abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Kostenloses wiedereinstellen nach 30 Tagen

Ich bin davon ausgegagngen, dass wenn ein Artikel nach 30 Tagen automatisch wieder eingestellt wird, ein Angebot der kostenlosen 300 Angebote abgezogen wird.

Bisher habe ich jetzt immer am 29. Tag meine nicht verkauften beendet um wieder andere, schon früher nicht verkaufte Artikel einzustellen zu können.

Jetzt habe ich das beenden einmal übersehen, und bemerkt dass meine Artikeln nach 30 Tagen automatisch wieder eingestellt wurden, mir aber keine Angebote der 300 freien abgezogen wurden.

Ist das ein der normale Vorgang oder hat sich da nur ein Fehler von Seitens eBay eingeschlichen?

Ich will mir nur sicher sein, nicht dass dann doch einmal Angebotsgebühren fällig werden, wenn automatisch wieder eingestellt wird.

Vielen Dank im Voraus.

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (4)

Antworten (4)

Hallo,

 

bei privaten Verkäufern werden (derzeit) die erneuerten Bis-auf-Widerruf-Angebote NICHT mit aufs monatliche Kontingent angerechnet. 


@dudfjw  schrieb:

Ich bin davon ausgegagngen, dass wenn ein Artikel nach 30 Tagen automatisch wieder eingestellt wird, ein Angebot der kostenlosen 300 Angebote abgezogen wird.

Bisher habe ich jetzt immer am 29. Tag meine nicht verkauften beendet um wieder andere, schon früher nicht verkaufte Artikel einzustellen zu können.

Jetzt habe ich das beenden einmal übersehen, und bemerkt dass meine Artikeln nach 30 Tagen automatisch wieder eingestellt wurden, mir aber keine Angebote der 300 freien abgezogen wurden.

Ist das ein der normale Vorgang oder hat sich da nur ein Fehler von Seitens eBay eingeschlichen?

Ich will mir nur sicher sein, nicht dass dann doch einmal Angebotsgebühren fällig werden, wenn automatisch wieder eingestellt wird.

Vielen Dank im Voraus.


Moin @dudfjw 

 

Warum liest du nicht einfach mal?

https://www.ebay.de/help/selling/listings/creating-managing-listings/relisting-items?id=4147

Auch lesen gehört zum erfolgreichen Verkauf!

@dudfjw 

 

Nur gültig für Auktionen?

 

"Wir berechnen für das ursprüngliche Auktionsangebot eine Angebotsgebühr (oder zählen es als eines Ihrer gebührenfreien Angebote). Für nicht gewerbliche Verkäufer werden Artikel gebührenfrei automatisch wiedereingestellt.

 

 

Für gewerbliche Verkäufer fällt jedes Mal, wenn ein Artikel wiedereingestellt wird, eine Angebotsgebühr an (oder wir zählen das Angebot als eines der verfügbaren gebührenfreien Angebote)."

 

>>  https://www.ebay.de/help/selling/listings/creating-managing-listings/relisting-items?id=4147

 

Wobei es hier wieder anders dargestellt wird:

 

"Folgende Angebote werden auf Ihr monatliches Kontingent an Angeboten ohne Angebotsgebühr angerechnet:

  • Manuell und automatisch wiedereingestellte Angebote
  • „Gültig bis auf Widerruf“-Angebote (ursprüngliches Angebot und jede Verlängerung)
  • Angebote, die von Ihnen oder von uns vorzeitig beendet werden
  • Mehrere identische Auktionsangebote (auch wenn eines oder mehrere dieser Angebote nicht sofort bei eBay angezeigt werden)"

>>  https://www.ebay.de/help/selling/listings/listing-tips/free-listings?id=4163 

 

 

@originalradierung 

@linaimforum 

 

Es kommt also immer darauf an, in welchem Hilfethema etc. man gerade liest.

Wer als Leseverweigerer im Internet unterwegs ist, wird bestraft.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder