abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Kaufvertrag kündigen. So möglich?

Kurze Problembeschreibung:

 

Freitag wurde meine Wii U per Ebay Kleinanzeigen verkauft & hatte diese hier in Ebay noch als Sofortkauf drinn,

leider hat der Käufer diese sich beim herausnehmen geschnappt, Frauchen war zu langsam. 

Meine Schuld, ich hätte mich kümmern müssen. Kein Problem.

Käufer eine Mail über den Stand geschrieben, mich tausend mal entschuldigt, Geld zurück erstattet und einen

Abbruch vorgeschlagen. Dieser wurde nur per Mail abgelehnt mit den Worten:

 

"Ich habe diese Konsole gekauft also möchte ich diese auch!!!!!!!" 

 

Ich habe dem Käufer versucht noch mal klar zu machen das ich sie nicht mehr besitze und habe mir hier Rat gesucht & über Google. Nach und nach kam ich auf den "Deckungskauf" zu dem ich verpflichtet sei. Kein Problem dachte ich.

Natürlich auch das dem Käufer vorgeschlagen.

Dieses wurde leider völlig ignoriert. Irgendwann in der Nacht am Samstag kam eine Mail mit:

 

"Das ist mir alles <zensursula> egal ich hab den artikel gekauft mit rechnung von august ich erwarte das paket kommende woche!!!!!!!"

 

Ich habe den Käufer weiterhin (natürlich höflich) darauf aufmerksam gemacht das sollte er keine Zeit haben ich mich darum kümmern kann. Er hätte nur das Geld per Paypal wieder zurück senden müssen. (Dieses wäre ja sowieso "gesichert" durch den Käuferschutz. Immerhin steht ja mein Artikel als "noch nicht bezahlt." wegen der Rücksendung somit hätte ich ihm eben das Ersatz Gerät geschickt, welches ich besorgt hätte & alles wäre vorbei.)

 

Zurück kam eine kurze Mail das er sich informieren wird und von der schlechten Bewertung will er erst gar nicht reden.

 

Bis heute lief die eig. Abbruchsanfrage, welche er vor ca. 2 Std. einfach abgelehnt hat ohne jegliche weiteren Infos.

Und ehrlich gesagt ist mein Geduldsfaden nun auch am Ende. Ich habe keine Lust die nächsten 3 Jahre, solange ich an den KV gebunden bin, dem Käufer hinterher rennen zu müssen - nur um Anwalt & co. aus dem Spiel zu lassen.

 

Ich wollte eine neue Anfrage stellen zum Abbruch, doch leider ist dies nicht mehr möglich. 

Da ich eig. den weiteren verlauf sollte noch etwas kommen von besagtem Herren gerne als Dokumentation drüber laufen gehabt hätte sollten sich doch nocht die Anwälte einschalten.

 

Daher habe ich folgende Mail geschrieben:

 

 

"leider haben Sie den Abbruch, ohne jegliche Infos, einfach abgebrochen.
Ich habe Ihnen mehrere Möglichkeiten genannt wie wir das klären könnten.

Habe Ihnen einen Deckungskauf vorgeschlagen, habe Ihnen das Geld zurück gesendet und einen Abbruch gestartet und habe mich stets versucht bei Ihnen zu melden.

Leider sind Sie nichts davon nachgekommen innerhalb der letzten 5 Tage.

Ich kam leider ohne das Geld, was ich Ihnen sofort Rückerstattete, an keine Konsole. es gab mittlerweile wieder genügend gebrauchte Zelda Editions der Wii U für 190-260€ per Sofortkauf als gebraucht mit einer Rechnung von Sept.-Nov.
Leider habe ich auch diesbezüglich keine Nachricht von Ihnen erhalten.
Da wir also zu keinem gemeinsamen Nenner finden gebe ich Ihnen Zeit mir Vorschläge bis zum 4.12.2014 zu machen oder ich sehe den Kaufvertrag als einvernehmlich gekündigt.

MfG,"

 

Ist das überhaupt "Rechtsgültig"? Bzw. eine Fristgerechte Kündigung?

Ich sehe wirklich keine anderen Möglichkeiten an Infos von Herrn XYZ zu kommen als das. "Drohen".

Und langsam möchte ich das ganze auch nicht mehr mitmachen. 28 Mails bereits mit vorschlägen.

Von Ihm die besagten 3 Mails.

Mehr als einen Deckungskauf kann ich sowieso nicht mehr vorschlagen. 

Geld wurde zurückerstattet innerhalb von 20 Minuten nach Eingang. Es kam ihm kein Schaden zu. 

Er hat mehr für die Konsole ausgegeben als was sie Wert ist & was weiß ich nicht. 

