27-11-2014 00:52
Kurze Problembeschreibung:
Freitag wurde meine Wii U per Ebay Kleinanzeigen verkauft & hatte diese hier in Ebay noch als Sofortkauf drinn,
leider hat der Käufer diese sich beim herausnehmen geschnappt, Frauchen war zu langsam.
Meine Schuld, ich hätte mich kümmern müssen. Kein Problem.
Käufer eine Mail über den Stand geschrieben, mich tausend mal entschuldigt, Geld zurück erstattet und einen
Abbruch vorgeschlagen. Dieser wurde nur per Mail abgelehnt mit den Worten:
"Ich habe diese Konsole gekauft also möchte ich diese auch!!!!!!!"
Ich habe dem Käufer versucht noch mal klar zu machen das ich sie nicht mehr besitze und habe mir hier Rat gesucht & über Google. Nach und nach kam ich auf den "Deckungskauf" zu dem ich verpflichtet sei. Kein Problem dachte ich.
Natürlich auch das dem Käufer vorgeschlagen.
Dieses wurde leider völlig ignoriert. Irgendwann in der Nacht am Samstag kam eine Mail mit:
"Das ist mir alles <zensursula> egal ich hab den artikel gekauft mit rechnung von august ich erwarte das paket kommende woche!!!!!!!"
Ich habe den Käufer weiterhin (natürlich höflich) darauf aufmerksam gemacht das sollte er keine Zeit haben ich mich darum kümmern kann. Er hätte nur das Geld per Paypal wieder zurück senden müssen. (Dieses wäre ja sowieso "gesichert" durch den Käuferschutz. Immerhin steht ja mein Artikel als "noch nicht bezahlt." wegen der Rücksendung somit hätte ich ihm eben das Ersatz Gerät geschickt, welches ich besorgt hätte & alles wäre vorbei.)
Zurück kam eine kurze Mail das er sich informieren wird und von der schlechten Bewertung will er erst gar nicht reden.
Bis heute lief die eig. Abbruchsanfrage, welche er vor ca. 2 Std. einfach abgelehnt hat ohne jegliche weiteren Infos.
Und ehrlich gesagt ist mein Geduldsfaden nun auch am Ende. Ich habe keine Lust die nächsten 3 Jahre, solange ich an den KV gebunden bin, dem Käufer hinterher rennen zu müssen - nur um Anwalt & co. aus dem Spiel zu lassen.
Ich wollte eine neue Anfrage stellen zum Abbruch, doch leider ist dies nicht mehr möglich.
Da ich eig. den weiteren verlauf sollte noch etwas kommen von besagtem Herren gerne als Dokumentation drüber laufen gehabt hätte sollten sich doch nocht die Anwälte einschalten.
Daher habe ich folgende Mail geschrieben:
"leider haben Sie den Abbruch, ohne jegliche Infos, einfach abgebrochen.
Ich habe Ihnen mehrere Möglichkeiten genannt wie wir das klären könnten.
Habe Ihnen einen Deckungskauf vorgeschlagen, habe Ihnen das Geld zurück gesendet und einen Abbruch gestartet und habe mich stets versucht bei Ihnen zu melden.
Leider sind Sie nichts davon nachgekommen innerhalb der letzten 5 Tage.
Ich kam leider ohne das Geld, was ich Ihnen sofort Rückerstattete, an keine Konsole. es gab mittlerweile wieder genügend gebrauchte Zelda Editions der Wii U für 190-260€ per Sofortkauf als gebraucht mit einer Rechnung von Sept.-Nov.
Leider habe ich auch diesbezüglich keine Nachricht von Ihnen erhalten.
Da wir also zu keinem gemeinsamen Nenner finden gebe ich Ihnen Zeit mir Vorschläge bis zum 4.12.2014 zu machen oder ich sehe den Kaufvertrag als einvernehmlich gekündigt.
MfG,"
Ist das überhaupt "Rechtsgültig"? Bzw. eine Fristgerechte Kündigung?
Ich sehe wirklich keine anderen Möglichkeiten an Infos von Herrn XYZ zu kommen als das. "Drohen".
Und langsam möchte ich das ganze auch nicht mehr mitmachen. 28 Mails bereits mit vorschlägen.
Von Ihm die besagten 3 Mails.
Mehr als einen Deckungskauf kann ich sowieso nicht mehr vorschlagen.
Geld wurde zurückerstattet innerhalb von 20 Minuten nach Eingang. Es kam ihm kein Schaden zu.
Er hat mehr für die Konsole ausgegeben als was sie Wert ist & was weiß ich nicht.
Man kann hier nicht mal von "Gewinnverlust" für Ihn sprechen.
Also denke ich habe ich richtig gehandelt in den Mails - bis auf der letzten. Da bin ich mir etwas unsicher.
Wäre nett wenn jemand eine kurze Nachricht hinterlassen würde.
Hallo,
das jetzt hier dem Fragesteller (TE) vorgeworfen wird das er sofort wieder das Geld zurück erstattet hat, verstehe ich nicht.
Es gab hier schon Fälle wo dies nicht geschehen ist und da wurde dann demjenigen vorgeworfen das er das Geld nicht sofort zurück erstattet hat.
Das der TE Fehler gemacht hat, wurde von ihm in seinen Eröffungsthread und auch im Nachhinein mehrmals eingestanden. Wieso hackt man dann noch darauf rum?
Wenn ein Käufer sich jeden Lösungsvorschlag entzieht und nur darauf beharrt genau die Konsole zu wollen auf die der Verkäufer keinen Zugriff mehr hat, stellt sich mir schon die Frage was dann ein Verkäufer noch machen soll bzw was der Käufer eigentlich will.
Ein Käufer hat nicht nur das Recht Forderungen zu stellen, er hat auch eine Mitwirkungspflicht.
Ich als Verkäufer würde den Käufer vielleicht versuchen anzurufen (in einem persönlichen Gespräch lässt sich manches leichter klären) sollte dies auch nichts bringen, würde ich den Käufer bitten mir seinen Lösungsvorschlag mitzuteilen und dann abwarten und nichts mehr unternehmen.
@michaelundina2012 schrieb:
Kein Problem.
Käufer eine Mail über den Stand geschrieben, mich tausend mal entschuldigt, Geld zurück erstattet und einen
Abbruch vorgeschlagen.
Kein Problem ??????
Du schickst das Geld scheinbar ohne Absprache einfach zurück und nun ist der Käufer das Problem?
Deine lächerliche Fristsetzung kannst du sowieso vergessen, denn der Käufer ist nicht vepflichtet deine Lösungs-Vorschläge anzunehmen.
Du bist hier absolut nicht in der Position irgend etwas zuz fordern, zu erwarten, oder zu verlangen !
Ein Kaufvertrag wird somit auch nach dem 4.12. weiter bestehen bleiben.
Der einzige, der hier Forderungen stellen kann, wäre gegebenenfalls der Käufer.
Bei deinem Verhalten würde ich mich an Stelle des Käufers jetzt sowieso auf § 321 BGB berufen und die Vertragserfüllung von Verkäuferseite (Lieferung) vor der Bezahlung verlangen.
Klar, 290€ Cash anstatt 280 € minus Ebay-Provision sind nicht zu verachten
- Aber dann beendet man den Ebay -Sofortkauf bevor man die Ware weg gibt
- und man einigt sich bei Problemen mit einem Käufer und stellt ihn nicht durch eine ungefragte Rückzahlung vor vollendete Tatsachen.
Du bist hier durch deinen Fehler und alle deine selbst geschaffenen Probleme bestenfalls ein Bittsteller !
Und genau so solltest du auch dem Käufer gegenüber treten, möglicherweise hat er dann ja plötzlich doch Lust mit dir zu kommunizieren und eine Einigung zu finden !
Mag sein, dass dir das aufgrund deiner überheblichen Art und deiner selbstgerechten Sicht der Dinge entgangen ist !?
Sorry, mit den 280€ habe ich mich vertan, die 290€ stammen aus dem Angebot im Googl-Cache (siehe Link).
Aber das ist ja eigentlich auch nicht so wichtig und nicht relevant für den Fall.
Zu:
"Es tut mir wirklich schrecklich leid!
Ich würde Sie bitten den Abbruch zu bestätigen - sobald ich ihn schicke.
Ich werde auch umgehend Ihr Geld zurück senden nach dieser Mail."
Genau das ist es, was ich mit "selbstgerecht" meine.
Wie schon jemand anders hier schrieb: DU machst es dir zu einfach
Hier werden schließlich rechtsverbindliche Verträge geschlossen.
Ich würde bei Problemen zwar auch immer einen fairen Lösungsvorschlag machen, aber zusätzlich meinen Transaktionspartner immer auch um einen Gegenvorschlag bitten, um ein Problem gemeinsam zu lösen.
Hast du das getan ?!
Ohne Absprache einfach das Geld zurück zu senden, oder einen Transaktionsabbruch einzuleiten zeugt wohl eher von Willkür und ist keine Art !
Durch so ein anmaßendes Verhalten verhärtet man von Anfang an die Fronten.
Und wie ich in diesem Thread schon mehrmals erwähnte:
Forderungen kann hier nur der Käufer stellen, der muss sich hier auf keine Alternativ-Vorschläge einlassen, wenn er nicht will.
Fakt ist doch, dass der Käufer hier seine vertraglichen Pflichten erfüllt hat
Warte einfach ab was kommt.
Ich denke, mehr als ein Rote wird es nicht werden.
Einen Schadensersatz müsste der Käufer außerdem erst einmal beziffern und da werden rechtliche Schritte kaum lohnen
Im Übrigen:
Was den Begriff "eine Sicherung leisten" betrifft, so hat das mit PayPal herzlich wenig zu tun.
Der Bezahldienst PayPal wirbt zwar mit "Sicherheit", real ist der so genannte "Käuferschutz" aber nur eine mögliche Option.
Entscheidungen wo sich das Geld nach einem "Problemfall" befindet (Käufer oder Verkäufer) werden bei PayPal scheinbar nach nicht nachvollziehbaren "Regeln" getroffen und erscheinen oft als willkürlich.
Was der Begriff Sicherheitsleistung tatsächlich meint, kannst du hier nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsleistung
Lieber Michael,
Ich könnte mir auch kein Szenario ausdenken indem ein Deckungskauf im realen Leben vonstatten gehen könnte?
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Ich verstehe Dich schon, aber irgendwie bist Du auch beratungsresistent. Du siehst doch, dass es hier keine Lösung gibt und Du selbst auch keine weißt. Also bleibt doch nur, abzuwarten, ode? Du könntest einen Anwalt konslutieren, aber lohnt sich das, willst Du das, ist das die Lösung?
Was den Deckungskauf betrifft. Die Firma in der ich arbeitete, zeichnete ein angebotenes Gerät versehentlich falsch aus. Ein Käufer bestellte das Gerät. Die Firma bemerkte ihren Irrtum und focht den Vertrag wegen Irrtums an.
Der Käufer hatte im Vorfeld viele Preisvergleiche durchgeführt, daher mußte ihm klar sein, dass der ausgeschriebene Preis nicht richtig sein kann, dafür war der Unterschied zum Marktpreis viel zu hoch. Die Firma erfüllte den Kaufvertrag nicht, das sie den Vertrag angefochten hatte.
Der Käufer tätigte einen DECKUNGSKAUF beim TEUERSTEN Anbieter aus seiner Vergleichsliste und klagte den Mehrpreis ein.
Unser Anwalt sah gar kein Problem darin, denn Prozeß zu gewinnen.
Die Firma verlor den Prozeß und mußte die Differenz zwischen dem Preis des Deckungskaufs und dem falsch ausgezeichneten Angebot an den Käufer zahlen.
Mich wunderte schon, dass der Käufer einfach den Deckungskauf beim teuersten Anbieter vornehmen konnte, ich währe da von einer Schadensminderungspflicht ausgegangen. Aber das Gericht entschied so.
Der Anwalt riet jetzt davon ab, in die Berufung zu gehen.
Man kann viel spekulieren und es ist ja auch richtig, mögliche Szenarien durchzudenken. Eine Lösung gibt es HIER aber nicht. Es macht daher überhaupt keinen Zwecik, das Thema hier weiter zu diskutieren. Ich habe auch aus meiner Sicht alles dazu gesagt. Viel Glück!
Hallo 😃
Hilft ja nun nix, wenn du uns Foris jetzt alles genau und noch genauer erklärst. DU brauchst eine Lösung mit dem Käufer.
Manche Dinge sollte man nicht SOFORT erzwingen wollen. Und hoffentlich hast du verstanden, dass die sofortige Rückzahlung nicht die ideale Strategie gewesen ist.
Der K tut gut daran, einem Transaktionsabbruch abzulehnen, falls er einen Ersatzartikel oder einen Schadensersatz geltend machen will.
DA würde ein einvernehmlicher Abbruch eher ungünstig sein.
Fakt ist doch wohl, dass der K jetzt erst einmal richtig verärgert ist.
Und deine Erklärung, der KV sei für dich dann einvernehmlich aufgehoben, wenn er sich nicht zum Nachkauf einer gleichwertigen Konsole äußere oder was beisteuere, ist imho völliger Humbug!
Was heißt denn das hier bitte "Ich kam leider ohne das Geld, was ich Ihnen sofort Rückerstattete, an keine Konsole."
Heiliger Strohsack! Der K muss DIR doch jetzt nicht SEIN Geld zur Verfügung stellen, damit du deinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag irgendwie gerecht werden kannst.
Da müsstest du schon selbst in Vorleistung gehen.
Allerdings würde ich mich unter diesen Umständen auch nicht mehr darauf einlassen und Schadensersatz von dir verlangen.
Den ganzen Nacherfüllungs-Mahn-Wahn kann er sich, denke ich, auch gleich schenken und direkt auf den Schadensersatz kommen, weil du bereits mehrfach deutlich gemacht hast, dass du nicht liefern kannst und ohne SEINE Vorleistung in Form einer Zahlung auch nicht liefern wirst.
Druck zu machen, bringt hier nix. Der K muss die Gelegenheit haben, sich über die Rechtslage schlau machen zu lassen. Zu dem Zweck braucht er Zeit und vielleicht einen Termin bei einem RA.
Da du Geld brauchst, um eine Ersatzkonsole zu beschaffen, muss der K auch nicht davon ausgehen, dass du ihm Betrag x zum Ersatzkauf anbieten kannst.
Er dürfte deshalb durchaus damit rechnen, dass er mit RA gegen dich vorgehen muss.
Vorab mal: Für solcht komplexen Fragestellungen finde ich das Hilfeforum nicht geeignet. Da bietet sich eigentlich ein Thread im Diskussionsforum an. Vielleicht könnte die Moderation bzw. patlius das hier mal umwidmen. So als Anregung.
Dem Käufer kann sich nun beraten lassen, ob er den klassischen Schadensersatz oder ggf. Ersatz für vergebliche Aufwendungen verlangen möchte.
Dass du ihm 100 Öcken extra angeboten hast, ist ja sehr nett, aber Internet ist noch geduldiger als Papier. Soll heißen: ERZÄHLEN kannst du ihm viel. Diesen Betrag hat er aber nicht erhalten und du hattest in deiner reinkopierten Mail geschrieben, ohne SEINE Kohle könnest du keinen Ersatz beschaffen. WAS würdest du denn da über die finanzielle Situation deines Gegenübers denken?
Wenn er die 230 Kröten nicht hat..100 hat er aber?
Sollte er den Rechtsweg suchen, wäre ich nicht sicher, wie viele Kosten dann letztlich bei ihm selbst hängen blieben. Aber natürlich ist es das nicht wert, WEIL du ja bereit bist, die Sache irgendwie wieder hinzubiegen.
Du solltest ihm das Angebot vielleicht einfach noch per Brief zukommen lassen.
Sorry, ich laufe vielleicht wirklich noch blauäugig rum, aber..
"Wenn er die 230 Kröten nicht hat..100 hat er aber?"
Ist nicht dafür der Käuferschutz als auch in Ebay gestellte "Änderungen am Vertrag" als auch "Rechnung" senden gedacht?
Beispiel: ich erlasse ihm 100€, er zahlt 130€ an mein PP - wir vermerken das in Ebay als auch PP & ich komme dem Deckungskauf für ihn nach?
Sollte ich dem nicht nachkommen hat er immer noch die Möglichkeit über PP das Geld einzufrieren,
Ebay zu kontaktieren, ich habe keine Sendebestätigung, PP gibt ihm das Geld & stellt es mir in Rechnung - Ggf. mit Inkasso?
Aber ja, du hast recht. Das wären wieder alles Dinge womit sich der Anwalt beschäftigen müsste.
"Dem Käufer kann sich nun beraten lassen, ob er den klassischen Schadensersatz oder ggf. Ersatz für vergebliche Aufwendungen verlangen möchte."
Aber wieso Schadensersatz? Ich möchte doch dem Deckungskauf nachkommen.
Ist der Schadensersatz nicht erst Rechtens wenn ich nichts nachkommen will?
" Soll heißen: ERZÄHLEN kannst du ihm viel."
Was wiederum als Mail ihm schriftlich vorliegt. Somit wäre das eine schriftliche Bestätigung? -Anwaltszeug-
Desweiteren wäre er darauf eingegangen hätte er diese erhalten, er hätte den Kauf aufgrund deswegen abgebrochen & alle Parteien hätten zufrieden sein können. Nein, es wurde als ihm <piep> egal bezeichnet.
Danke aber dennoch für deine Mühe.
Werde nun erst mal, auch wenn ich nicht im Recht mit der Mail war, abwarten bis zum 4.12.2014 ob noch was von ihm kommt. Sollte nicht, werde ich noch mal alle Angebote bis zu einer gesetzten Frist auflisten, denen er gerne nachkommen kann. Natürlich per Brief und dieser Annahmebestätigung.
Denn wie jemand hier schon beschrieb hat auch er eine Mitwirkungspflicht.
Ich kann keine Besserung des Zustandes geben ohne seine Mithilfe.
Das Hauptproblem ist, dass Du den Kaufpreis einfach wieder zurückgeschickt hast.
Du hast einen Kaufvertrag.Daraus ergeben sich Pflichten für beide Seiten:
Der Käufer hat zu zahlen und die Ware abzunehmen.
Du hast den Artikel zu liefern.
Aus dem Kaufvertrag kommst Du nur in gegenseitigem Einvernehmen wieder raus. Den kannst Du nicht einseitig durch Rückerstattung des Geldes auflösen.
Dein Käufer will offensichtlich die Erfüllung des Kaufvertrages - also kein gegenseitiges Einvernehmen.
Der Kaufvertrag besteht nach wie vor und ebenso Deine Verpflichtung zur Lieferung.
Dass Du das Geld sofort (und ohne Absprache mit dem Käufer) zurückerstattet hast, ist Dein Problem - der Käufer hatte bezahlt und wollte sein Geld gar nicht zurück. Der wollte den Artikel.
Dir bleiben eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
1. Du sitzt das aus und wartest, was da noch vom Käufer kommt und reagierst dann entsprechend.
2. Du besorgst ne gleichwertige Wii, bittest den Käufer, das Geld nochmal über Paypal anzuweisen und schickst im die Wii.
Am besten wäre es wohl, wenn der Artikel nicht so häufig angeboten wird, dass Du Dir die 2. Wii jetzt schon mal besorgst, für den Fall der Fälle. Auch wenn Post vom Anwalt kommt, könnte der ne Wii fordern - dann hättest Du wenigstens schon eine und musst die nicht dann erst aus dem Hut zaubern.
Dass der Käufer jetzt genaus DIESE Wii fordert ist Kindergarten und dem gehts nur noch ums Prinzip. Der ist einfach mega-angepiepst weil Du ihm einfach die Kohle zurückgeschickt hast und nicht liefern willst.
Wenn Du so kulant warst, das bei dem von Dir gekauften Handy einfach so hinzunehmen, dass der Verkäufer nicht liefern kann (weil anderweitig verscherbelt), dann ist das Deine Sache. Du hättest dem auch richtig Stress machen können. Es geht aber nun mal nicht jeder den Weg des geringsten Widerstandes - wie Du jetzt erfahren darfst.
Noch ein Weg (vielleicht etwas ungewöhnlich - aber nicht unmöglich):
Kauf ne zweite Wii, nimm Kontakt zum Kleinanzeigen-Käufer auf und versuche den zu überreden, das Gerät mit Dir zu tauschen. Notfalls leg halt noch was drauf. Vielleicht lässt sich der Kleinanzeigen-Käufer durch die Geschichte und ein kleines Extra erweichen und tauscht. Dann bekämst du Deine alte Wii zurück und kannst dann dem Ebay-Käufer SEINE Wii zusenden.
Eine gelinde gesagt "unglückliche Kostellation" deine zwei Verkäufe und das alles innerhalb von wenigen
Minuten....ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
Mal ein ganz unkonventioneller Vorschlag:
Schreibe doch deinen Käufer aus ebay-Kleinanzeigen an, ob denn er/sie bereit wäre, sich anderweitig Ersatz
zu beschaffen und die gelieferte Konsole nebst Rechnung vom August wieder an dich zurückzuschicken.
In diesem Fall könntest du dem verbohrten ebay-Käufer genau das liefern, was er doch angeblich sooooooooooo
dringend begehrt.
mfG
"Ist das logisch? Du hättest keine Kohle, um eine Ersatzkonsole zu kaufen, aber du hast die Kohle, um den K über Kleinanzeigen die Konsole wieder abzukaufen? "
Bis das über die Bühne gehen würde wäre ein neuer Monat. Bzw. kommt das Geld morgen, Samstag hätte K von Kleina. Zeit (Achtung: das denke ich nur aufgrund ihrer Mails. Nur am Wochenende Zeit) Und Montag könnte Versendet werden.
"Und du willst dann dafür geradestehen, dass die denen nicht in der Zwischenzeit einmal runtergefallen ist oder sonstwas?"
Muss ich doch bei jeder gebrauchten Konsole die ich nun kaufe?
Zustand ansehen, testen, verschicken.
"Im Grunde ist die Gesamtsituation für den TE so dermaßen DESOLAT und verworren, dass er nur warten kann, wer den nächsten Zug macht.
Ausser Spesen...nichts gewesen....aber er wird um einige Erfahrungen, was Internetverkäufe angeht...reicher sein."
Ja, haha. Danke. Auf die Erfahrungen sind mir in Zukunft ebenso <piep> egal, wenn ich das so sagen darf.
Das war vermutlich der letzte Ebay verkauf. Hätte nie gedacht das man so viel dabei falsch machen kann.
"Für dich?"
Auch für mich. Es wäre der einzige weg ohne mit K in Kontakt treten zu müssen (vorerst) an eine Vergleichs Konsole zu kommen.
Konsole verschicken & Geld einfordern.
Sollte keine Rückmeldung oder Geld kommen - Anwalt. Spieß einfach umgedreht.
Nochmals: Wo ist das Problem, erst nochmals den Kleinanzeigen-K zu kontaktieren, missliche Situation schildern, ein Rückholangebot vorschlagen und dem ebay-K zu informieren, dass Du Dich um Rückholung und Kaufvertragserfüllung kümmerst und wenn dieses nicht klappen sollte, ihn umgehend nochmals mit einem Angebot informieren wirst? Sag mir: Wo?
"Hast du das mit dem Deckungskauf, von dem du schreibst, überhaupt kapiert? Der K könnte ggf. einen Deckungskauf tätigen und dir die Mehrkosten in Rechnung stellen. Natürlich eigentlich nur was Gleichwertiges. Dazu evtl. noch was für einen Aufwand."
Ja, das habe ich soweit verstanden - ICH habe ihm nur das Angebot gemacht mich darum kümmern zu können sofern er keine Zeit dafür (vll. wegen Beruflichen Gründen) hat. Somit hätte er nicht den Stress & ich könnte ihn noch etwas beruhigen.
"Ich würde mich als K NICHT darauf einlassen, dass du ne Konsole von anderen Leuten wiederholst und ich die dann erhalte."
Und das wüsstest du nun woher? Ich hab es natürlich eingeräumt - aber stelle dir vor ich würde es hinter seinem Rücken machen - dann wäre hier nichts mit "anderen Leuten". Natürlich Ggf. die Rechnung stimmt überein mit Datum & Geschäft. Ebenso ist es "meine" - da ich sie ja gekauft habe. Also entspricht es exakt dem Angebot.
"Kannst du eigentlich entdecken, ob der K vielleicht schon eine andere Konsole ersteigert hat oder darauf geboten (Gebotstätigkeit)?"
Nein, leider nichts. Desweiteren soweit gesehen liegt seine letzte Bewertung auch 6 Monate zurück.
"Ich drück' dir die Daumen, dass alles glimpflich verläuft."
Vielen Dank.
"Problem dürften die Spiele sein, welche auf der Konsole waren, die sind ziemlich teuer.
Kleiner Tip, weiß nicht ob Du rebuy kennst, Haben auch erst das erste mal dort gekauft,
hat ganz toll geklappt, auch die Preise waren super."
Und gerade hier verstehe ich den Sinn nicht wo sich einige überschneiden.
Ein Angebot von +100€ + Rückzahlung "ist darauf ....." da er dies nicht annehmen muss,
Soll ihm aber echte Spiele, im Gegensatz zu Digitalen, besorgen womit er (so gesehen) einen Gewinn macht,
aber wiederum weniger dadurch verdient als mein 100€ Angebot?
Wo ist dahinter die Logik?
"Warum sollte sich der Kleinanzeigenkäufer darauf einlassen?"
Ja danke, ich wollte das anfangs auch schreiben hab es aber gelassen. Wären sowieso nur wieder zerhackte Stücke im nächsten Quote aufgetaucht.
Die Whatsapp Nachricht ist im übrigen gelesen worden.
(Noch(?)) Keine Antwort.
"...besorgen womit er (so gesehen) einen Gewinn macht,
aber wiederum weniger dadurch verdient als mein 100€ Angebot?"
Weitergedacht .. Würde ich nun also die Spiele besorgen, natürlich gebraucht, wer Garantiert mir das ich nicht am Ende auf den Kosten hocken bleibe weil er aus dem KV austreten könnte? Immerhin entspricht das Angebot nicht mehr dem beschriebenem Artikel.
Somit wäre nur der Kauf Digitaler Inhalte (im Wert von ~150€) mit einer illegalen Übergabe möglich, da gegen die AGB von Nintendo, welche besagen:
"1.2
Die Nintendo Network ID ist für Sie persönlich bestimmt und Sie dürfen Ihre Nintendo Network ID nicht
verkaufen, damit handeln, abtreten oder auf sonstige Weise auf eine andere Person oder Organisation
übertragen."
"Wird Ihnen ein Sicherheitsverstoß bekannt, wie z. B. ein
unbefugter Zugriff auf Ihre Nintendo Network ID durch Dritte, ein Verlust, Diebstahl oder die Offenlegung
Ihrer Login-Daten, oder haben Sie den begründeten Verdacht, dass ein solcher Sicherheitsverstoß
stattgefunden hat, müssen Sie Nintendo sofort darüber informieren."
"Nintendo kann Ihnen nach eigenem Ermessen erlauben, Ihre Nintendo Network ID mit einem oder mehreren
Nintendo-Geräten zu verknüpfen. Ist Ihre Nintendo Network ID mit einem Nintendo-Gerät verknüpft, müssen
Sie Ihre Nintendo Network ID und alle anderen persönlichen Inhalte auf dem Verknüpften Nintendo-Gerät
löschen, bevor Sie Ihr Verknüpftes Nintendo-Gerät an eine andere Person verkaufen oder sonst übertragen."
verstoßen wird. Normalerweise, sollte er einen Account bei Nintendo besitzen, wäre auch er verpflichtet gewesen dies Nintendo mitzuteilen.
Somit, wäre er Besitzer der neuen Konsole geworden, hätte er diesen Account sperren müssen und die Digitalen wären sowieso futsch.
(Das nur mal zum Thema an die, die sich aufgepisst haben das ich gegen die Ebay AGB (obwohl ich es eingeräumt habe) verstoßen habe.)
Ich meine, ich halte mir wirklich fest vor Augen ich sitze hier am Netz.
Es kommen keine (realen) Gespräche zustande, als das ich behaupten könnte er hätte es sauer geschrieben, traurig oder doch mit einem Abzocker Lachen.
Ich - unerfahren - habe es natürlich nur gut gemeint mit der sofortigen Rückzahlung! Das möchte ich einfach festhalten.
Es war mir nie in den Sinn gekommen den Herrn beleidigen zu wollen oder derartiges!
Desweiteren bin ich ja auch zu einer Aussprache, wir wir nun den restlichen Verlauf klären sollen, total bereit.
Nun kann es natürlich sein das der Herr nicht bereit ist, da er momentan im Krankenhaus ist, Beruflich unterwegs, Urlaub, whatever. Daher das "Wurde von meinem Samsung geschrieben" (Nicht genaue Wortlaut - eben die Signatur eines Handys bei einem Reply)
Ich habe ihm beim besten Willen angeboten, was mir momentan eingefallen ist & für mich möglich.
Nun kam natürlich der Vorschlag mit der alten Konsole wieder zu beschaffen, welchen ich nebenbei seit Samstag versuche. Hier kann mir aber natürlich Herr X nicht bestätigen das er dann nicht vom KV abtritt, denn er ist nicht erreichbar.
Ich könnte ein Ersatzgerät besorgen, er ist aber nicht erreichbar.
Ich könnte auch den Deckungskauf "genehmigen"/eher bestätigen da ich nicht den KV einhalten kann, bekomme aber keine Rückmeldung zu dem Thema.
"Dann kann er aber versuchen, einen Schadensersatz geltend zu machen. In welcher Höhe müsste er dann im Zweifel ausfechten."
Und genau das wollte ich vermeiden. Dies müsste über Anwälte gehen, möglicherweise Richter, usw.
Und das wirklich nur wegen einer Konsole im Wert von 230€ gebraucht und ~250€ Neupreis?
Das ist Krass.
"Aber allein deine relativ unstrukturierte Weise, den ganzen Sachverhalt exakt und unmissverständlich widerzugeben....macht es doppelt schwer, dir zu helfen."
Habe ich schon angemerkt das es mein letzter Verkauf auf Ebay war? 😎
Wir hätten gerne gestern darüber reden können, doch wie die Stornierung abgebrochen wurde ohne weitere Infos seitens K - ist wieder alles durch den Wind zerschossen.
Moin,
ich sehe das ähnlich wie luden_hut.
Du hast ohne Absprache einfach das Geld retourniert und siehst Dich nicht in der Position eines Bittstellers. Zudem gehst von keinem Schaden aus. Damit hast Du Dir es zum Start der Problemklärung zu einfach gemacht. Ich denke, auch Du würdest eine solche unabgestimmt Anfrage zum Transaktionsabbruch ablehnen, wenn du K wärst.
Aber auch wie sich Dein K verhält, ist aber auch mehr Kleinkind.
Ich würde nochmals auf den K zugehen, mich aufrichtig für den Fehler und insbesondere mein Verhalten der unabgestimmten Rücksendung entschuldigen und ihm ein vernünftiges Schadenersatzangebot unterbreiten, welches sich für mich bei 120 EUR bewegen würde. Damit sollte sich der K befriedet und auch das Problem fair als gelöst sehen und kann sich mit seinen 400 EUR seine gebrauchte Wii kaufen, wo immer er lustig ist. Kommt man damit in etwa hin (ich kenne das Zeugs nicht)? Zu den 120 musst Du ja noch 28 ebay-Prov abdrücken. Dann käme ich mit 150 da raus. Das ist zwar üppig, aber fair für den K. Eine andere Wii würde ich ihm mal weniger besorgen wollen. Im ungünstigsten Fall hätte ich ja dann noch Reklamationsgedöns für meine Ersatzbesorgung.
Wenn er negativ trotz gelöst bewerten würde, auch dann würde ich erst nochmals eine BW-Änderung mit ihm versuchen http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ReviseFeedbackInitiate und um seine Fairness bitten oder dann halt sachlich die akzeptierte Lösung kommentieren.
Ansonsten würde ich ihn klachen lassen (sofern er das überhaupt macht) und da dann auch das Ergebnis sportlich nehmen. Denn das müsste dann auch der Kläger.
Wie das jetzt mit Eurem anderen Verkaufskanal, Deiner Frau usw. abgelaufen sein soll, die Schwitte möchte ich jetzt ehrlich eigtl. gar nicht wissen
Viel Erfolg!
Du schreibst hier:
Leider hat meine Frau den Artikel bereits verkauft und ich habe das nicht rechtzeitig mitbekommen.
Nun wurde die Konsole aber schon vor 30 Min. verkauft und abgesendet.
Der Artikel ist also schon gar nicht mehr vorhanden
und hier
Ich habe diesen Artikel schon heute gegen 14 Uhr verkauft - Kleinanzeigen.
Habe kurz darauf an Ebay gewerkelt um den Artikel rauszunehmen - hat scheinbar nicht funktioniert.
14:20 Uhr etwa wurde der Artikel dann gekauft über Ebay .. Wie gesagt, mein Fehler.
Wenn ich jetzt den Geldeingang betrachte, selbst eine Sepa hast Du nicht so schnell auf deinem Konto,
passt das zeitlich gesehen irgendwie nicht zusammen.
Wenn ich etwas bei ebay und Kleinanzeigen anbiete, dann geht ebay vor,
dann schaue ich erst , ob dass ich ebay ohne Probleme beenden kann,
bevor ich Kleinanzeigen mein ok gebe,
du machst es dir einfach
zeige uns (und dem K) doch bitte mal, wo geschrieben steht, das der K erneut in Vorkasse zu treten hat
du hättest den Betrag erst gar nicht zurück senden dürfen, sondern dem K den Artikel, wie beschrieben aushändigen müssen
alternativ, innerhalb einer rechtskonformen Frist (10 Tage), den Artikel in gleicher Art und Güte und so wie beschrieben
"zeige uns (und dem K) doch bitte mal, wo geschrieben steht, das der K erneut in Vorkasse zu treten hat
du hättest den Betrag erst gar nicht zurück geben dürfen"
Zweites steht wo?
Es war durch meine Unwissenheit in der Hysterie einfach passiert - wobei es gut gemeint war.
Oder hätte der K in Vorkasse auf Abbruch klicken sollen? Bezweifel ich.
Zumindest würde mir als K das mehr als unseriös rüberkommen.
Somit war es für beide Seiten die einfachere Lösung, welche er leider nicht akzeptierte.
Desweiteren bin nicht ich für den Deckungskauf verpflichtet.
Ich bin nur verpflichtet die zusätzlichen Kosten zu tragen.
Ich habe lediglich das Angebot gemacht mich um dieses zu kümmern. Ggf. er sendet das Geld noch mal zurück.
Wo lag also der Fehler? War doch richtig von mir.
a) Abbruch vorgeschlagen. Beide Seiten haben keinen KV mehr
b) Deckungskauf vorgeschlagen
b²) Deckungskauf über mich vorgeschlagen (Kulanz)
c) gibt es nicht.
Der Deckungskauf deckt die gebrauchte Konsole und das Spiel "Batman" (für Wii).
Die 5 Spiele auf dem Gerät nicht da der Account normalerweise nicht hätte verkauft werden dürfen. (AGB Seitens Nintendo Network)
Über Nintendo wurde die Sperrung beantragt & Käufer über Frauchen ermittelt & in Kenntnis gesetzt. Auch K mit der Mail von Nintendo.
(Das war auch im übrigen das einzige worauf er sich einließ. Er wollte nur diese Konsole mit Rechnung von Aug. Vielleicht hat er sich auch nur falsch ausgedrückt.)
Und wie bereits beschrieben gab es Konsolen zwischen 190-250€ mit Rechnung ab Sept. bis sogar Nov. 2014.
Somit hätte er gleich noch mal 1-3 Monate mehr Garantie & Gewährleistung gehabt.
Er hat sich aber nicht darum bemüht.
Darum geht es auch eig. nun gar nicht.
Mir geht es nur darum ob diese Frist nun Fristgerecht gesetzt ist oder nicht - da Käufer scheinbar an keinem Deckungskauf interessiert ist.
Du hast, wie ich schon im anderen Post schrieb, einzig und allein den Anspruch auf Bezahlung der Ware
Das ist die einzige Pflicht, die ein Käufer nach § 433 BGB hat und dieser Pflicht ist er nachgekommen !
Wenn du das Geld einfach zurück überweist, dann ist das alleine dein Problem
Rechtswirksame Fristen mit Vorbehalt eines Vertragsrücktritts "wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung" bei Verzug nach § 323 BGB kann hier ausschließlich der Käufer setzen, der Schuldner bist schließlich DU
Du solltest langsam mal deine Position richtig erkennen !
Für deine seltsam anmutende Fristsetzung existiert keinerlei Rechtsgrundlage !
Warum drängst hier dem Käufer eigentlich einfach die schnellen Lösungen auf, die dir am besten in den Kram passen und hältst dich scheinbar in deiner falschen Einschätzung der Situation auch noch für "kulant" ?
Du wirst hier wohl oder übel abwarten müssen, welche konkreten Forderungen der Käufer an dich stellen wird, wenn du dann möglicherweise selbst eine Frist gesetzt bekommst.
Solange da keine Fristsetzung erfolgt, oder du nicht endgültig die Vertragserfüllung verweigert hast, ist vorerst noch alles im grünen Bereich und offen.
Da ich hier aber nun plötzlich was von 1000€ lese:
Wenn das allerdings wirklich eine seltene Edition ist, die normaler Weise teurer gehandelt wird, wirst du wohl beizeiten möglicherweise wohl doch in den sauren Apfel beißen müssen und genau diese liefern, beziehungsweise die Differenz als Schadensersatz zahlen müssen.
Bei diesem Streitwert lohnt sich dann wohl für den Käufer tatsächlich der Rechtsweg (anders als ich es bisher in meinen anderen Beiträgen vorausgesetzt hatte)
Oder habe ich da jetzt was falsch verstanden ???