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Muss ich einen Artikel als Privatverkäufer zurücknehmen?

Folgendes Problem:

 

ich habe ein MacBook Pro 2011 verkauft. In der automatisch erstellten Beschreibung, wurde  aber 2012 angegeben. Dieser Fehler ist mir erst aufgefallen, als mich jetzt der Käufer deswegen angeschrieben hat. Nun ist die Frage, wie ich mit dem Käufer verbleibe? Die Verkaufsprovision ist schon an eBay bezahlt worden. Muss ich den Artikel nun als Privatverkäufer zurücknehmen und wenn ja, wie bekomme ich die Provision wieder zurück? Der Käufer hätte das Modell (2011) nicht gekauft, wäre es korrekt angegeben gewesen. Freue mich über jede hilfreiche Antwort!

 

 

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Hy @cloudlyday 

 

Na du bist ja lustig.

Was würdest du denn an der Stelle des Käufers erwarten?

 

Der Käufer reklamiert zu recht, weil du den Artikel nicht richtig beschrieben hattest.

 

Selbstverständlich musst du nun den Artikel wieder zurück nehmen, dem Käufer sämtliche Kosten erstatten und auch den Rückversand zahlen.

 

Und die Ebay-Provision wäre noch dein geringstes Problem, denn wenn der Käufer darauf besteht, hast du ihm ein MacBook von 2012 zu liefern; ihr habt einen rechtsgültigen Kaufvertrag, der durch deinen Fehler und auch durch die Rückzahlung des Geldes nicht aufgehoben wird.

 

Ebay bzw. das BGB bietet wenig Spielraum für solche Versäumnisse und einige Käufer verstehen keinen Spaß.

 

 

 

 

@cloudlyday 

du solltest das MacBook zurücknehmen .. der Irrtum / Fehler lag bei dir.

Es ist ein Unterschied ob 2011 oder 2012.

 

Wäre der Käufer mit einem Preisnachlass einverstanden?

 

Wenn der K es nicht behalten will, dann überweise ihm das Geld für Rückversand - versicherten Versand.

Wenn du das MacBook erhalten hast, überweise den Rest - Verkaufspreis + Versandkosten.

 

Um die Verkaufsprovision gutgeschrieben zu bekommen lies hier bitte https://www.ebay.de/help/selling/getting-paid/kauf-abbrechen-fr-verkufer?id=4136&st=3&pos=1&query=Ka...


@cloudlyday  schrieb:

Folgendes Problem:

 

ich habe ein MacBook Pro 2011 verkauft. In der automatisch erstellten Beschreibung, wurde  aber 2012 angegeben. Dieser Fehler ist mir erst aufgefallen, als mich jetzt der Käufer deswegen angeschrieben hat.

 

Nun ist die Frage, wie ich mit dem Käufer verbleibe?

 

Die Verkaufsprovision ist schon an eBay bezahlt worden.

 

Muss ich den Artikel nun als Privatverkäufer zurücknehmen und wenn ja, wie bekomme ich die Provision wieder zurück?

 

Der Käufer hätte das Modell (2011) nicht gekauft, wäre es korrekt angegeben gewesen. Freue mich über jede hilfreiche Antwort!


@cloudlyday 

 

wann war der Verkauf

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nenn` mal bitte die entsprechende Artikelnummer (oder verlink` den Artikel in den Beitrag!)?

 

Wenn Du die "automatisch" erstellte Beschreibung nicht kontrollierst liegt der Fehler eindeutig bei Dir!

 

Wenn der Käufer die Rücknahme wünscht solltest Du diese auch durchführen

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abhängig vom Verkaufsdatum kann es ggf. passieren das Du auf der Provision sitzen bleibst

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das Prozedere ist an entsprechende Fristen gebunden.....

 

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