Man kann hier nicht mal von "Gewinnverlust" für Ihn sprechen. 

Also denke ich habe ich richtig gehandelt in den Mails - bis auf der letzten. Da bin ich mir etwas unsicher.

 

Wäre nett wenn jemand eine kurze Nachricht hinterlassen würde.

 

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (8)

Antworten (8)

Hallo,

 

das jetzt hier dem Fragesteller (TE) vorgeworfen wird das er sofort wieder das Geld zurück erstattet hat, verstehe ich nicht.

 

Es gab hier schon Fälle wo dies nicht geschehen ist und da wurde dann demjenigen vorgeworfen das er das Geld nicht sofort zurück erstattet hat.

 

Das der TE Fehler gemacht hat, wurde von ihm in seinen Eröffungsthread und auch im Nachhinein mehrmals eingestanden. Wieso hackt man dann noch darauf rum?

 

Wenn ein Käufer sich jeden Lösungsvorschlag entzieht und nur darauf beharrt genau die Konsole zu wollen auf die der Verkäufer keinen Zugriff mehr hat, stellt sich mir schon die Frage was dann ein Verkäufer noch machen soll bzw was der Käufer eigentlich will.

Ein Käufer hat nicht nur das Recht Forderungen zu stellen, er hat auch eine Mitwirkungspflicht.

 

Ich als Verkäufer würde den Käufer vielleicht versuchen anzurufen (in einem persönlichen Gespräch lässt sich manches leichter klären) sollte dies auch nichts bringen, würde ich den Käufer bitten mir seinen Lösungsvorschlag mitzuteilen und dann abwarten und nichts mehr unternehmen.


@michaelundina2012 schrieb:
Kein Problem.

Käufer eine Mail über den Stand geschrieben, mich tausend mal entschuldigt, Geld zurück erstattet und einen

Abbruch vorgeschlagen.


 


 

 

Kein Problem ??????

 

Du schickst das Geld scheinbar ohne Absprache einfach zurück und nun ist der Käufer das Problem?

 

Deine lächerliche Fristsetzung kannst du sowieso vergessen, denn der Käufer ist nicht vepflichtet deine Lösungs-Vorschläge anzunehmen.

 

Du bist hier absolut nicht in der Position irgend etwas zuz fordern, zu erwarten, oder zu verlangen !

 

Ein Kaufvertrag wird somit auch nach dem 4.12. weiter bestehen bleiben.

 

Der einzige, der hier Forderungen stellen kann, wäre gegebenenfalls der Käufer.

 

Bei deinem Verhalten würde ich mich an Stelle des Käufers jetzt sowieso auf § 321 BGB berufen und die Vertragserfüllung von Verkäuferseite (Lieferung) vor der Bezahlung verlangen.

 

 

Klar, 290€ Cash anstatt 280 € minus Ebay-Provision sind nicht zu verachten

 

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:wL6IhDlU-UgJ:kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-w...

 

- Aber dann beendet man den Ebay -Sofortkauf bevor man die Ware weg gibt

 

- und man einigt sich bei Problemen mit einem Käufer und stellt ihn nicht durch eine ungefragte Rückzahlung vor vollendete Tatsachen.

 

Du bist hier durch deinen Fehler und alle deine selbst geschaffenen Probleme bestenfalls ein Bittsteller !

 

Und genau so solltest du auch dem Käufer gegenüber treten, möglicherweise hat er dann ja plötzlich doch Lust mit dir zu kommunizieren und eine Einigung zu finden !

 

Mag sein, dass dir das aufgrund deiner überheblichen Art und deiner selbstgerechten Sicht der Dinge entgangen ist !?

 

 

 

Hallo 😃

 

Hilft ja nun nix, wenn du uns Foris jetzt alles genau und noch genauer erklärst. DU brauchst eine Lösung mit dem Käufer.

 

Manche Dinge sollte man nicht SOFORT erzwingen wollen. Und hoffentlich hast du verstanden, dass die sofortige Rückzahlung nicht die ideale Strategie gewesen ist.

Der K tut gut daran, einem Transaktionsabbruch abzulehnen, falls er einen Ersatzartikel oder einen Schadensersatz geltend machen will.

DA würde ein einvernehmlicher Abbruch eher ungünstig sein.

Fakt ist doch wohl, dass der K jetzt erst einmal richtig verärgert ist.

Und deine Erklärung, der KV sei für dich dann einvernehmlich aufgehoben, wenn er sich nicht zum Nachkauf einer gleichwertigen Konsole äußere oder was beisteuere, ist imho völliger Humbug!

 

Was heißt denn das hier bitte "Ich kam leider ohne das Geld, was ich Ihnen sofort Rückerstattete, an keine Konsole."

