€ an mein PP - wir vermerken das in Ebay als auch PP & ich komme dem Deckungskauf für ihn nach?
Sollte ich dem nicht nachkommen hat er immer noch die Möglichkeit über PP das Geld einzufrieren,
Ebay zu kontaktieren, ich habe keine Sendebestätigung, PP gibt ihm das Geld & stellt es mir in Rechnung - Ggf. mit Inkasso?
Aber ja, du hast recht. Das wären wieder alles Dinge womit sich der Anwalt beschäftigen müsste.
"Dem Käufer kann sich nun beraten lassen, ob er den klassischen Schadensersatz oder ggf. Ersatz für vergebliche Aufwendungen verlangen möchte."
Aber wieso Schadensersatz? Ich möchte doch dem Deckungskauf nachkommen.
Ist der Schadensersatz nicht erst Rechtens wenn ich nichts nachkommen will?
" Soll heißen: ERZÄHLEN kannst du ihm viel."
Was wiederum als Mail ihm schriftlich vorliegt. Somit wäre das eine schriftliche Bestätigung? -Anwaltszeug-
Desweiteren wäre er darauf eingegangen hätte er diese erhalten, er hätte den Kauf aufgrund deswegen abgebrochen & alle Parteien hätten zufrieden sein können. Nein, es wurde als ihm <piep> egal bezeichnet.
Danke aber dennoch für deine Mühe.
Werde nun erst mal, auch wenn ich nicht im Recht mit der Mail war, abwarten bis zum 4.12.2014 ob noch was von ihm kommt. Sollte nicht, werde ich noch mal alle Angebote bis zu einer gesetzten Frist auflisten, denen er gerne nachkommen kann. Natürlich per Brief und dieser Annahmebestätigung.
Denn wie jemand hier schon beschrieb hat auch er eine Mitwirkungspflicht.
Ich kann keine Besserung des Zustandes geben ohne seine Mithilfe.