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Nach Rückgabe habe ich festgestellt, dass der vom K beschriebene Fehler nicht vorhanden ist. Was nun

tizac-53
Am Aufwärmen

Ich habe ein defektes iPhone versteigert, der Käufer meinte nun schon bevor er den Artikel erhalten hat, dass das iPhone bereits geöffnet wurde und Teile fehlen. Irgendwann konnte ich ihm dann erklären, dass das nicht sein kann, da das iPhone noch unterwegs ist. Er hat sich dann entschuldigt und angegeben, das er sich am Verkäufer geirrt hat. Sehr komisch dachte ich, aber gut kann ja passieren... Nachdem er das iPhone erhalten hat, meinte er dann es wäre ein Wasserschaden am iPhone, ich wollte ihm das Geld nicht zurückgeben, da ich vermutet habe er zieht da irgendwas ab und ich wusste auch nichts von einem Wasserschaden.

Er hat dann einen Rückgabeprozess gestartet. Er hat ein Bild vom SIM-Kartenslot angehängt bei dem man sieht, dass ein roter Strich vorhanden ist (Für alle die das nichts sagt, es signalisiert das höchstwahrscheinlich ein Flüssigkeitsschaden vorliegt. Da ich den SIM-Kartenslot vorher nicht allzu genau angeschaut habe, hab ich ihm geglaubt und ihm ein Label zugeschickt. Ein rießen Fehler wie herausstellte, heute hab ich den Artikel zurückerhalten, da mir das alles ganz komisch vor kam habe ich den SIM-Kartenslot direkt geöffnet und siehe da, kein roter Strich. Ich habe also im Rückgabeprozess mehrere Bilder eingestellt auf denen ersichtlich ist das es sich um genau das iPhone handelt und kein roter Strich im Slot ist. -> Also kein offensichtlicher Wasserschaden wie vom Käufer angegeben. Ich habe den Käufer auch direkt bei Ebay gemeldet.

Nun meine Frage... hatte jemand schon mal Erfahrung mit solchen Sachen und was muss ich bezüglich der Rücksendung noch unternehmen?

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@tizac-53 

 

Ja, so kann es passieren - sollte aber nicht. So einen Streß braucht kein Verkäufer.

 

Natürlich ist es nicht einfach wenn K etwas erfinden und dann auch

noch falsche Bilder liefern, damit sie den Artikel wieder zurückgeben

können / dürfen.

 

Wenn es DEIN verkauftes Handy ist, welches du zurück hast, schön.

 

Du musst ihm das Handy nicht auf deine Kosten wieder zusenden. 

Wenn er das Handy wieder haben will (das wird er aber nicht haben wollen),

darf er dir erneut Versandkosten überweisen.

 

Was willst du machen - wenn du ihm das Geld nicht überweist, sitzt 

der K am längeren Hebel

 

Ich gehe jetzt von mir aus - ob rechtlich richtig oder sinnvoll, wäre mir

egal:

 

Mit dem K würde ich gar nicht länger diskutieren - Kaufpreis überweisen,

 

Die Versandkosten und die Rückversandkosten würde ich NICHT erstatten.

 

Eine Bewertung hast du ja schon erhalten - mehr kann er jetzt eh nicht mehr

unternehmen.

Offensichtlich verkaufst Du ja ohne PayPal. Gratuliere,

 

schreibe dem Käufer, dass er im Fall bei ebay Fotos eines anderen Handies als jenes, welches er Dir zurückgeschickt hat/Deines ist, eingestellt hat. Das erfüllt den Tatbestand des Betruges.

Teile ihm mit, dass Du keine Rückerstattung vornimmst und das Handy bei Dir für ihn zur Verfügung steht.