04-11-2012 12:52
Negative Bewertung erhalten, ohne dass de Käufer mich vorher kontaktiert hat, um das Problem zu klären.
Käufer meint, dass der neue Artikel nicht neu wäre. Hätte besser unbenutzt geschrieben, lag schon ein paar Jahre im Schrank. Habe trotzdem eine Rücknahme angeboten, wenn die Neg. Bew. zurückgenommen wird, aber geht das überhaupt?
ein Käufer selbst, kann eine BW weder überarbeiten, noch löschen
das geht nur über einen Antrag, den du als Vk sendesn würdest,
wichtig ist dabei die Kommunikation und der positive Abschluss für den Käufer, ansonsten lohnt sich der Aufwand nicht
der K kann diesen Antrag annehmen, muß es aber nicht
die Elastizität nimmt auch bei nicht Nutzung im laufe der Zeit ab .....
da ist eine solche BW die logische Folgerung
Auch wenn ich mich nun etwas unglücklich ausgedrückt habe, ist es nicht in Ordnung ohne Rückmeldung rot zu geben. Würde die Ware ja zurücknehmen, vielleicht meldet der Käufer sich ja noch.
Danke an die User, die sachlich und brauchbar geantwortet haben!!!
Dass man sich hier neuerdings beschimpfen lassen muß und unqualifizierte Kommentare bekommt, die gar nicht zur Frage gehören, finde ich schade.
Was für ein Bullschitt:
Als Verkäufer gebe ich erst eine Bewertung ab, wenn ich eine erhalten habe. Bitte um Verständnis, finde es unfair wenn ich direkt nach Erhalt des Geldes bewerte und trotz aller Bemühungen( schneller, günstiger Versand, etc.) keine Resonanz bekomme.
Wenn ich als Käufer zuerst bewerten soll ist das wohl unfair, denn mit der Zahlung habe ich meine Pflicht erfüllt, Du aber noch lange nicht.
Denk mal drüber nach !
Schon alleine deswegen gönne ich Dir die Rote !
Stell dir ein Auto vor das du kaufst und dann 5 Jahre in die Garage stellst. Ist das dann Neu?
Moin
nach schon 1 Woche ROT zu geben, ist nicht nachzuvollziehen.
Da kann der K noch gar nicht
alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt haben.
Dennoch . . . es ist seine rein subjektive Empfindung
und jetzt gibst Du ja sogar zu, dass Du mit NEU daneben gelegen hast.
Manche K machen sich leider überhaupt keine Gedanken,
was sie mit einer Roten anrichten (können),
(wobei mir die Gewerblichen mehr leid tun)
allerdings hast Du als VK die Pflicht,
wahrheitsgemäß zu beschreiben.
Als Verkäufer gebe ich erst eine Bewertung ab, wenn ich eine erhalten habe.
Warum hast du deinen Käufer noch nicht für seine schnelle Zahlung bewertet?
War das Geld verschimmelt?
Oder war es die fehlende falsche Resonanz?
Wie komisch bist du denn drauf .X-(
Wenn de Artikel nicht der Beschreibung entspricht hast du ihn gefälligst zurückzunehmen ohne irgendwelche Bedingungen dran zu knüpfen .
Also Leute gibts 😮
Bauen Mist und wollen noch dafür belohnt werden .
Ja, das geht - aber nur wenn der Käufer das auch wirklich möchte.
Es kann sein, daß er den Artikel zurückschickt aber die Bewertung stehen bleibt.
Er muß sie nicht löschen - auch wenn Du jetzt ihm das Geld (auch Rücksendekosten!) zurückerstattest.
Ich würde es aber probieren - immerhin hat er ja recht "ungebraucht" ist besser als neu anzubieten
hexina, wann bewertest du hellena endlich?
Wenn deine Angaben zu deinen Artikeln genauso zuverlässig wie zu deinem BW Verhalten sind ist ja alles easy.
Aus dem EP:
"Habe trotzdem eine Rücknahme angeboten, wenn die Neg. Bew zurückgenommen wird."
Das nennt man Rücknahme-Erpressung. X-(
Eine von unseriösen Verkäufern seit jeher gern praktizierte Verfahrensweise.
Der TE kommt gleich mal auf meine schwarze Liste.