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Muß ich dem Wunsch eines Käufers nach Abbruch eines Kaufes nachkommen?

Habe für einen Artikel einen Preisvorschlag erhalten und diesen mit einem Gegenvorschlag beantwortet. Dieser Gegenvorschlag wurde angenommen. Der Artikel wurde umgehend per Paypal bezahlt. Soweit so gut.

 

Eine halbe Stunde später erhalte ich von ebay die Nachricht, daß der Käufer den Kauf abbrechen möchte (ohne Begründung oder weitere Erläuterung). 

 

Muß ich dem zustimmen? Ich hatte explizit darauf hingewiesen, daß ich den Artikel nicht zurücknehme und Unklarheiten vor Geboten geklärt werden müssen.

 

Danke für Eure Hilfe.

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@oleander77  schrieb:

Habe für einen Artikel einen Preisvorschlag erhalten und diesen mit einem Gegenvorschlag beantwortet. Dieser Gegenvorschlag wurde angenommen. Der Artikel wurde umgehend per Paypal bezahlt. Soweit so gut.

 

Eine halbe Stunde später erhalte ich von ebay die Nachricht, daß der Käufer den Kauf abbrechen möchte (ohne Begründung oder weitere Erläuterung). 

 

Muß ich dem zustimmen? Ich hatte explizit darauf hingewiesen, daß ich den Artikel nicht zurücknehme und Unklarheiten vor Geboten geklärt werden müssen.

 

Danke für Eure Hilfe.


@oleander77 

 

 
Dein Käufer kann den Abbruch innerhalb von 1 Stunde nach dem Kauf beantragen
-
wobei Du nicht verpflichtet bist diesem Antrag zuzustimmen.
 
Das Problem könnte hier die PP-Zahlung werden:
 
wenn Dein Käufer das Fahrrad abholt hast Du keinen Versandnachweis / Sendungsnummer die Du bei PP hinterlegen könntest.....
 
Du müsstest die PP-Zahlung zurückbuchen und die Kohle in Bar - bei Abholung - kassieren.
 
Genau das wird Dein Käufer mit Sicherheit nicht  machen - es wird einen Grund geben warum er den Kaufabbruch eingeleitet hat....
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