01-04-2013 08:44
Hilfe!
Vielleicht kann mir einer helfen? Habe am 7.3. einen Artikel verkauft. Da der Käufer nicht gezahlt und auf keiner meiner emails reagiert hat, habe ich dann am 29.3. einen Antrag auf Transaktionsabbruch bei ebay gestellt. Komischerweise hat dann der Käufer prompt am selben Tag einer Stornierung zugestimmt aber am nächsten Tag eine negative Bewertung abgegeben. Wie ist das möglich und wie kann ich mich dagegen wehren? Den Käufer um eine Rücknahme der Bewertung zu bitten, denke ich, ist zwecklos. Scheint so, als ob dieser es darauf angelegt hat.
Hab nun ein bisschen bei ebay nachgelesen und denke, dass es ein Fehler war, von mir aus einen Abbruch einzuleiten, oder? Bevor ich nun wieder falsch handle, bitte ich euch um HILFE !
Danke schon mal im Voraus !
>denke, dass es ein Fehler war, von mir aus einen Abbruch einzuleiten, oder?
Moin
ja, das war es, denn Du kannst pro Artikel immer nur 1 Fall eröffnen.
Ausserdem bist Du einseitig gar nicht befugt, diesen Deal zu canceln.
Dazu hättest Du das Einvernehmen des K haben müssen.
Sollte Dir das nochmal passieren, geh' wie folgt, vor:
melde einen nicht bezahlten Artikel
http://res.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ResolutionCenter
und schliesse den Fall selbst mit Verwarnung nach 4 Tagen.
( Wenn der K sich innerhlab des Falles NICHT meldet,
verwirkt er sogar sein Bewertungsrecht. )
Täten DAS alle VK mit ihren Nichtzahlern,
gäbe es nicht annähernd so viele davon bei ebay,
weil Du zum Einen im Eingeschränkten Käuferkreis
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
>Käufer mit Vermerken wegen eines nicht bezahlten Artikels ausschliessen kannst,
sodass sie erst gar nicht mehr bieten können
und zum Anderen diese Nichtzahler nach einigen (4 oder 5?) Verwarnungen bei ebay rausfliegen.
Somit hilfst Du nicht nur Dir selbst, sondern auch anderen Verkäufern . . .
WICHTIG:
Ausserdem musst Du zusätzlich noch den Vertrag (7-10 Tg.) fristgerecht kündigen,
denn die Problemfallmeldung hat nichts mit dem bestehenden Vertrag zu tun.
Meldet sich der Käufer innerhalb dieser Frist nicht,
kannst Du danach den Artikel erneut einstellen.
Bezahlt er allerdings wider Erwarten doch noch,
musst Du auch liefern (können) . . .
hättest mal besser einen unbezahlten Artikel gemeldet, dann hätte der Käufer bei Fallschließung deinerseits, einen Vermerk bekommen und hätte, wenn er sich in der Fallfrist nicht gemeldet hätte, seine Bewertungsmöglichkeit verloren...
bei einem Transaktionsabbruch kann er bewerten bis die Frist vorbei ist...
hattest du Ärger in letzter Zeit mit einem Mitglied?...klingt für mich nach Racheaktion....schau dir mal die Adresse an ob dir da was bekannt vorkommt..
ansonsten fällt das Ganze unter Bewertungsmißbrauch und du kannst das melden bzw. eine Löschung beantragen..
den Button hierfür findest du z.B. im Bewertungsportal...
Hi,
denke, dass es ein Fehler war, von mir aus einen Abbruch einzuleiten, oder?
Ein "nicht bezahlter Artikel" wäre für dich vorteilhafter gewesen.
Da kannst du, egal was der K schreibt, den Fall mit Antrag auf Verwarnung für ihn und Gutschrift der Vk-Provision für dich schließen.
Wenn sich ein K im Problemfall gar nicht rührt, verliert er sein Bewertungsrecht.
Das einzige, was du noch tun kannst ist, die Bewertung zu kommentieren. Aber bitte erst dann, wenn du dich nicht mehr darüber ärgerst, dann kommen die besseren Einfälle. 🙂
Guten Morgen, soweit ich weiß ,hättest du einen Fall wg Nichtzahlens eröffnen und diesen dann mit Verwanung an den K schließen müßen.
Dann hätte er sein Bewertungsrecht verloren und hätte noch eine Verwarnung kassiert.
Dann hätte er bei ganz vielen Usern nicht mehr bieten können.
Du kannst noch einen gut überlegten Kommentar unter die rote setzen.
Ob Ebay diese rote B löscht?
Das denke ich nicht, da sie keine Belweisigungen ect enthält.
Wenn du dich für den Kommentar entscheiden solltest, bedenke aber, das der K das letzte " Wort" hat, sprich, er kann noch einen nachlegen.
Laß sie doch einfach stehen, nach ein paar Ver/ Käufen kräht da kein Han mehr nach. Du hast doch ein tolles Profil.
Ist aber nur ein Tipp.
LG und einen schönen Ostermontag
ete210
ups,
Korrekturen:
keine Belweisigungen Beleidigungen!
kein Han kein Hahn!
peinlich ,peinlich :8}
LG ete210
Hallo,
vielen Dank für eure Hilfe !
Beim nächsten Problem werde ich mich gleich hier beim Hilfeforum melden.
An ete210: peinlich ist nur, das was der Käufer mit mir hat machen können. Ebay ist eben eine Wissenschaft für sich!!!
LG