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Mindestgebot

Ich habe ein Teil mit einem Mindestgebot eingestellt. Nun hat ein Unterbietender den Zuschlag bekommen und wurde von ebay zum Erfolg beglückwünscht. Das Mindestgebot war angezeigt und verschwand nach dem ersten Gebot, also läuft es, dachte ich. Der Käufer besteht nun auf dem Teil. Ich gebe nicht aus Spass den Midestpreis ein.

Wie muss ich mich verhalten  ??

Gruss Reke1945

 

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Antworten (6)


@reke1945 schrieb:

Ich habe ein Teil mit einem Mindestgebot eingestellt. Nun hat ein Unterbietender den Zuschlag bekommen und wurde von ebay zum Erfolg beglückwünscht. Das Mindestgebot war angezeigt und verschwand nach dem ersten Gebot, also läuft es, dachte ich. Der Käufer besteht nun auf dem Teil. Ich gebe nicht aus Spass den Midestpreis ein.

Wie muss ich mich verhalten  ??

Gruss Reke1945

 


kann es sein, daß du Sofortkauf eingestellt hast?

Hallo, Du hast keinen Mindestpreis angegeben. Zumindest ist er nicht ersichtlich. Hast du dir das Angebot nach Fertigstellung nicht nochmal angesehen? Dann hättest du sofort gesehen, ob du einen MP angegeben hast.

Du wirst den Kinderwagen wohl oder übel für 288€ rausgeben müßen.

 

Bei Auktionen mit MP würde sonst stehen: Mindestpreis wurde nicht erreicht.

 

Bei dir ist davon leider nichts zu sehen.

 

Dein K wird nicht so ohne weiteres auf den KW verzichten.

Willst du es auf einen Rechstreit ankommen lassen?

 

LG ete210 

Ich sehe bei deinem Angebot keinen Mindestpreis .

 

Moin
für mich ist Dein Text unklar und widersprüchlich.
Wenn der MP angezeigt wird, musst Du auch verkaufen.
Aber wieso an den Unterlegenen?
Hattest DU ihm ein Angebot gemacht?
Wie sonst soll er von ebay an die Endmail des Kaufes gelangen?
Anonymous
Nicht anwendbar

In dem Fall musst du nicht verkaufen.

 

Dein Mindestpreis wurde ja nicht erreicht.

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