Muß ich dem Wunsch eines Käufers nach Abbruch eines Kaufes nachkommen?
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11-08-2019 18:52
Habe für einen Artikel einen Preisvorschlag erhalten und diesen mit einem Gegenvorschlag beantwortet. Dieser Gegenvorschlag wurde angenommen. Der Artikel wurde umgehend per Paypal bezahlt. Soweit so gut.
Eine halbe Stunde später erhalte ich von ebay die Nachricht, daß der Käufer den Kauf abbrechen möchte (ohne Begründung oder weitere Erläuterung).
Muß ich dem zustimmen? Ich hatte explizit darauf hingewiesen, daß ich den Artikel nicht zurücknehme und Unklarheiten vor Geboten geklärt werden müssen.
Danke für Eure Hilfe.
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Es kostet wenige Mausklicks den Kauf abzubrechen und den Artikel neu einzustellen.
Ich persönlich möchte zufriedene Käufer. Wenn jemand bei mir einen Kauf vor dem Versand abbrechen möchte, dann stimme ich dem zu.
Bei einem Kauf der rein rechtlich korrekt zustande gekommen ist würde ich jedenfalls nicht den Vollzug entgegen des Käuferwillens erzwingen. Macht für mich keinen Sinn.
Wenn der Artikel bereits versendet wurde sieht die Sache anders aus. Aber das ist ja hier nicht der Fall.
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@oleander77 schrieb:Habe für einen Artikel einen Preisvorschlag erhalten und diesen mit einem Gegenvorschlag beantwortet. Dieser Gegenvorschlag wurde angenommen. Der Artikel wurde umgehend per Paypal bezahlt. Soweit so gut.
Eine halbe Stunde später erhalte ich von ebay die Nachricht, daß der Käufer den Kauf abbrechen möchte (ohne Begründung oder weitere Erläuterung).
Muß ich dem zustimmen? Ich hatte explizit darauf hingewiesen, daß ich den Artikel nicht zurücknehme und Unklarheiten vor Geboten geklärt werden müssen.
Danke für Eure Hilfe.
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aber der K könnte einen Artikel melden,
der von der Beschreibung abweicht.
Der Forenuser, der auf Stand ist,
weiß inzwischen,
dass PP andere AGB hat....
Siehe https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full?locale.x=de_DE
Unter 3.2. Ausnahmen:
"Anspruch auf Käuferschutz kann für den Erwerb der meisten Waren und Dienstleistungen (wie beispielsweise Fahrkarten, immaterielle Güter wie Zugriffsrechte auf digitale Inhalte) mit folgenden Ausnahmen bestehen:...
[...]
Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, die sie selbst abholen oder durch Dritte für Sie abholen lassen (einschließlich der Abholung im Einzelhandel) und die sie als INR (nicht erhalten) geltend machen,"
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Dann gibt es Provision zurück.
Eine Grafikkarte würde ich nur ohne PP anbieten.
Man weiß nie,
welche Vollstoffel so ein Teil beim Einbau verhunzt.
Der meldet dann einen von der Beschreibung abweichenden Artikel und erhält in der Regel das Geld zurück.
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Soweit schon mal Vielen Dank von mir!
P.S. die Grafikkarte hat eine panzerschrankmäßige Backplate. Wer die beim Einbau zerlegt, sollte sich von Computern grundsätzlich fernhalten 😉
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@oleander77 schrieb:Habe für einen Artikel einen Preisvorschlag erhalten und diesen mit einem Gegenvorschlag beantwortet. Dieser Gegenvorschlag wurde angenommen. Der Artikel wurde umgehend per Paypal bezahlt. Soweit so gut.
Eine halbe Stunde später erhalte ich von ebay die Nachricht, daß der Käufer den Kauf abbrechen möchte (ohne Begründung oder weitere Erläuterung).
Muß ich dem zustimmen? Ich hatte explizit darauf hingewiesen, daß ich den Artikel nicht zurücknehme und Unklarheiten vor Geboten geklärt werden müssen.
Danke für Eure Hilfe.
Servus @oleander77
Nein, Du musst nicht zustimmen.
Dir muss aber auch klar sein,
was das bedeutet.
Erschreckend,
was Ebay zum Kaufabbruch schreibt.
https://www.ebay.de/help/buying/canceling-order/knnen-kufer-einen-kauf-abbrechen?id=4004
Zitat: "Verkäufer lehnt den Kaufabbruch ab
Es kann durchaus vorkommen, dass der Verkäufer den Abbruch nach der Anfrage trotzdem ablehnt. Er muss seine Gründe nicht erklären.
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit zu warten, bis der Artikel bei Ihnen eintrifft. Sollten Sie den Artikel dann immer noch zurück geben wollen, können Sie diesen ganz einfach über eine Rückgabe zurückschicken. Beachten Sie die Rücknahmebedingungen des Verkäufers."
Was vermitteln die da um Himmels Willen???
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ich habe vor ca. 2 Wochen eine Email von eBay bekommen mit "hilfreichen Tips für private Verkäufer"
darunter war es, dass man als PVK großzügige Rücknahmen einräumen soll, und dass es immer mehr private Verkäufer es auch tun. AHA!
Den genauen Email-Inhalt werde ich hier nicht posten, sonst gibts wieder was auf die Mütze.
Sinn und Zweck ? ich halte mich auch zurück.......
Die Rückgabeanfrage, eher ist es einen Fall, kann ganz fies für den Verkäufer ablaufen (egal ob PP oder Überweisung). Im Verkäufercockpit wird es 1,5 Jahre gespeichert, kommen welche dazu gibts als Sanktionen.
Und dazu kommt die 3 Tage "Reaktionszeit".
Ja, schrei vor Glück! Auch wenn die Pakete zurück kommen.

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Moin @oleander77 ,
ASUS GeForce GTX 1050 Ti STRIX OC GAMING | eBay
wenn der Käufer die partout nicht haben will, wird er wahrscheinlich, wie schon geschrieben über paypal einen Konklikt melden und dann
darfst du die Rücksendekosten tragen und beten, dass die Karte in Ordnung ist.
Mach einen Kaufabbruch und gut ist es, bringt nichts und eventuell darfst du dich dann noch über eine schlechte Bewertung freuen.
Muss nicht so laufen,könnte aber gut sein.