Heiliger Strohsack! Der K muss DIR doch jetzt nicht SEIN Geld zur Verfügung stellen, damit du deinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag irgendwie gerecht werden kannst.

Da müsstest du schon selbst in Vorleistung gehen.

Allerdings würde ich mich unter diesen Umständen auch nicht mehr darauf einlassen und Schadensersatz von dir verlangen.

Den ganzen Nacherfüllungs-Mahn-Wahn kann er sich, denke ich, auch gleich schenken und direkt auf den Schadensersatz kommen, weil du bereits mehrfach deutlich gemacht hast, dass du nicht liefern kannst und ohne SEINE Vorleistung in Form einer Zahlung auch nicht liefern wirst.

 

Druck zu machen, bringt hier nix. Der K muss die Gelegenheit haben, sich über die Rechtslage schlau machen zu lassen. Zu dem Zweck braucht er Zeit und vielleicht einen Termin bei einem RA.

Da du Geld brauchst, um eine Ersatzkonsole zu beschaffen, muss der K auch nicht davon ausgehen, dass du ihm Betrag x zum Ersatzkauf anbieten kannst.

Er dürfte deshalb durchaus damit rechnen, dass er mit RA gegen dich vorgehen muss.

 

 

 

Das Hauptproblem ist, dass Du den Kaufpreis einfach wieder zurückgeschickt hast.

 

Du hast einen Kaufvertrag.Daraus ergeben sich Pflichten für beide Seiten:

Der Käufer hat zu zahlen und die Ware abzunehmen.

Du hast den Artikel zu liefern.

 

Aus dem Kaufvertrag kommst Du nur in gegenseitigem Einvernehmen wieder raus. Den kannst Du nicht einseitig durch Rückerstattung des Geldes auflösen.

Dein Käufer will offensichtlich die Erfüllung des Kaufvertrages - also kein gegenseitiges Einvernehmen.

Der Kaufvertrag besteht nach wie vor und ebenso Deine Verpflichtung zur Lieferung.

Dass Du das Geld sofort (und ohne Absprache mit dem Käufer) zurückerstattet hast, ist Dein Problem - der Käufer hatte bezahlt und wollte sein Geld gar nicht zurück. Der wollte den Artikel.

 

Dir bleiben eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

1. Du sitzt das aus und wartest, was da noch vom Käufer kommt und reagierst dann entsprechend.

2. Du besorgst ne gleichwertige Wii, bittest den Käufer, das Geld nochmal über Paypal anzuweisen und schickst im die Wii.

 

Am besten wäre es wohl, wenn der Artikel nicht so häufig angeboten wird, dass Du Dir die 2. Wii jetzt schon mal besorgst, für den Fall der Fälle. Auch wenn Post vom Anwalt kommt, könnte der ne Wii fordern - dann hättest Du wenigstens schon eine und musst die nicht dann erst aus dem Hut zaubern.

 

Dass der Käufer jetzt genaus DIESE Wii fordert ist Kindergarten und dem gehts  nur noch ums Prinzip. Der ist einfach mega-angepiepst weil Du ihm einfach die Kohle zurückgeschickt hast und nicht liefern willst.

 

Wenn Du so kulant warst, das bei dem von Dir gekauften Handy einfach so hinzunehmen, dass der Verkäufer nicht liefern kann (weil anderweitig verscherbelt), dann ist das Deine Sache. Du hättest dem auch richtig Stress machen können. Es geht aber nun mal nicht jeder den Weg des geringsten Widerstandes - wie Du jetzt erfahren darfst.

 

Noch ein Weg (vielleicht etwas ungewöhnlich - aber nicht unmöglich):

Kauf ne zweite Wii, nimm Kontakt zum Kleinanzeigen-Käufer auf und versuche den zu überreden, das Gerät mit Dir zu tauschen. Notfalls leg halt noch was drauf. Vielleicht lässt sich der Kleinanzeigen-Käufer durch die Geschichte und ein kleines Extra erweichen und tauscht. Dann bekämst du Deine alte Wii zurück und kannst dann dem Ebay-Käufer SEINE Wii zusenden.

Eine gelinde gesagt "unglückliche Kostellation" deine zwei Verkäufe und das alles innerhalb von wenigen

Minuten....ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

 

Mal ein ganz unkonventioneller Vorschlag:

Schreibe doch deinen Käufer aus ebay-Kleinanzeigen an, ob denn er/sie bereit wäre, sich anderweitig Ersatz

zu beschaffen und die gelieferte Konsole nebst Rechnung vom August wieder an dich zurückzuschicken.

 

In diesem Fall könntest du dem verbohrten ebay-Käufer genau das liefern, was er doch angeblich sooooooooooo

dringend begehrt.

