23-12-2013 21:51
Ich habe eine kleine Kindereisenbahn verkauft und sie vorher selber auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft. Bei mir ging sie tadellos. Irgendwann erhielt ich von einer Oma einen Brief, die diese Bahn ersteigert hatte, wie ich es mir erlauben könnte, ein nicht voll funktionstüchtiges Kinderspielzeug einzustellen. Sie hätte nur eine kleine Rente und sie hatte sich so sehr gefreut, ihrem Enkel dieses Geschenk zu machen. Ihr Schwiegersohn wollte mich schon bei ebay melden, sie würde aber erstmal an mein Ehrgefühl appelieren, dass ich ihr den Kaufpreis zurückerstatte. Mich hat diese " Androhung " der Meldung nicht interessiert, auch nicht mein sogenanntes Ehrgefühl- ich habe ihr das Geld zurückgesandt. In einer Mail habe ich nachgefragt, was sie nun gedenke mit der Bahn zu tun? Ich habe bis heute keine Nachricht und keine Rücksendung der Bahn bestätigen können. Ja, kann man sagen : Selber Schuld!!! Ich möchte nur für mich wissen, ob ich die Rücksendung einfordern kann oder es als weitere Erfahrung im Umgang mit Käufern bei ebay abhaken muss.
Vielen Dank für Eure Antworten und ein schönes Weihnachtsfest
Hak´s ab.
Zukünftig lässt du Omas und Opas jammern so lang sie wollen und auch Schwiegersöhne dich melden wo sie wollen.
Vorausgesetzt du hast den Artikel wahrheitsgemäß beschrieben und wie vereinbart und gut verpackt versendet.
Und natürlich keine PayPal Zahlung akzeptiert.