 

mfG

Anonymous
Nicht anwendbar

Moin,

 

ich sehe das ähnlich wie luden_hut.

 

Du hast ohne Absprache einfach das Geld retourniert und siehst Dich nicht in der Position eines Bittstellers. Zudem gehst von keinem Schaden aus. Damit hast Du Dir es zum Start der Problemklärung zu einfach gemacht. Ich denke, auch Du würdest eine solche unabgestimmt Anfrage zum Transaktionsabbruch ablehnen, wenn du K wärst.

 

Aber auch wie sich Dein K verhält, ist aber auch mehr Kleinkind.

 

Ich würde nochmals auf den K zugehen, mich aufrichtig für den Fehler und insbesondere mein Verhalten der unabgestimmten Rücksendung entschuldigen und ihm ein vernünftiges Schadenersatzangebot unterbreiten, welches sich für mich bei 120 EUR bewegen würde. Damit sollte sich der K befriedet und auch das Problem fair als gelöst sehen und kann sich mit seinen 400 EUR seine gebrauchte Wii kaufen, wo immer er lustig ist. Kommt man damit in etwa hin (ich kenne das Zeugs nicht)? Zu den 120 musst Du ja noch 28 ebay-Prov abdrücken. Dann käme ich mit 150 da raus. Das ist zwar üppig, aber fair für den K. Eine andere Wii würde ich ihm mal weniger besorgen wollen. Im ungünstigsten Fall hätte ich ja dann noch Reklamationsgedöns für meine Ersatzbesorgung.

 

Wenn er negativ trotz gelöst bewerten würde, auch dann würde ich erst nochmals eine BW-Änderung mit ihm versuchen http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ReviseFeedbackInitiate und um seine Fairness bitten oder dann halt sachlich die akzeptierte Lösung kommentieren.

 

Ansonsten würde ich ihn klachen lassen (sofern er das überhaupt macht) und da dann auch das Ergebnis sportlich nehmen. Denn das müsste dann auch der Kläger.

 

 

Wie das jetzt mit Eurem anderen Verkaufskanal, Deiner Frau usw. abgelaufen sein soll, die Schwitte möchte ich jetzt ehrlich eigtl. gar nicht wissen

 

Viel Erfolg!

Du schreibst  hier:

 

Leider hat meine Frau den Artikel bereits verkauft und ich habe das nicht rechtzeitig mitbekommen.
Nun wurde die Konsole aber schon vor 30 Min. verkauft und abgesendet.
Der Artikel ist also schon gar nicht mehr vorhanden

 

 

und hier

 

Ich habe diesen Artikel schon heute gegen 14 Uhr verkauft - Kleinanzeigen.
Habe kurz darauf an Ebay gewerkelt um den Artikel rauszunehmen - hat scheinbar nicht funktioniert.
14:20 Uhr etwa wurde der Artikel dann gekauft über Ebay .. Wie gesagt, mein Fehler.

 

 

Wenn ich jetzt den Geldeingang betrachte, selbst eine Sepa hast Du nicht so schnell auf deinem Konto,

passt das zeitlich gesehen irgendwie nicht zusammen.

 

Wenn ich etwas bei ebay und Kleinanzeigen anbiete, dann geht ebay vor,

dann schaue ich erst , ob dass ich ebay ohne Probleme beenden kann,

bevor ich Kleinanzeigen mein ok gebe,

 

du machst es dir einfach

zeige uns (und dem K) doch bitte mal, wo geschrieben steht, das der K erneut in Vorkasse zu treten hat

du hättest den Betrag erst gar nicht zurück senden dürfen, sondern dem K den Artikel, wie beschrieben aushändigen müssen

alternativ, innerhalb einer rechtskonformen Frist (10 Tage), den Artikel in gleicher Art und Güte und so wie beschrieben

 

Rechnung vom Expert wird mit beigelegt. Kaufdatum war der 22.08.2014
 
Konsole sieht aus wie neu. 
 
Gesendet wird die Konsole mit allem was beim Kauf dabei war.
Lediglich der Downloadcode von Zelda wurde bereits benutzt.
Die Konsole wird nicht zurückgesetzt. Somit kann das Spiel + alle Spiele die sich auf dem Account befinden gespielt werden!
(Eigenen Account erstellen & mein genutzten Account nebenbei auf der Konsole lassen funktioniert auch! Spiele sind Account übergreifend!)
 
Spiele auf der Konsole sind:
 
Zelda Hyrule Warriors (mit DLC)
Zelda The Windwaker HD
Rabbids Land
Pokémon Rumble U
 
Zusätzlich lege ich "Batman" (für Wii) mit bei welches eines der "5" Spiele ist um den HBC zu installieren.
(War noch nicht drauf, ich kam nie dazu)

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder